G41-Untersuchung: Arbeiten mit Absturzgefahr

Die G41-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung der körperlichen Gesundheit von Beschäftigten, die Arbeiten mit Absturzgefahr ausüben.

Umgangssprachlich wird bei diesem Test auch von einer „Höhentauglichkeit“ gesprochen. Bei dieser Eignungsuntersuchung werden Angestellte auf die Leistungsfähigkeit in enormen Höhen geprüft. Die Begutachtungen werden von Ärzten oder arbeitsmedizinisch geschultem Personal durchgeführt. Es ist allgemein eine der am häufigsten durchgeführten Eignungsuntersuchungen in der Arbeitsmedizin.

Wie werden Tätigkeiten in der Höhe definiert?

Allgemein gilt jede Tätigkeit, bei der über dem Boden gearbeitet wird und das Risiko besteht, von einer Ebene auf eine niedrigere zu fallen, als Arbeit in der Höhe und sollte nur mit einer geeigneten Absturzsicherung durchgeführt werden. In Deutschland gelten bestimmte Verpflichtungen für Tätigkeiten, die bei mehr als 2 Meter Bodenabstand ausgeübt werden.

Welches Ziel verfolgt die G41-Untersuchung?

Das Ziel der Untersuchung ist es, die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Arbeitnehmers zu überprüfen und ob sich diese für die auszuübende Tätigkeit in der Höhe eignen. In diesem Fall soll durch den Eignungstest erkennbar werden, ob der Arbeitnehmer den Bedingungen der Arbeit in enorm hohen Verhältnissen standhalten kann. Schließlich wird bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr der Körper sehr beansprucht. Bei Arbeiten in Höhen von über 6.000 Metern wird beispielsweise der Kreislauf der arbeitenden Person sehr stark beansprucht.

Absturzsicherung für Arbeitnehmer

Ein Sturz aus der Höhe kann schnell passieren und die Konsequenzen können ohne Schutzausrichtung enorm sein. Obwohl ein Sturz von 2 bis 3 Metern nicht lebensbedrohlich klingt, kann es doch ernsthaften Folgen haben, da diese Art von Unfällen zu körperlichen Behinderungen oder im schlimmsten Fall sogar zu einem tödlichen Ende führen können. Somit sollte jeder, der in der Höhe arbeitet, auch die vorgesehene Schutzausrüstung tragen.

Generell müssen hoch angelegte Arbeitsplätze gesichert sein. Dafür werden hauptsächlich technisch-bauliche Maßnahmen verwendet. Diese Maßnahmen wirken dann für alle Personen und bilden einen sogenannten Kollektivschutz. Sie sind dementsprechend fest installiert. Beispiele für derartige Schutzmaßnahmen sind unter anderem dreiteilige Seitenschutzmaßnahmen z. B. bei einem Gerüst, Absperrungen und fixierten Abdeckungen von Löchern und anderen Öffnungen.

Es lässt sich also festhalten, dass der Arbeitgeber durch Maßnahmen den Arbeitsplatz zu sichern hat und eine persönliche Schutzausrüstung für den Mitarbeiter bereit zu stellen, die ihn oder sie nicht nur vor dem Absturz zu schützen soll, sondern ihn bereits vorbeugend verhindern kann. Beschäftigte, welche in Höhen tätig sind, brauchen zudem einen Nachweis für Höhentauglichkeit und müssen entsprechend geschult werden.

Für wen und wann ist eine G41 Untersuchung erforderlich?

Alle Personen, die Arbeiten mit Absturzgefahr durchführen, benötigen eine Vorsorgeuntersuchung. Die Eignungsuntersuchung ist je nach Gesundheitszustand maximal 3 Jahre gültig. Allgemein anerkannte Empfehlungen wären hingegen bis zum 49. Lebensjahr nach 36 Monaten, ab dem 50. Lebensjahr nach 18 Monaten.

Arbeitnehmer, welche in folgenden Gebieten arbeiten, sollten sich einer G41 Begutachtung unterziehen:

  • Arbeiten in luftiger Höhe (Freilandleitungen, Fahrleitungen, Antennenanlagen, Brücken, Masten, Türme, Schornsteine, Flutlichtanlagen, Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen)
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Arbeiten in der Tiefe (Schächte, Blindschächte)
  • Gerüstbauarbeiten
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Montage- und Instandsetzungsarbeiten
  • Fenster- und Fassadenreinigungen
  • Höhenrettung und Tiefenrettung (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtliche Helfer)
  • Arbeiten an Gerüstböcken, auf Dächern, auf einer Leiter, an einem Gestell oder einer erhöhten Konstruktion, in der Nähe von brüchigen Materialien, an Klippen oder steilem Boden, auf Fahrzeugen oder Anhängern

Abschließend lässt sich also festhalten, dass die G41 alle Personen betrifft, die in einer Höhe von mindestens einem Meter tätig sind.

Der reguläre Ablauf einer G41 Untersuchung

Die G41-Begutachtung ist dafür da, sicherzustellen, ob der Arbeitnehmer körperlich für Tätigkeiten mit Absturzgefahr geeignet ist. Inhalte der Untersuchung sind:

  • Anamnese
  • allgemeine körperliche Tests
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Urintest
  • allgemeines Blutbild
  • abhängig von Alter und Fitness: Belastungs-EKG
  • Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen
  • Störungen des Bewegungsapparates

 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Absturzgefahren bewertet werden. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • die mögliche Absturzhöhe
  • die Art, Dauer der Tätigkeit und die dabei anfallenden körperlichen Belastungen
  • der Abstand von der Absturzkante
  • der Zustand der Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse

Die Begutachtung sollte zunächst vor Beginn der Tätigkeit erfolgen (Erstuntersuchung). Anschließend werden in regelmäßigen Abständen Nachuntersuchungen getätigt, welche die Beschwerden des Beschäftigten untersuchen und die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.

Ein G41-Test wird von einem allgemeinen Hausarzt nicht zugelassen. Dafür ist eine spezielle Ausbildung zum Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin erforderlich. Diese Betriebsärzte sind speziell ausgebildet und decken auch den Umfang aller anderen Vorsorgeuntersuchungen ab. Im Rahmen des G41 untersucht der Betriebsarzt alle Aspekte der körperlichen Verfassung. Darüber hinaus wird über den Kandidaten eine vollständige Krankenakte geführt, in der er auch Auffälligkeiten oder Beschwerden äußern kann. Ab dem 40. Lebensjahr ist auch ein Belastungs-EKG fester Bestandteil der Begutachtung. Betriebsärztliche Berichte werden direkt an die Mitarbeiter versandt. Erst wenn der Betriebsarzt auffällige Zustände feststellt, die eine Weiterarbeit unmöglich machen, benachrichtigt der Betriebsarzt den Arbeitgeber.

Die Vorsorgeuntersuchung für Sie oder Ihre Mitarbeiter kann durch einen Betriebsarzt oder alternativ durch uns, Medic Assistance, erfolgen. Die Kosten werden dabei vom Arbeitgeber getragen. Wichtig zu beachten ist, dass der Beschäftigte das Recht hat, eine eigene, freie Arztwahl zu treffen. Allerdings muss dieser in diesem Fall die Kosten für die Begutachtung selber tragen.

Viele Arbeitnehmer befürchten, die Kosten für diese Untersuchung selbst tragen zu müssen. Das ist allerdings nicht der Normalfall: In der Regel kommt der Arbeitgeber für die Kosten der Untersuchung auf. Um das sicherzustellen, wird eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt, welche zur Untersuchung mitgebracht werden sollte. Alternativ können Sie vor Ort die Kosten für die arbeitsmedizinische Begutachtung selbst übernehmen.

Ist ein arbeitsmedizinischer Test Pflicht?

Ob Sie zur Durchführung einer G41-Untersuchung verpflichtet sind, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber dies vom Arbeitnehmer verlangt. Daher kann der Betriebsarzt diese Frage nicht beantworten und wird die Ergebnisse der Begutachtung nur an das zuständige Personal weitergeben.

G41 Untersuchung von Medic Assistance durchführen lassen

Wenn Sie Interesse haben, Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter durchzuführen, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Medic Assistance Business Health GmbH übernimmt alle Tätigkeiten, die in den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fallen. Daher sind wir Ihr idealer Partner für Vorsorgeuntersuchungen und vereinbaren gerne einen Termin für Ihre Begutachtung. Erreichen können Sie uns über unser Kontaktformular oder unter der angegebenen Telefonnummer. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.



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