Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahren, welches zum Bewerten von möglichen Gefahren an Arbeitsplätzen gedacht ist. Sie umfasst das systematische Ermitteln und Beurteilen bzw. Bewerten möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz, aber auch das Festlegen von erforderlichen Maßnahmen, um Gefährdungen zu vermeiden und vorzubeugen.

Das Ziel einer Risikobeurteilung ist, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter eines Betriebs zu gewährleisten und vorzubeugen. Durch sie können beispielsweise Unfälle oder Berufskrankheiten und psychische Erkrankungen vermieden oder minimiert werden.

Wer muss die Gefährdungen im Betrieb beurteilen?

Der Arbeitgeber

Zunächst ist festzustellen, dass der Arbeitgeber Verantwortung im Arbeitsschutz trägt und damit für die Gefährdungsbeurteilung zuerst zuständig ist. Er hat nicht nur das sogenannte Weisungs- oder Direktionsrecht, sondern auch eine Schutzpflicht gegenüber den Beschäftigten.

Die Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitsfachkräfte beraten den Arbeitgeber bei verschiedenen Aufgaben wie der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder der Einführung von neuen Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen, aber auch bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und sonstige Themen der Ergonomie, Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in einem Betrieb. Die Sicherheitsfachkraft berät nicht nur, sie führt auch sicherheitstechnische Überprüfungen von Anlagen und Arbeitsmitteln durch.

Ist eine Gefahrenanalyse Pflicht?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Betrieb eine Gefahrenanalyse durchzuführen. Er muss darin alle potenziellen Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ermitteln und bewerten. Potenzielle Gefahren sind beispielsweise eine überdurchschnittliche Belastung der Augen bei einer Bildschirmarbeit oder mangelhafter Brandschutz.

Wann und wie oft muss eine Risikobeurteilung durchgeführt werden?

Bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes oder der Wiederaufnahme der Arbeit ist eine anfängliche Gefährdungsbeurteilung immer erforderlich. Unternehmen müssen ihre Risikobewertung jedes Mal anpassen, wenn eine Änderung in der Arbeitsumgebung eintritt, die die Sicherheit der Mitarbeiter beeinträchtigen könnte. Außerdem sollten Sie sich regelmäßig über Änderungen der Vorschriften oder den neuesten Stand der Technik informieren. In diesem Fall müssen Sie die Gefahrenanalyse wiederholen.

Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefahrenanalyse ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter in einem Betrieb. Nicht nur, dass Unfälle vorgebeugt werden können, derartige Schutzüberprüfungen liefern auch wichtige Erkenntnisse für den Arbeitgeber, wie dieser mit speziellen Schutzmaßnahmen auch enorme Kosten verhindern kann. Verschlissene Maschinen, nicht ergonomische Arbeitsplätze und viele weitere Faktoren können schnell zu Unfällen führen und sich als wahrer Kostenfresser entpuppen. Mit einer professionellen Gefahrenanalyse können Sie sich diesen Stress und vor allem das Geld sparen.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Eine sachgerechte Gefährdungsbeurteilung konzentriert sich nicht nur auf die technischen und physischen Aspekte des Arbeitsplatzes, sondern zielt auch darauf ab, die psychische Belastung der Mitarbeiter in gleicher Weise einzuschätzen und zu reduzieren. Schließlich spielt auch die psychische Belastung durch Stress und Arbeitsintensität eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt. Basierend auf psychologischen Gefährdungsbeurteilungen müssen Arbeitsplätze so gestaltet werden, dass Gefährdungen für das Leben und die psychische Gesundheit weitestgehend vermieden und die verbleibenden Gefährdungen so gering wie möglich gehalten werden. Um dies zu erreichen, können in Abhängigkeit zum Belastungsgrad besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten getroffen werden.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

Die Risikobeurteilung muss durchgeführt werden, wenn die Arbeit neu aufgenommen wird oder der Arbeitsplatz neu eingerichtet wurde. Außerdem müssen nach jeder Änderung im Betrieb, die Einfluss auf die Sicherheit der Arbeitnehmer haben, Anpassungen an der Beurteilung vorgenommen werden. Dies können zum Beispiel neue Maschinen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe sein. Auch nach geschehenen Arbeitsunfällen sollte die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Weiterhin sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob es neue Vorschriften oder Technologien gibt, die eine neue Beurteilung erfordern.

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden insgesamt sieben Schritte durchlaufen. Im ersten Schritt wird diese organisiert, indem die Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten für alle klar definiert werden. Erst dann wird begonnen, die möglichen Gefährdungen zu identifizieren. Dabei wird jeder Arbeitsbereich des Unternehmens auf Gefahren und Belastungen überprüft. Sind alle Gefahrenstellen identifiziert, werden diese nach den vorliegenden Risiken beurteilt und bewertet. Dann erst können die Maßnahmen zur Behebung der Gefahren festgelegt werden. Diese Maßnahmen sollten entweder technischer, organisatorischer oder persönlicher Natur sein und nach Dringlichkeit und Durchführbarkeit organisiert werden. Im fünften Schritt werden die vorgeschriebenen Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt. Nach Abschluss der Umsetzung wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und zuletzt werden neue Fristen für die Wiederholung der Gefahrenanalyse festgelegt.

Unternehmen sind laut dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der Begutachtung, die umzusetzenden Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung schriftlich festgehalten werden müssen. Da es hier keine Vorgabe von Dokumentarten gibt, ist es Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, in welcher Form das Dokument erstellt werden soll. So ist neben Papierformaten auch eine digitale Dokumentation möglich. Zu beachten ist auch, dass Arbeitsschutzvorschriften besondere Anforderungen an die Dokumentation stellen können, wie z. B. die Erstellung einer Betriebssicherheitsverordnung oder Gefahrstoffverordnung.

Welche Risikofaktoren lauern am Arbeitsplatz?

Bei der Risikobeurteilung wird in allen Bereichen des Unternehmens nach möglichen Gefahrenquellen gesucht. So werden beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsumgebung und der Arbeitsplatz. Aber auch physikalische, biologische und chemische Einwirkungen (beispielsweise durch Dämpfe in Laboren) auf Mitarbeiter werden in so einer Beurteilung genauestens untersucht. Auch die eingesetzten Arbeitsmittel wie Arbeitsmaterialien, Maschinen, Geräte und Anlagen sowie alle durchzuführenden Arbeits- und Produktionsprozesse werden auf mögliche Gefährdungen überprüft.

Weiterhin wird überprüft, ob es an Qualifikationen und Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit den Arbeitsmitteln mangelt. Beauftragte Personen zur Gefahrenanalyse schauen auch nach körperlicher Belastung bei Arbeitnehmern, die gesundheitliche Probleme wie Rückenschmerzen verursachen könnte. Oft finden sich die schwerwiegenden Gefahren dort, wo sie am wenigsten zu erwarten sind. Die meisten Menschen gehen mit gesundheitsschädlichen Arbeitsmitteln oder kraftvollen Maschinen sehr bedacht um. Aber auch kleine Hindernisse können zu Gefahren werden. Herumliegende Kabel und Taschen in Büroräumen führen öfter als gedacht zum Sturz, aber auch eine falsche Rückenhaltung bei der Arbeit vor dem Bildschirm kann schlimme Folgen haben. Wir als Experten für die Gefährdungsbeurteilung achten daher ganz genau darauf, wo die möglichen Gefahren liegen und helfen Ihnen, Sie zu beseitigen und vorzubeugen.

Medic Assistance als Partner zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Medic Assistance ist ein Team von Arbeitssicherheitsexperten mit langjähriger Erfahrung auf dem sich ständig verändernden Gebiet der Arbeitssicherheit. Es ist uns sehr wichtig, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Dabei erstellen wir neue Beurteilungen oder aktualisieren Bestehende. Wenn Sie Interesse haben, dass die Experten von Medic Assistance, die Risikobewertung Ihres Unternehmens übernehmen, können Sie sich gerne hier an uns wenden. Wir stehen Ihnen zur Verfügung und beraten Sie auch vorab in allen Fragen der Arbeitssicherheit.



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