Arbeitsschutz im Homeoffice

Mittlerweile ist das Arbeiten von Zuhause, das sogenannte Homeoffice, zu einem festen Bestandteil der Arbeitsstrukturen in sehr vielen Betrieben und Unternehmen geworden. Die Anzahl der Homeoffice-Arbeitsplätze nimmt quantitativ steitg zu. Das liegt am zunehmenden Wunsch der Arbeitnehmer nach der größtmöglichen Flexibilität und mehr Selbstbestimmung sowie die Wandlung der Beschäftigungsstrukturen. Darüber hinaus gelangt das Thema Homeoffice mehr und mehr in den Fokus der Politik. Diese will Homeoffice fördern und den Zugang dazu deutlich erleichtern. Sogar über einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeit im Homeoffice wurde bereits diskutiert. Bisweilen stehen vor allem organisatorische sowie arbeitszeitrechtliche Fragen in Bezug auf Homeoffice im Vordergrund – die Belange des Arbeitsschutzes werden weitestgehend vernachlässigt. Dabei spielt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice eine tragende Rolle.

Was ist Homeoffice?

Unter dem Begriff Homeoffice versteht man das gelegentliche oder ständige Arbeiten in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Der Arbeitsplatz im Homeoffice ist mit allen wichtigen und vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsutensilien ausgestattet.

Welche Vorschriften gelten im Homeoffice und welche Pflichten im Arbeitsschutz ergeben sich daraus für den Arbeitgeber?

Sowohl für Beschäftigte vor Ort im Betrieb als auch für Mitarbeiter, die im Homeoffice tätig sind, gelten die gleichen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Somit sind vor allem folgende Vorschriften zu beachten: das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gemäß den Gesetzen dazu verpflichtet ist, den Schutz seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehört auch das Treffen von sämtlichen erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter betreffen. Außerdem sind bestimmte Maßgaben der Arbeitsstättenverordnung zu beachten, sodass auch physische und psychische Belastungen der Mitarbeiter ermittelt werden müssen.

Der Arbeitgeber muss also ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen von Nöten sind. Darüber hinaus muss dieser auch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Pflicht, alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der arbeitgeberseitig überlassenen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dessen muss der Arbeitgeber die Umstände der Mitarbeiter genau abfragen und die Mitarbeiter gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel unterweisen. Zu guter Letzt  muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt werden.

Herausforderung für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ergeben sich durch diese Pflichten schwierige Voraussetzungen zur Durchführung dieser. Der Arbeitgeber hat kein Zugangsrecht zu den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers, in denen er eine arbeitssicherheitsrechtliche Kontrolle durchführen soll. Dies ist nur mit Zustimmung des Beschäftigten möglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich der Arbeitgeber ein vertragliches Zutrittsrecht zusichern lassen und dieses auch schriftlich dokumentieren. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Zutrittsrecht verweigert? Wie soll dann der Arbeitgeber seine Schutzpflichten erfüllen?

So klappt der Arbeitsschutz im Homeoffice

Auch wenn der Arbeitgeber kein Zutrittsrecht zu den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers erhält, gibt es natürlich trotzdem eine Möglichkeit seine Schutzpflichten zu erfüllen. So kann sich der Arbeitgeber auf die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers berufen. Beschäftigte sind nämlich dazu verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Ein wichtiger Teil dieser Mitwirkungspflicht ist außerdem, dass der Arbeitnehmer unverzüglich jede von ihm festgestellte Gefahr für seine Sicherheit und Gesundheit melden muss. Bevor die Mitwirkungspflicht in Kraft tritt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer detailliert bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Durch diese Mitwirkungspflicht kann der Arbeitgeber seinen Schutzpflichten nachkommen. Damit werden auch im Homeoffice alle Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit abgedeckt.

Sie haben weitere Fragen in Bezug auf den Arbeitsschutz für das Arbeiten im Homeoffice? Wir können Ihnen sicher weiterhelfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!



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