G26 Untersuchung
In vielen wichtigen ...
Ein wichtiges Thema in Bezug auf den Arbeitsschutz ist der Brandschutz. Dabei ist vor allem zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz zu unterscheiden. Bei ersterem sind alle Maßnahmen geregelt, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen sollen. Der abwehrende Brandschutz hingegen umfasst alle Handlungen, die die Rettung von Menschen und Tieren sowie das Löschen des Brandes ermöglichen sollen. Für Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen ist es wichtig, dass der Brandschutz sowie ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb organisiert bzw. festgelegt wird. Wir helfen Ihnen beim Verständnis für das Thema sowie bei der Bestellung und Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten.
Der Brandschutz lässt sich allgemein in zwei große Bereiche einteilen: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Bei ersterem sind alle Maßnahmen geregelt, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen sollen.
Der abwehrende Brandschutz hingegen umfasst alle Handlungen, die die Rettung von Mensch und Tier sowie das Löschen des Brandes ermöglichen sollen. Ein Brand entwickelt dabei zwei potenzielle Gefahrenherde – Feuer und Rauch. Brände können dabei auf viele unterschiedliche Weisen entstehen. Hierbei können technische oder natürliche Ursachen zum einem Brandfall führen.
Aber auch die Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe birgt ein großes Risiko. Klassische Brandursachen sind zum Beispiel Kabelbrände, Blitzschläge, aber auch menschliches Versagen. Bei Bränden kann zu Personen- und Sachschäden kommen. Der entstehende Rauch stellt die größte Gefahr für Menschen dar.
Durch die hochtoxische Wirkung kann das Atemsystem schwere Schäden erleiden, die unter Umständen sogar zum Tod führen. Des Weiteren sind eventuelle Hautverbrennungen oder umstürzende Bauteile gefährlich für Personen. Auch die Sachschäden in Folge eines Brandes können immens sein. Neben den direkt durch das Feuer entstanden Schäden, können auch Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser auftreten. Außerdem entstehen unter Umständen Schäden an der Umwelt. Zusätzlich müssen noch aufkommende Ausfallzeiten berücksichtigt werden.
Beim betrieblichen Brandschutz geht es in erster Linie um die Instandhaltung, Wartung sowie Nutzung und den richtigen Umgang mit den baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen.
Darüber hinaus legt der Brandschutz fest, dass alle Flucht- und Rettungswege korrekt gekennzeichnet und freigehalten werden sollen. Um alle Mitarbeiter*innen über den betrieblichen Brandschutz ausreichend informieren zu können müssen die Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall ausgehangen werden.
In Betrieben passieren zahlreiche Arbeitsunfälle, die aus Bränden und Explosionen resultieren. Neben dem entstehenden Sachschaden wiegt aber vor allem die ebenso entstehende Beeinträchtigung der Gesundheit der Mitarbeiter*innen schwer. Der größte Faktor für die Auslöser der Verletzungen bei Bränden und Explosionen ist die direkte Einwirkung von Flammen auf die ungeschützten Bereiche des menschlichen Körpers oder die tragende Kleidung.
Nicht unwesentlich ungefährlicher ist die Vergiftung, welche durch Rauchgase auftritt. Damit die Gefahr, der durch Brände und Explosionen entstehenden Arbeitsunfälle minimiert wird, ist betrieblicher Brandschutz äußerst wichtig und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll.
Der vorbeugende Brandschutz stellt alle Maßnahmen dar, die präventiv getroffen werden, um die Entstehung eines Brandes zu verhindern. Dabei wird zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz unterschieden. Die baulichen Brandschutzmaßnahmen umfassen bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen Aspekten. Dabei werden im ersten Schritt die Baustoffe, Bauteile und Bauprodukte eines Gebäudes auf das allgemeine Brandverhalten und den Widerstand gegen Feuer und Hitze geprüft.
Im nächsten Schritt ist die Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Brandabschnitte wichtig, die durch Schutztüren und -wände getrennt werden. Dabei muss ebenfalls dringend auf die Planung von möglichen Fluchtwegen geachtet werden. Weiterhin müssen Brandbekämpfungsanlagen wie Sprinkler und Gaslöscher installiert werden. Auch eine aktive Brandvermeidung durch die Reduktion von im Raum befindlichen Sauerstoff sollte gewährleistet sein. Der anlagentechnische Brandschutz beschäftigt sich mit allen technischen Geräten und Einrichtungen, die zur Sicherheit in Brandfällen dienen.
Der organisatorische Brandschutz bestimmt hingegen die Verhaltensweise bei Ausbruch eines Brandes. Hierzu werden zuerst Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte bestimmt und geschult. Daraufhin werden Alarmpläne, Brandschutzordnungen und Brandschutzpläne erstellt. Des Weiteren sollten alle Mitarbeiter im Umgang mit leicht entzündlichen und brennbaren Stoffen geschult werden. Auch die Verhaltensweise im Brandfall muss im Rahmen einer Schulung vermittelt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um den Brandschutz und die Sicherheit Ihrer Arbeitsplätze.
mehr zum Thema Flucht- und Rettungspläne
Wenn trotz Prävention ein Brandfall eintritt, greifen von da an die abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. Diese werden maßgeblich von externen Rettungskräften wie der Feuerwehr durchgeführt.
Das primäre Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist die Bekämpfung und Löschung des Feuers. Zusätzlich sollten aber auch Maßnahmen ergriffen werden, um die entstehenden Folgeschäden zu reduzieren. Zu diesen gehören unter anderem Schäden durch Rauch und Löschwasser, sowie Schäden an der Umwelt.
Bei der richtigen Durchführung können diese sogenannten Sekundärschaden sogar um ein Vielfaches gesenkt werden. Die Rettungskräfte ergreifen jedoch die wichtigsten Maßnahmen, die sich zusammengefasst um das Retten, Löschen, Bergen und Schützen drehen. Das Retten betrifft einerseits die Befreiung von Menschen aus lebensgefährlichen Situationen als auch die Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen wie Erster Hilfe.
Gesetzliche Vorschriften für den Brandschutz
Die Rahmenbedingungen werden durch diverse gesetzliche Vorschriften festgelegt, dazu zählen:
Wie bei vielen anderen sicherheitstechnischen Maßnahmen trägt der Unternehmer auch beim Brandschutz die gesamte Verantwortung. Dabei darf dieser einzelne Aufgaben zum Beispiel an Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte oder weitere Führungskräfte übertragen.
Für Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen ist es wichtig, dass der Brandschutz sowie ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb organisiert bzw. festgelegt wird. Daneben ist auch die regelmäßige Wartung und Funktionskontrolle wichtiger Brandschutzeinrichtungen lebensnotwendig.
Zu den Brandschutzeinrichtungen zählen neben Signalanlagen, Notschaltern, Feuerlöscheinrichtungen auch Sicherheitseinrichtungen sowie raumlufttechnische Anlagen. Die Sicherstellung der einwandfreien Funktionsweise dieser Einrichtungen obliegt wieder der Verantwortung des Unternehmers.
Das Bauordnungsrecht gibt ebenfalls einige wichtige Punkte im Hinblick auf den betrieblichen Brandschutz vor, die für den Unternehmer somit zu Pflichten werden:
• Konkrete Festlegung und Dokumentation der betrieblichen Aufgaben und Prozesse durch eine Aufbau- und Ablauforganisation zum Beispiel mit Hilfe von Brandschutzkonzepten, Brandschutzordnungen und Brandschutzplänen (z.B. Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan, Alarmplan) sowie weiteren Notfallplänen
• Regelmäßige Anweisungs-, Auswahl- und Kontrollpflicht der Mitarbeiter*innen bzw. Dritten, die brandschutztechnische Aufgaben übernehmen
• Regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung bzw. Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation
• Ausbildung der Mitarbeiter*innen zu Brandschutzbeauftragten
Ausbildung und Fortbildung des Brandschutzbeauftragten
Damit ein Brandschutzbeauftragter seinen Aufgaben verantwortungsvoll nachkommen kann, bedarf es einer fundierten Ausbildung. Eine solche Ausbildung finden Sie direkt bei uns! Nach einer erfolgreichen Ausbildung muss der Brandschutzbeauftragte innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolvieren. So lässt sich sicherstellen, dass die Kenntnisse immer auf dem aktuellen Stand bleiben. Die benötigten Unterrichtseinheiten sind bei Fortbildungsveranstaltungen zu absolvieren oder über Kongress- oder Messebesuche zu erreichen.
Die Betriebe dürfen selbst entscheiden, welche Arbeitnehmer*innen die Ausbildung angehen sollen. Die einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung des Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es keinerlei Einschränkungen. Den Unternehmen wird aber nahegelegt, die Funktion an eher erfahrene Mitarbeiter*innen weiterzugeben.
VORGABE DER BAUORDNUNG
Unternehmen, deren Grundfläche mehr als 2.000 Quadratmeter beträgt, sind laut der Bauordnung dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Betriebe solcher Art können Baumärkte, Lebensmittelläden oder auch Möbelgeschäfte sein.
VORGABE DES SACHVERSICHERERS
Ob ein Betrieb einen Beauftragten benötigt, ist im Regelwerk beschrieben. So können auch kleinere Betriebe wie Tischlereien betroffen sein.
DRINGLICHKEIT DURCH GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Ergibt die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung an einem Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit ein erhöhtes Brandrisiko, ist es zu empfehlen, dass ein Beauftragter für Brandschutz bestellt wird. So sind Unternehmen mit einem solchen Beauftragten bei einem Brand im Streit mit der Versicherung auf der sicheren Seite.
BRANCHENABHÄNGIGKEIT
Für Firmen, die Gefahrgüter lagern oder mit leicht entzündlichen Stoffen in der Produktion arbeiten, besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Somit ist eine Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nahe zu legen.
Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir helfen Ihnen gerne bei jeglichen Anliegen rund um den Arbeitsschutz.
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