Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Für eine Unterstützung bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe sorgt die Fachkraft für Arbeitssicherheit. So helfen Sifas dem Arbeitgeber beispielsweise bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Außerdem beraten und unterstützen diese das Unternehmen bei betrieblichen Präventionsmaßnahmen. Von Medic Assistance erhalten Sie eine auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmte Hilfe, um den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten zu fördern.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch Sicherheitsfachkraft genannt wird offiziell mit Sifa abgekürzt. Neben dieser offiziellen Abkürzung ist auch die Abkürzung FaSi im Umlauf. Sind diese Fachkräfte in einem Unternehmen tätig, unterstützen diese den Arbeitgeber bei den Aufgaben zur Bereitstellung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dabei haben die Fachkräfte keine Weisungsbefugnis, sondern sind lediglich in beratender Funktion tätig.

 

So helfen sie den Arbeitgeber beispielsweise bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen, bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Aber auch die Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung bei der betrieblichen Prävention gehört zu den Aufgaben einer Sifa. Da einer Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich die Funktion eines Beraters zusteht, obliegt dem Arbeitgeber weiterhin die Verantwortung.

Weitere wichtige Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Verankerung des Arbeitsschutzes auf allen betrieblichen Ebenen
  • Beratung des Unternehmers bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Stetige Anpassung des betrieblichen Arbeitsschutzes an die neuen Anforderungen im Unternehmen
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Arbeitsschutz unter Einbeziehung der Beschäftigten
  • Beratung zu Arbeitsschutzbelehrungen und Sicherheitsunterweisungen
  • Ermittlung, Analyse und Beurteilung von Gesundheitsgefahren sowie Faktoren der Gesundheitsförderung im Betrieb
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu betrieblichen Gesundheits- und Unfallgefahren

Unterschied Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter

Oft kommt es vor, dass die Rolle einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der eines Sicherheitsbeauftragten gleichgesetzt oder verwechselt wird. Der größte Unterschied zwischen diesen beiden Funktionen liegt aber in der Ausbildung und dem Aufgabenbereich. Während eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eine spezielle Ausbildung durchlaufen muss und ein vom Gesetzgeber festgelegtes Aufgabenportfolio besitzt, kümmert sich ein Sicherheitsbeauftragte um ein anderes Tätigkeitsfeld und erfüllt diese Rolle neben seiner hauptsächlichen Berufung ehrenamtlich.

 

Dabei liegt der Fokus der Sicherheitsbeauftragten auf der Beratung und  Unterstützung der Sifas. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben auch erfüllen können, werden sie dementsprechend von ihren Hauptaufgaben im Unternehmen entlastet.

Gesetzliche Vorschriften

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt im §5 die schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Arbeitgeber. Darüber hinaus legt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Aufgaben und Details zum zeitlichen Einsatzzeitenumfang fest.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erwirbt die Fachkunde durch einen Sifa-Lehrgang. Dabei ist eine Basis-Qualifikation zum Meister, Techniker oder Ingenieur vorgeschrieben. Allgemein wird unter der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eine berufliche Ausbildung verstanden, die mit praktischen Erfahrungen im Betrieb verbunden sein muss. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Einen Abschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker bzw. Meister erfolgreich absolviert haben bzw. berechtigt sein, die Berufsbezeichnung des Ingenieurs zu führen
  • Nach dem Abschluss oder der Prüfung eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben
  • Einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten bzw. eines anderen Ausbildungsträgers anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben
  • Eine reine Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang ohne die Erfüllung der beruflichen Qualifikationen bzw. zweijährige praktische Erfahrungen reicht nicht aus

Ihr Partner im Arbeitsschutz

Wir helfen Ihnen weiter

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter*innen von der Arbeitssicherheit profitieren können, bietet Medic Assistance Unterstützung in Form von Sicherheitsingenieuren und Sifas. Diese kommen zu Ihnen und analysieren die Ausgangssituation und treffen dann in Absprache mit den Betriebsärzten sinnvolle und präventive Maßnahmen. Damit Sie wissen, wie die Ausgangssituation in Ihrem Unternehmen aussieht, erhalten Sie von uns:

  • Eine umfassende Analyse der Risiken
  • Eine Dokumentation über mögliche Gefährdungen
  • Lösungsvorschläge zur Beseitigung von Gefahrenquellen
  • Eine zuverlässige Kontrolle und Protokollierung zur Wirksamkeit der Maßnahmen

Unsere Sifas und Sicherheitsingenieure stehen Ihnen außerdem in Arbeitssicherheits- bzw. Gesundheitsausschusssitzungen unterstützend und beratend zur Seite. Darüber hinaus gehören auch Gefährdungsermittlungen und -analysen zum Aufgabengebiet der Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Medic Assistance unterstützt Sie als Partner für die Sicherheit in Ihrem Betrieb immer ganz individuell. Denn schließlich geht es um die Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen: Für alle im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG – § 6) und der DGUV 2 beschriebenen sicherheitstechnischen Aufgaben:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsanalyse und Bewertung
  • Brandschutz
  • Explosionsschutz-Dokument
  • Regalprüfung
  • DGUV V3-Prüfung
  • Vorbereitung und Moderation der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA)

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir helfen Ihnen
gerne bei jeglichen Anliegen rund um den Arbeitsschutz.

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