Offshore Tauglichkeitsuntersuchung: Notwendigkeit & Ablauf
Die Arbeit auf einer...
Damit Ihre Mitarbeiter*innen bestmöglich geschützt den Arbeitsalltag bestreiten können, ist das Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen sehr wichtig. Ein Rettungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen und dient darüber hinaus auch der Brandschutz-Dokumentation. So kann selbst in Gefahrsituationen schnell erkannt werden, wo eine geeignete Fluchtmaßnahme vorzufinden ist. Außerdem sind auf Rettungsplänen Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen sowie Informationen zur Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen zu finden. Wir bei Medic Assistance sind Ihr Partner für die Erstellung eines individuellen Flucht- und Rettungsplans.
Ein Rettungsplan (ISO 23601:2009) ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen und dient darüber hinaus auch der Brandschutz- Dokumentation. Diese Pläne informieren die Nutzer einer baulichen Anlage, so zum Beispiel Mitarbeiter*innen eines Unternehmens, über wichtige und lebensnotwendige Fluchtwege.
Außerdem sind auf Rettungsplänen Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen sowie Informationen zur Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen zu finden.
Ganz allgemein sollen Rettungspläne den Nutzern bzw. den Mitarbeitern*innen helfen, sich selbst über die vorhandenen Fluchtwege informieren zu können. Im Falle eines Brandes oder einer Katastrophe können Mitarbeiter*innen im Sinne der Brandbekämpfung schnell reagieren und verletzten Personen helfen. Rettungspläne sind bewusst auf die Benutzung weniger Wörter beschränkt, sodass sich schnell über die Fluchtwege in einem Gebäude informieren werden kann.
Der Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen
Den zentralen Inhalt eines Rettungsplans nimmt die Grundrisszeichnung oder der Grundstücksplan des relevanten Gebäudes bzw. Stockwerks ein. Des Weiteren muss der Standort des Betrachters farblich gekennzeichnet sein, sowie die Lage und der Verlauf der Wege ersichtlich sein. Darüber hinaus sind die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen, der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und zur Alarmierung sowie die Standorte der Notfalleinrichtungen und Evakuierungshilfen im Plan einzutragen.Weitere wichtige und sogar verpflichtende Bestandteile sind die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Auch die Lage von sicheren Bereichen und Sammelstellen sind relevante Markierungen. Zusätzlich zum Grundstücksplan bzw. zur Grundrisszeichnung ist auch eine Legende mit der entsprechenden Erklärung der Symbole und Farben sowie Informationen zum Ersteller anzubringen.
Ist ein Rettungsplan erstellt worden, ist dieser im Unternehmen anzubringen. Dabei reicht ein bloßer Aushang am Schwarzen Brett nicht aus. Rettungspläne befinden sich immer an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereichen oder Treppenhäusern. Sie sollen bei Notfällen oder Bränden den Weg zum nächsten Ausgang oder sicheren Ort anzeigen und Verhaltensregeln in Notfallsituationen schildern.
Außerdem sollen sie global einheitlich kommuniziert werden. Der Plan ist zugänglich, gut lesbar und dauerhaft zu befestigen, am besten an einer Stelle, an der sich der Plan deutlich von seiner Umgebung differenziert. Neben dem Anbringen eines Rettungsplans an einer Stelle, an welcher sich die Nutzer bzw. Mitarbeiter*innen informieren können, sollten diese Pläne auch an strategischen Stellen des Fluchtweges montiert werden.
Die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“ ist das Regelwerk für das Erstellen eines Fluchtund Rettungsplans und ersetzt seit 2010 die DIN 4844-3. Auf dieser Grundlage gestalten wir für Sie Ihre Rettungspläne.
In Notfallsituationen sind sie in der Lage Menschenleben zu retten. Wenn Sie daran interessiert sind Ihr Gebäude sicherer zu machen, dann können wir Sie gerne bei der Erstellung solcher Pläne unterstützen. Dafür würden wir uns vor Ort in Ihrem Unternehmen die Gegebenheiten ansehen und Ihnen dann den ausgearbeiteten Plan zur Verfügung stellen. Natürlich übernehmen wir auch die regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Pläne.
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Für Unternehmen und Betriebe ist das Auslegen oder Aushängen von Rettungsplänen notwendig, wenn folgende Punkte zutreffen:
bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie zum Beispiel Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
wenn sich viele ortsunkundige Personen (z.B. Besucher, Kunden, Publikum) in einem Gebäude aufhalten
bei weitläufigen Produktionsstätten
innerhalb von Schulen und Kindertageseinrichtungen
falls die Zufahrt für Rettungskräfte erschwert ist oder das Gebäude schwer zu erreichen ist
innerhalb großer Bürogebäude
wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremden oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhält
wenn Rettungswege von den innerbetrieblichen Laufwegen abweichen
in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
bei unübersichtlicher Fluchtwegführung
Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter*innen regelmäßig, vorzugsweise einmal jährlich, über den aktuellen Rettungsplan zu informieren und mit den Mitarbeitern*innen Räumungsübungen durchführen. Weiterhin ist es wichtig, die Flucht- und Rettungspläne regelmäßig auf Lesbarkeit und Verständlichkeit zu kontrollieren.
Falls bauliche Änderungen, Verlegungen von Sicherheitsausrüstungen oder Umstrukturierungen von Rettungswegen und Sammelplätzen vorgenommen werden, müssen Rettungspläne umgehend geändert werden.
Rechtliche Vorschriften
Im deutschen Recht gibt es keine Regel, die ein Vorfinden eines Flucht- und Rettungsplans ab einer bestimmten Betriebsgröße vorschreibt. Eine Orientierung schafft da die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §4 (4)). Diese fordert das Auslegen oder Aushängen eines Flucht- und Rettungsplans „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.
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