Hinweise und Handlungshilfen zu Corona

Die Bundesregierung hat einen (flexiblen) Fahrplan für die nächsten Tage und Wochen im Rahmen der Corona-Pandemie aufgestellt. Mehr und mehr Lockerungen werden umgesetzt, die Geschäfte öffnen wieder und viele Arbeitnehmer*innen kehren an ihre Arbeitsplätze zurück – natürlich unter Beachtung von strengen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen.

 

Corona-Pandemie: Risikogruppen am Arbeitsplatz – Was ist zu beachten

Berufstätige Personen, die einer Risikogruppe angehören, sind am Arbeitsplatz besonders vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein.

Folgende Kernbotschaften gelten beim Umgang mit Risikogruppen am Arbeitsplatz:

• Berufstätige Personen, die ein erhöhtes Risiko tragen für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf bzw. Tod, d.h. insbesondere ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden

• Ist dies weder am regulären Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar, ist eine bezahlte Freistellung zu empfehlen

• Ob das Risiko für ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen.

Das vollständige Fact Sheet mit Empfehlungen über die Vorgehensweise zur Risikoeinschätzung finden Sie hier.

 

Handlungshilfe zum Umgang mit Mund-Nase-Bedeckung

 

Wie wird die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) richtig verwendet

  • Vor dem Anlegen der MNB Hände mit Seife waschen  (mind. 30 Sekunden)
  • Nase und Mund bis zum Kinn müssen abgedeckt sein, die Ränder der MNB sollen möglichst dicht anliegen
  • MNB spätestens wechseln, wenn sie durchfeuchtet ist
  • MNB während des Tragens möglichst nicht anfassen oder verschieben. Falls  nötig, nur an den Rändern anfassen
  • Beim Abnehmen der MNB nur an den seitlichen Laschen oder Schnüren anfassen
  • Nach dem Abnehmen der MNB Hände mit Seife waschen (mind. 30 Sekunden)
  • Nach der Verwendung Maske in einem luftdichten Beutel aufbewahren und Waschen

 

Wie wird die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) richtig gewaschen

  • MNB vor dem ersten Gebrauch waschen (mind. 60°C)
  • MNB möglichst nicht allein waschen (kann mit der normalen Wäsche und dem normalen Waschmittel gewaschen werden)
  • Wäschenetz oder Wäschesäckchen verwenden (schützt Gummibänder oder Laschen)
  • Im Trockner oder auf der Wäscheleine trocknen
  • Aus hygienischen Gründen ist es sinnvoll, die selbstgenähten MNB zusätzlich auch zu bügeln

 

Unabhängig vom Tragen einer MNB sind die effektivsten Maßnahmen zum Schutz:

  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
  • Einhalten der Hust- und Nieshygiene
  • Gute Händehygiene

 

Corona-Fall im Betrieb: Was ist zu tun?

Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht?

  • Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und anschließend ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dabei in häuslicher Quarantäne bleiben.
  • Im Betrieb sind alle Kontaktflächen der betroffenen Person von Reinigungskräften zunächst gründlich zu reinigen. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann dabei eine Verbreitung des Erregers reduzieren.
  • Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen anschließend an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis ist das Ergebnis an das Gesundheitsamt zu melden. Dieses wendet sich dann anschließend an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
  • Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um dabei Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

 

Ausführlichere Informationen hat die DGUV in einer Broschüre anschaulich zusammengestellt. Bei Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne.



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