Lüften in Zeiten der Corona-Pandemie

Durch regelmäßiges Lüften findet ein Luftaustausch von Innenraumluft mit frischer Außenluft statt. Dabei werden unter anderem verbrauchte Luft, Schadstoffe von Materialien (z. B. Möbel, Fußbodenbelag), Partikel sowie Biostoffe, z. B. Krankheitserreger, nach außen abtransportiert, um eine gute Luftqualität in Innenräumen zu gewährleisten. Gerade in Zeiten einer Epidemie ist ein ausreichender Luftaustausch besonders wichtig, damit die Ansteckungsgefahr verringert werden kann. Insbesondere in der kalten Jahreszeit wird regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz.

SARS-CoV-2: Übertragungswege über die Luft

Der Übertragungsweg für SARS-CoV-2 über die Luft erfolgt durch Einatmen von Tröpfchen und – sehr wahrscheinlich – von Aerosolen, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Aufgrund ihrer Größe sinken Tröpfchen schneller zu Boden, während Aerosole auch über eine längere Zeit in der Luft verbleiben und sich somit in geschlossenen Räumen überall hin verteilen können. Daher ist insbesondere im Umkreis von 1 bis 2 Metern um eine infizierte Person die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber Tröpfchen und Aerosolen erhöht und daher die Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen wichtig.

Bei einem längeren Aufenthalt in schlecht oder nicht belüfteten Innenräumen erhöht sich aufgrund der Verteilung und Anreicherung von belasteten Aerosolen in der gesamten Innenraumluft die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auch über eine größere Distanz als 2 m. Diese Gefährdung lässt sich durch eine ausreichende Lüftung der Räume mit Außenluft verringern (Verdünnungseffekt).

Sinnvolle Maßnahmen zum richtigen Lüften in Zeiten der Corona-Pandemie

 

Freies Lüften

Die freie Lüftung erfolgt zumeist über Fenster. Dabei ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit zusätzlich weit geöffneten Türen am effektivsten. Zumeist sind wenige Minuten schon ausreichend. Ein Lüften über gekippte Fenster ist weniger effektiv, kann aber als Ergänzung zur Stoßlüftung sinnvoll sein, um ein zu schnelles, starkes Ansteigen der Virenkonzentration zu vermeiden.

Dabei ist zu beachten, dass die Effektivität der freien Lüftung von den äußeren Witterungsbedingungen, z. B. Windrichtung, Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenluft, abhängig ist. Die ASR A3.6 empfiehlt für das Lüften von z. B. Büroräumen einen zeitlichen Abstand von einer Stunde und von Besprechungs- und Seminarräumen von 20 Minuten.

 

Empfehlungen zum freien Lüften:

  • regelmäßige Stoßlüftung über die gesamte Fensterfläche für 3 Minuten im Winter, 5 Minuten im Frühjahr/Herbst und ca. 10 Minuten im Sommer.
  • Insbesondere Besprechungs- und Seminarräume, aber auch andere Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. Pausen-, Bereitschaftsräume und Kantinen), vor und nach Benutzung ausgiebig lüften.
  • Zeitliche Lüftungsabstände an die Anzahl der Personen anpassen, z. B. für Büroräume alle 20 Minuten.

 

Technisches Lüften

Bei der technischen Lüftung wird über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume geleitet. Beim Einsatz von Klimaanlagen kann die Luft gleichzeitig auch noch erwärmt, gekühlt, be- und/oder entfeuchtet werden. Im Gegensatz zur freien Lüftung gewährleisten RLT-Anlagen bei korrekter Einstellung durchgehend einen ausreichenden Luftaustausch unabhängig von den äußeren Witterungsbedingungen. Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über sachgerecht instandgehaltene RLT-Anlagen ist als gering einzustufen.

Daher sollten RLT-Anlagen nicht abgeschaltet werden, sondern im Gegenteil die Außenluftzufuhr über die RLT-Anlage erhöht und ein Umluftbetrieb vermieden oder soweit wie möglich reduziert werden. Denn nur eine ausreichende Außenluftzufuhr trägt zu einer Verringerung einer virenbelasteten Aerosolkonzentration bei. Werden RLT-Anlagen nicht nur mit frischer Außenluft als Zuluft betrieben und die gesamte Abluft als Fortluft ins Freie abgeführt, sondern mit einem Teilstrom im Umluftbetrieb gefahren, dann werden virenbelastete Aerosole nämlich zum großen Teil wieder dem Raum zugeführt. Kann ein Umluftbetrieb nicht vermieden werden, sollten nach Möglichkeit höhere Filterstufen eingesetzt werden.

Empfehlungen zum technischen Lüften:

  • Eine ausreichende Außenluftzufuhr sicherstellen, ggf. erhöhen und Umluftbetrieb vermeiden.
  • RLT-Anlage mindestens zwei Stunden vor und nach Benutzung des Gebäudes auf Nennleistung fahren.
  • In Zeiten, in denen das Gebäude nicht benutzt wird, z. B. nachts oder am Wochenende, Lüftung nicht ausschalten, sondern mit abgesenkter Leistung fahren.
  • Die Lüftung in Sanitärräumen dauerhaft laufen lassen.

 

Dezentrale oder mobile Umluftgeräte

Zu den mobilen oder dezentralen Umluftgeräten zählen Klimageräte (z. B. Split-Klimaanlagen), Heizlüfter oder Ventilatoren (z. B. Standventilatoren). Dabei saugen Klimageräte und Heizlüfter die Raumluft an und geben sie nach der Luftbehandlung wieder in den Raum zurück. Solche Umluftgeräte verfügen in der Regel nicht über Filter, die eventuell virenbelastete Aerosole effektiv abscheiden könnten. Dahingehend erzeugen Ventilatoren einen Luftstrom, der insbesondere im Sommer zur Kühlung dient. Der Betrieb von Umluftgeräten führt nicht dazu, dass die Luft im Innenraum mit Außenluft ausgetauscht wird. So tragen Umluftgeräte lediglich zu einer gleichmäßigen Verteilung der Luft im Raum bei.

Empfehlungen für dezentrale oder mobile Umluftgeräte:

  • Für eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen sorgen
  • Umluftgeräte wie Klimageräte, Heizlüfter oder Ventilatoren nur in Innenräumen mit Einzelbelegung betreiben.
  • Sollen trotzdem Umluftgeräte in Innenräumen mit einer Belegung von mehreren Personen eingesetzt werden, ist jeweils eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Luftstrom nicht direkt von einer Person zu einer anderen Person geht, um ein erhöhtes Risiko einer Übertragung von virusbelasteten Tröpfchen oder Aerosolen zu vermeiden.

 

Luftreinigung

Luftreiniger sollen Partikel, gasförmige Verbindungen sowie mikrobielle Kontaminationen aus der Luft entfernen und somit zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen. Dabei kann zwischen Filtration und einer Luftbehandlung auf Basis von z. B. UV-C-Strahlung unterschieden werden. Zumeist werden Luftreiniger als dezentrale, mobile Umluftgeräte in Innenräumen eingesetzt. Allerdings besteht hier das Problem, dass durch den Umluftbetrieb keine Außenluft in den Innenraum geführt, sondern die vorhandene Luft vielmehr gleichmäßig im Raum verteilt wird. Zur Reduktion der Virenlast ist jedoch eine Luftreinigung weniger effektiv als die direkte Frischluftzufuhr von außen.

Eine Luftreinigung über Filtration und die Luftbehandlung mit UV-C Strahlung findet auch in RLT-Anlagen Anwendung. Bei der Filtration müssen die Luftreiniger zur Abscheidung von SARS-CoV-2 aber mindestens mit einem wirksamen HEPA-Filter (H13 oder H14) ausgestattet sein. Eine Luftbehandlung mit UV-C-Strahlung kann außerdem als Ergänzung zur Filtration sinnvoll sein, sofern die gerätespezifischen Betriebsparameter (z. B. Strahlendosis) bekannt sind. Dabei ist darauf zu achten, dass zum Beispiel eine ausreichende Bestrahlungszeit gewährleistet ist. Zudem dürfen die Beschäftigten nicht durch UV-C-Strahlen gefährdet werden.

Empfehlungen zur Luftreinigung:

  • Für eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen sorgen
  • Das Verhältnis von Raumgröße zur Leistungsfähigkeit des Luftreingers beachten. Bei größeren Räumen mobile Luftreiniger in der Nähe der anwesenden Personen aufstellen.
  • Luftreiniger mit HEPA-Filter (H13 oder H14) einsetzen.
  • Eine Luftreinigung mit UV-C-Strahlung als Ergänzung zur Filtration kann sinnvoll sein

 

Zusammenfassung der wichtigsten Empfehlungen zum Lüften in Zeiten der Corona-Pandemie

  • Eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen durch freie oder technische Lüftung sicherstellen
  • Bei RLT-Anlagen Umluftbetrieb minimieren und wenn möglich vermeiden. Kann ein Umluftbetrieb nicht vermieden werden, sollten unter Beachtung technischer Möglichkeiten höhere Filterklassen (z. B. F9 statt F7) eingesetzt werden, sofern technisch möglich können auch HEPA-Filter (H13 oder H14) verwendet werden
  • RLT-Anlage mindestens zwei Stunden vor und nach Benutzung des Gebäudes auf Nennleistung fahren und außerhalb der Nutzungszeiten mit abgesenkter Leistung laufen lassen
  • Umluftgeräte wie Klimageräte (Klima-Splitgeräte), Heizlüfter oder Ventilatoren möglichst nur in Innenräumen mit Einzelbelegung betreiben und auch dann für einen zusätzlichen Luftaustausch mit Außenluft sorgen
  • Bei einer Luftreinigung über Filtration mit dezentralen, mobilen Luftreinigern sind unter Beachtung technischer Möglichkeiten HEPA-Filter (H13 oder H14) einzusetzen
  • Eine Luftreinigung mit UV-C-Strahlung als Ergänzung zur Filtration kann sinnvoll sein

 

Nicht nur Lüften– weitere Coronamaßnahmen gelten

Neben den Empfehlungen zum Lüftungsverhalten in Innenräumen, sind zusätzlich die bekannten Maßnahmen wie Mindestabstand von 1,5 m, ggf. Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und Hygiene weiterhin einzuhalten. Damit sind intensives Lüften und andere lüftungstechnische Maßnahmen allein nicht ausreichend, sondern nur als ein Baustein zu verstehen, um die Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 zu verringern. Somit gilt neben der bisherigen AHA-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen) auch zukünftig L (Lüften).

Bei Fragen oder Anmerkungen dazu kontaktieren Sie uns gerne.



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