Vorschriften und Regelungen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
Die Betriebe dürfen selbst entscheiden, welche Arbeitnehmer*innen die Ausbildung angehen sollen. Die einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung des Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es keinerlei Einschränkungen. Den Unternehmen wird aber nahegelegt, die Funktion an eher erfahrene Mitarbeiter*innen weiterzugeben.
1.Vorgabe der Bauordnung
Unternehmen, deren Grundfläche mehr als 2.000 Quadratmeter beträgt, sind laut der Bauordnung dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Betriebe solcher Art können Baumärkte, Lebensmittelläden oder auch Möbelgeschäfte sein.
2. Vorgabe des Sachversicherers
Ob ein Betrieb einen Beauftragten benötigt, ist im Regelwerk beschrieben. So können auch kleinere Betriebe wie Tischlereien betroffen sein.
3. Dringlichkeit durch Gefährdungsbeurteilung
Ergibt die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung an einem Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit ein erhöhtes Brandrisiko, ist es zu empfehlen, dass ein Beauftragter für Brandschutz bestellt wird. So sind Unternehmen mit einem solchen Beauftragten bei einem Brand im Streit mit der Versicherung auf der sicheren Seite.
4. Branchenabhängigkeit
Für Firmen, die Gefahrgüter lagern oder mit leicht entzündlichen Stoffen in der Produktion arbeiten, besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Somit ist eine Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nahe zu legen.