100 Jahre Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte gibt es seit genau hundert Jahren. Dabei leisten diese nach wie vor einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Wie sich die Rolle der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz über die Jahre hinweg verändert hat und mit welchen Entwicklungen in Zukunft zu rechnen ist, erfahren Sie in unserem neuesten Blogbeitrag.

Der Unfallvertrauensmann als Vorgänger des Sicherheitsbeauftragten

Vor knapp über hundert Jahren, am 20. Oktober 1919, wurde die Rolle des Unfallvertrauensmanns in größeren Betrieben eingeführt. Dieser dient als Vorgänger für den heutigen Sicherheitsbeauftragten. Zur damaligen Zeit war die Anzahl an Arbeitsunfällen so hoch – 1917 wurde die traurige Rekordanzahl von 7904 tödlichen Arbeitsunfällen aufgestellt -, so dass sich der Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften für die Einführung eines Unfallvertrauensmanns entschied. Durch die Installation einer Vertrauensperson wurde dem Wunsch nach Minderung der Unfallgefahr nachgegangen. Die Vertrauensperson wurde von den Beschäftigten eines Betriebs gewählt und war damit für die Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich.

Die Aufgaben der Vertrauensperson

Zu den Aufgaben der Vertrauensperson gehörten die Meldung von vorgefundenen Mängeln an eine Führungskraft und die Begleitung von staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbeamten bei der Besichtigung. Außerdem sollte diese Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Schutzvorrichtungen einbringen. Darüber hinaus sollte der Unfallvertrauensmann das Interesse der Belegschaft für die Themen des Arbeitsschutzes wecken und sich ständig überzeugen bzw. sicherstellen, dass die Schutzvorrichtungen vorhanden sind und auch benutzt werden. Somit wird deutlich, dass die zentrale Aufgabe der Vertrauensperson in der Unfallverhütung lag.

Vom Unfallvertrauensmann zum Sicherheitsbeauftragten

Eine solche Art der Vertrauensperson ist auch heute noch in den Unternehmen und Betrieben vertreten, wenn auch in leicht abgeänderter Form. Die Rechtsgrundlage verpflichtet die Arbeitgeber dazu, einen so genannten Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, sofern mehr als 20 Beschäftigte im Betrieb arbeiten. Anders als beim damaligen Unfallvertrauensmann ernennt der Arbeitgeber einen Sicherheitsbeauftragten und nicht mehr die Belegschaft. Aktuell sind etwa 670.000 Sicherheitsbeauftragte in deutschen Unternehmen aktiv.

Der Sicherheitsbeauftragte und seine Aufgaben

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung und Sicherstellung des Arbeitsschutzes sowie der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen. Dabei sorgt dieser für die Verankerung der Felder Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Außerdem agiert er als wichtiges Bindeglied zwischen den Akteuren des Arbeitsschutzes und der Belegschaft. Weiterhin trägt der Sicherheitsbeauftragte zur Verhinderung von Arbeitsunfällen sowie zur Förderung des Gesundheitsschutzes bei. Der Sicherheitsbeauftragte gilt als praxisnaher Begleiter und Förderer der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Durch sein Know-how aus dem Arbeitsalltag ist dieser für die Erkennung, Prävention und Bewältigung von Problemen und Gefährdungen prädestiniert. Dadurch wird deutlich, wie sich die Aufgaben bei der Entwicklung des Unfallvertrauensmanns zum Sicherheitsbeauftragten verändert haben. Während bei der Vertrauensperson der Fokus vor allem auf der praktischen Unfallverhütung lag, stehen beim Sicherheitsbeauftragten nun die Fragen rund um den Gesundheitsschutz und die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Mittelpunkt.

Der Sicherheitsbeauftragte in der Zukunft

Im Vergleich zu 1919 ist die Bedeutung des Gesundheitsschutzes, der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der Gesundheitsförderung stetig gestiegen. Und auch für die Zukunft ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen. Dahingehend wird auch der Sicherheitsbeauftragte für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb in Zukunft unverzichtbar bleiben. Durch die stetige Entwicklung und Vergrößerung der Themenkomplexitäten in der modernen Arbeitswelt werden vor allem die methodischen und sozialen Kompetenzen sowie die fachlichen Qualifikationen des Sicherheitsbeauftragten immer wichtiger. Dabei wird der Sicherheitsbeauftragte immer mehr als Lotse agieren und eine wichtige Schnittstelle für andere im Arbeitsschutz tätige Personen einnehmen. Damit wird offensichtlich, dass der Sicherheitsbeauftragte immer mehr eine Entwicklung zu einem Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durchmacht.



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