Betriebsarzt

Ein Betriebsarzt übernimmt zahlreiche Aufgaben im Unternehmen, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen sicherzustellen. Dabei fungiert dieser als Berater der Mitarbeiter*innen und des Unternehmens in allen Aspekten der medizinischen Vorsorge und des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im Unternehmen führt der Betriebsarzt Maßnahmen durch, die zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. zu deren Früherkennung dienen. Damit dieser seinen Aufgaben nachkommen kann und Sie von dessen Tätigkeiten profitieren können, muss ein Betriebsarzt installiert werden. Das Team von Medic Assistance unterstützt Sie bei der betriebsärztlichen Betreuung in Ihrem Unternehmen.

Was ist ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt, der auch als Arbeitsmediziner oder Facharzt in der Arbeitsmedizin bezeichnet werden kann, fungiert in Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowohl als Berater des Unternehmens als auch als Berater der Mitarbeiter*innen in allen Aspekten der medizinischen Vorsorge und des betrieblichen Arbeitsschutzes.

 

Dabei führt der Betriebsarzt Maßnahmen durch, die zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. zu deren Früherkennung dienen. In Absprache mit dem Unternehmen kann er Fragen mit der Berufsgenossenschaft (BG) oder der staatlichen Behörde klären.

Wer kann ein Betriebsarzt sein?

Die Tätigkeit als Betriebsarzt aufnehmen dürfen nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ sowie Ärzte, die über eine arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen oder die eine Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Zusatzbezeichnung absolviert haben.

 

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Warum gibt es einen Betriebsarzt?

In allen Betrieben, unabhängig von der Größe oder der Branche, gibt es gesundheitliche Belastungen. Da der Gesundheitszustand der Mitarbeiter*innen wichtig ist und geschützt werden soll, ist ein Betriebsarzt zu installieren. Durch seine Kenntnisse der Arbeitsstätten kann dieser beurteilen, inwieweit die Arbeit Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen hat bzw. haben kann. Außerdem kann dieser die Anforderungen an die Arbeit mit der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter*innen abgleichen.

Die Aufgaben des Betriebsarztes

Damit ein Arbeitsmediziner seinen vielfältigen Aufgaben nachkommen kann, ist diesem der Zugang zu allen Arbeitsplätzen und Beschäftigten zu gewährleisten. Dahingehend sollte dieser ebenso alle betriebsbezogenen Informationen erhalten, die für seine Arbeit relevant sind. Der Betriebsarzt obliegt der ärztlichen Schweigepflicht, so dass alle Informationen, die dieser von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer*innen erhält, nicht weitergegeben werden dürfen.

Beratung

Dieser berät den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer*innen bezüglich aller Fragen des medizinischen Dienstes und des Arbeitsschutzes. Dabei stehen vor allem Fragen bezüglich eines Arbeitsplatzwechsels sowie der Wiedereingliederungsmaßnahmen von Arbeitnehmern*innen im Vordergrund.

 

Außerdem stehen die Betriebsärzte ebenfalls in beratender Funktion bei Fragen der Gesundheitsförderung oder bei Fragen zu Arbeitszeiten- und Pausenregelungen, Arbeitshygienevorschriften und gängigen Arbeitsrhythmen zur Verfügung.

Unterstützung

Der Betriebsarzt unterstützt sowohl bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) als auch bei den Arbeitsstättenbegehungen. Dabei werden die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begangen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitgeteilt. Des Weiteren soll dieser Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und bei der Durchführung dieser unterstützen.

 

Außerdem kann er auch Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen definieren und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung vorschlagen. So fungiert dieser als Ansprechpartner für die richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung und richtet sich dabei immer nach den arbeitsmedizinischen Prinzipien.

Untersuchung

Darüber hinaus untersucht und beurteilt der Arzt Arbeitnehmer*innen hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dabei liegt das Hauptaugenmerk des Betriebsarztes auf der Prüfung möglicher Gefährdungen oder gesundheitlicher Belastungen, denen Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz oder bei der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Nach einer solchen Prüfung und dem Erkennen möglicher Gefährdungen kann der Arbeitsmediziner Empfehlungen aussprechen.

 

Auch die Durchführung der betriebsärztlichen Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder im Rahmen von Einstellungs- bzw. Eignungsuntersuchungen gehört zu den Aufgaben eines Betriebsarztes. Die Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse gehören ebenso zu dessen Aufgaben.

Information und Beobachtung

Die Mitarbeiter*innen sind über sämtliche Unfall- und Gesundheitsgefahren zu belehren. Des Weiteren soll der Betriebsarzt den Mitarbeitern*innen das richtige Verhalten entsprechend der Anforderungen der Unfallverhütung sowie Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren mitteilen.

 

Eine weitere wichtige Aufgabe des Arztes ist es, die Beschäftigten aufzufordern, bei der Einsatzplanung und Schulung der Ersthelfer im Bereich Erste Hilfe mitzuwirken. Außerdem führt der Betriebsarzt weitere Schulungen im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter*innen durch.

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Unsere Betriebsärzte agieren als Partner für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Mitarbeiter*innen.

Der Nutzen des Betriebsarztes

Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen und der damit verbundenen weiteren negativen Auswirkungen, wie z. B. Ausfall von Mitarbeitern*innen, Terminschwierigkeiten, Ableistung von Ãœberstunden, Lohnfortzahlung, unzufriedene Kunden

Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Optimierung der Arbeitsbedingungen und Minimierung von Gesundheitsgefahren
  • Frühzeitige Weichenstellung in allen arbeits- und sozialmedizinischen Problemstellungen
  • Einbeziehung auch außerberuflicher Beschwerden und Erkrankungen

Daraus resultieren folgende Auswirkungen:

  • Höhere Motivation der Mitarbeiter*innen und besseres Betriebsklima
  • Optimaler Einsatz und Auswahl der Mitarbeiter*innen in ihrer
    jeweiligen Tätigkeit (Abgleich von Anspruchs- und Leistungsprofil)
  • Qualitätssteigerung der Arbeit / des Produkts

  • Größere Kundenzufriedenheit und Folgeaufträge
  • Rechtssicherheit für das Unternehmen

Wann ist eine betriebsärztliche Beratung notwendig?

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential
    zur Folge haben
  • Grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und
    Schichtsystemen

  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen,
    die durch die Arbeit verursacht sein können
  • Für den Arbeitsschutz bedeutsame Suchterkrankungen, wie
    Alkoholabhängigkeit
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels Behinderter sowie der (Wieder-)
    Eingliederung von Rehabilitanden.

Unterschied zwischen der betriebsspezifischen Betreuung und der Grundbetreuung

Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus zwei Teilen: aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Der Umfang und der Inhalt der Betreuung durch den Betriebsarzt ist abhängig von den besonderen Tätigkeiten und Gefährdungen in einem Unternehmen.

Grundbetreuung

Bei der Grundbetreuung geht es viel um die Beratung zu allen Themen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes. Dabei werden sowohl Mitarbeiter*innen, Arbeitgeber, Führungskräfte, der Betriebsrat als auch Sicherheitsbeauftragte einbezogen.

Bei der Beratung ist ein stetiger Austausch zwischen den Arbeitsmedizinern und den Fachkräften für Arbeitssicherheit gegeben. In der Praxis bedeutet das, dass der Erstberatende bei bestimmten Themen den Sachverstand des jeweils anderen hinzuzieht.

Darüber hinaus unterstützt der Betriebsarzt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, bei Begehungen und ASA-Sitzungen sowie bei der Analyse der Ursachen bei eingetretenen Unfällen oder Erkrankungen.

Betriebsspezifische Betreuung

Zur betriebsspezifischen Betreuung gehören die Beratung und Unterstützung beim Personaleinsatz, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, beim betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Außerdem gehört zur betriebsspezifischen Betreuung auch noch das Darlegen von möglichen Handlungsfeldern. Diese beziehen sich auf Veränderungen der Arbeitsbedingungen, der Rechtslage oder des Stands der Technik bzw. der Arbeitsmedizin.

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