Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Viele psychische Erkrankungen lassen sich vermeiden, wenn diese rechtzeitig erkannt werden. Eine wirksame Methode ist dabei die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung liegt der Fokus auf der Beurteilung des Arbeitsinhalts, der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsmenge sowie der Arbeitsorganisation. Darüber hinaus werden auch soziale Beziehungen oder die Arbeitsumgebung analysiert. Dabei ist das Ziel, festzustellen, ob und inwiefern eine psychische Belastung besteht. Liegt eine solche Belastung vor, müssen Maßnahmen zur Bewältigung oder Reduzierung dieser Gefährdungen ergriffen werden. Das Team von Medic Assistance unterstützt Sie, sodass die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen präventiv gefördert werden kann.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein Teilbereich der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, welche wichtiger Bestandteil des 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes ist. Mit dem Ende des Jahres 2013 wurde gemäß der europäischen Rechtsprechung eine Erweiterung eingeführt: Es soll nun auch eine Beurteilung bei psychischen Belastungen erstellt werden, die zusätzlich solche Faktoren am Arbeitsplatz erfasst. Somit müssen alle Unternehmen und auch Organisationen dem nachkommen.

Psychische Belastung und Beanspruchung – was ist das und wo liegt der Unterschied?

Psychische Belastung

Psychische Belastung

„Psychische Belastung wird verstanden als die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken.“ Definition nach DIN EN ISO 10075 – 1 (1a)

 

Solche psychischen Belastungen sind neutral. Demnach wirken auch die Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung, wie Licht, Gerüche oder Geräusche, psychisch auf die Sinnesorgane.

Psychische Beanspruchung

Psychische Beanspruchung

„Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien.“ Definition nach DIN EN ISO 10075 – 1

Solche psychischen Beanspruchungen können positiv oder negativ sein.

Die Folgen einer psychischen Beanspruchung

Die Beanspruchungsfolgen sind langfristige Auswirkungen dauerhafter, psychischer Beanspruchung. Sie können wiederum positiv oder negativ sein. Zu den positiven, anregenden Effekten zählen die Kompetenzentwicklung sowie das Lernen. Darüber hinaus können auch negative Effekte auftreten. Dazu zählen psychische Sättigung, Ermüdung, Stress und Monotonie. Infolgedessen können die negativen Beanspruchungsfolgen zu psychischen Erkrankungen, wie Depression oder Burn-Out oder auch zu körperlichen Beschwerden wie Herz-Kreislauferkrankungen, Störungen des Magen-Darm-Traktes oder Schlafstörungen führen. Auch Suchterkrankungen können ihre Ursachen in negativen Beanspruchungen haben.

Was macht die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist im Arbeitsschutzgesetz in §5, Abs. 3 für Arbeitgeber vorgeschrieben. Aufgrund dessen gibt die erstellte Gefährdungsbeurteilung einen Überblick zum erwartenden Gefährdungspotential. Sie bietet außerdem bereits Anknüpfpunkte für eventuell notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Lage. Diese müssen Sie als Arbeitgeber entwickeln und umsetzen. Darüber hinaus haben Sie zu prüfen, ob die Maßnahmen greifen. Seitdem dienten die Gefährdungsbeurteilungen vor allem der Vorbeugung von Arbeitsunfällen oder körperlichen Erkrankungen durch Belastungen am Arbeitsplatz. Diese Aspekte werden jetzt mit psychischen Belastungsfaktoren gleichgestellt.
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung liegt der Fokus auf der Beurteilung des Arbeitsinhalts, der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsmenge sowie der Arbeitsorganisation.
Darüber hinaus werden auch soziale Beziehungen, die Arbeitsumgebung, sämtliche Kooperationen, die Ergonomie, die Qualifikation und die Personalentwicklung unter die Lupe genommen. Außerdem werden die sozialen und emotionalen Beziehungen sowie der Handlungsspielraum untersucht. Dabei ist das Ziel, festzustellen, ob und inwiefern eine psychische Belastung besteht. Tritt dieser Fall ein, müssen Maßnahmen zur Bewältigung oder Reduzierung dieser Gefährdungen ergriffen werden. Es wird also deutlich, dass es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung eines Beschäftigten geht, sondern vielmehr die Arbeitsbedingungen und mögliche Auswirkungen auf die Mitarbeiter*innen im Zentrum stehen.

Mögliche psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz

Bei der Beurteilung von psychischen Gefährdungen ist Augenmaß gefordert: Jeder Arbeitsplatz beinhaltet Anforderungen an körperliche und psychische Belastbarkeit. Dies ist nicht nur unvermeidbar, es ist auch wünschenswert. Demnach wachsen und entwickeln wir uns an Anforderungen in sinnvollem Ausmaß. Die Stressforschung nennt diesen positiven Stress Eustress. Man weiß heute, dass reizarme und unterfordernde Arbeitsplätze ebenfalls krankmachen können. Zu vermeiden ist allerdings eine Belastung über das Maß hinaus, was man als Disstress bezeichnet.

Dies könnten neben anderen möglichen Faktoren die Folgenden sein:

  • Andauernd hohe Leistungsanforderungen
  • Hohe Arbeitszeitbelastung (schlecht geplante Schichtzeiten)
  • Keine klare und verlässliche Pausenregelung
  • Fehlender Freizeitausgleich durch Ãœberstunden und Urlaubssperre
  • Ständig wechselnde soziale Kontakte am Arbeitsplatz
  • Ständig wechselnde Einsatzorte
  • Schlechtes Betriebsklima, Mobbing
  • Hohe Kontaktdichte mit (schwierigen) Kunden, Klienten etc.
  • Licht, Raumklima und Geräuschbelastung am Arbeitsplatz

Maßnahmen und Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Mit Hilfe einer solcher Beurteilung lassen sich Gefährdungen ermitteln und erforderliche Maßnahmen ableiten. Um Gefährdungen ermitteln zu können, bieten sich Mitarbeiterbefragungen, Fragebögen sowie Arbeitsplatzbeobachtungen an. Aber auch Workshops zusammen mit betroffenen Beschäftigten und Führungskräften erweisen sich als sinnvoll. Durch die Gefährdungsbeurteilung ist es möglich, Risiken frühzeitig zu erkennen und somit psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Außerdem können so Fehlzeiten reduziert und eine hohe Fluktuation verhindert werden.

Ein schrittweises Vorgehen ist empfehlenswert und besser planbar:

  • Definition von zu beurteilenden Arbeitsbereichen
  • Feststellung und Bewertung der möglichen psychischen Belastung
  • Planung von eventuellen Maßnahmen
  • Wirksamkeitsüberwachung von umgesetzten Maßnahmen
  • Fortschreibung und Dokumentation

Wenn die Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen ausbleibt

Wenn ein Unternehmen der Pflicht nicht nachkommt, kann das Konsequenzen nach sich ziehen: Die zuständige Landesbehörde für Arbeitssicherheit wird zunächst auf eine Unterlassung der Pflichten als Arbeitgeber hinweisen. Meist wird eine ausreichende Frist gewährt, in der dann Nachbesserungen vorzunehmen sind. Bei weiterer Inaktivität wird die Pflichtverletzung zur Ordnungswidrigkeit.

 

Sie kann in Konsequenz mit einem Bußgeld geahndet werden. Andere europäische Länder, wie beispielsweise Frankreich sind in ihrem Vorgehen drastischer: Wenn ein Beschäftigter psychisch erkrankt und dessen Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung vornahm, drohen sehr hohe Bußgelder bis hin zur Freiheitsstrafe.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung

Unser Team bei Medic Assistance unterstützt Sie bei der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen.

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