Betriebsärztliche Betreuung

Laut Gesetzgebung sind Unternehmen jeder Größe dazu verpflichtet, Ihren Angestellten einen sicheren Arbeitsplatz zu verschaffen, die betriebsärztliche Betreuung hat die Aufgabe diese Sicherheit zu gewährleisten. Neben der betriebsärztlichen gibt es unter anderem noch die sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Diese betriebsärztliche Betreuung ist laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Vorbeugung für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.

Was ist eine betriebsärztliche Grundbetreuung?

Bei der betriebsärztlichen Grundbetreuung geht es allgemein um die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsschutzes. Dazu gehören unter anderem die Gefährdungsbeurteilung und die Organisation des Arbeitsschutzes sowie die Schaffung geeigneter Organisationen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der passende Umfang der Grundbetreuung ergibt sich aus der definierten Gefährdungsgruppe des jeweiligen Unternehmens.

Die betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Versorgung ist der Teil, in welchem sichergestellt wird, dass der betriebsärztliche Betreuungsumfang den Anforderungen des Betriebes gerecht wird. Es werden in diesem Teil keine pauschalen Einsatzzeiten, sondern individuelle Vorsorgemaßnahmen und Präventionen für explizite betriebliche Gefährdungen und Bedürfnisse ausgerichtet. Die betriebsärztliche Überwachung verläuft häufig, wenn risikoreiche Arbeitsplätze, eine Einführung neuer Arbeitsverfahren durch neue Maschinen oder Vergleichbares vorliegt.

Aufgabenspektrum eines Betriebsarzt

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung),Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
  • Beobachtung des Arbeitsschutzes im Unternehmen, z.B. durch Begehung der Arbeitsstätten

Berechnung der Einsatzzeit für die betriebsärztliche Fürsorge

Die Einsatzzeitensummen der Betriebsärzte werden anhand der spezifisch betrieblichen Forderungen und Gegebenheiten des Unternehmens berechnet. So muss die Anzahl der Angestellten und die anfallenden Tätigkeiten bezüglich der Gefahrensituationen erfolgen.
Eine Berechnung der Einsatzzeit ist demnach individuell dem Unternehmen angepasst.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, in der Arbeitsplätze sowie Tätigkeiten der Angestellten auf mögliche Gefahren zu überprüfen sind, um daraus resultierend geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beurteilung wird in sieben Schritten erstellt, es gibt allerdings keine Formvorgaben: die Auswahl an Schreibutensilien spielen daher keine Rolle. Es ist ausschließlich beschlossen, dass eine Beurteilung schriftlich dokumentiert werden muss. Die sieben Schritte sind folgende:

  1. Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
  2. Ermittlung der Gefährdungen
  3. Beurteilung der Gefährdungen
  4. Festlegung der Maßnahmen
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Prüfung der Wirksamkeit
  7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Die Schritte der Beurteilung stellen einen kontinuierlichen Prozess dar und sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, insbesondere bei Arbeitsplätzen mit erhöhter Gefahr.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Ursachen der psychischen Belastung sind so individuell wie die Mitarbeiter selbst. Ob sich ein Angestellter durch seine Arbeit psychisch belastet fühlt, kann durch eine betriebsärztliche Betreuung beurteilt werden. Typische Ursachen für psychische Belastungen sind Lärm, Klima oder räumliche Enge während der Arbeit. Psychische Belastung kann Stress und Krankheiten wie Burnout und Depressionen fördern. Aber auch muskuläre Verspannungen und Kopfschmerzen sind Anzeichen psychischer Belastung der Angestellten. Selbstverständlich gibt es weitaus mehr Indikatoren von psychischer Belastung am Arbeitsplatz – eine betriebsärztliche Betreuung ist für die Aufdeckung derartiger Probleme sehr wichtig. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung wird durch einen zertifizierten Betriebsarzt durchgeführt. Fristen, die zu dieser Beurteilung eingehalten werden müssen, sind nicht bekannt, allerdings muss eine weitere Prüfung erfolgen, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefährdungen auftreten, die die Angestellten belasten.

ASA-Sitzung:

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, über Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im Unternehmen zu beraten und zählt zu den Pflichteinrichtungen großer Betriebe. Es ist verpflichtend einen ASA zu bilden, wenn ein Betrieb mehr als 20 Beschäftigte besitzt.
Die ASA-Sitzung ist ein Kommunikationsforum, in welchem die Anliegen der Arbeitssicherheit besprochen werden. Geschieht in einem Betrieb ein Unfall, so könnte dieser während einer ASA-Sitzung analysiert werden, um passende betriebsärztliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen.

Weitere Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses:

  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen bei Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
  • Koordination von Aufgaben zur Arbeitssicherheit
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms

Gefahrstoff- und Arbeitsschutzmanagement

Das Gefahrstoffmanagement beschreibt die organisatorischen Maßnahmen zum Umgang von Mitarbeitern mit Gefahrstoffen. Zunächst sollte ein detailliertes Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden, in dem ausführlich über die Bezeichnung der Stoffe, die Angaben der gefährlichen Eigenschaften und die Nennung der Arbeitsbereiche, in denen die Beschäftigten mit dem Gefahrstoff in Kontakt treten, beschrieben wird. Die Beschäftigten sollten beim Umgang mit Gefahrstoffen außerdem eine persönliche Schutzausrichtung sowie eine ausführliche Schulung erhalten. Ein korrektes Gefahrenstoffmanagement ist eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und wird durch eine betriebsärztliche Betreuung überprüft. Das Management hat den Zweck, die Mitarbeitergesundheit zu fördern und möglichen Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen

Durch arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen sollen Erkrankungen der Mitarbeiter frühzeitig erkannt und vorgebeugt werden. Derartige Untersuchungen erfolgen durch einen Betriebsarzt und werden häufig bei großen Unternehmen durchgeführt. Das Ergebnis der betriebsärztlichen Betreuung und Untersuchung der Mitarbeiter darf nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Einstellungsuntersuchungen

Eine Einstellungsuntersuchung beschreibt die Untersuchung, die Bewerber einer Stelle unterzogen werden, um zu prüfen, ob die Bewerber für die beworbene Tätigkeiten körperlich und psychisch geeignet sind. Schließlich fordern viele Berufe körperlichen und geistigen Einsatz, welche nicht für jeden geeignet sind. Bei derartigen Untersuchungen durch einen Betriebsarzt wird der aktuelle Gesundheitszustand überprüft und ob eine mögliche Gefährdung des Angestellten durch die anfallenden Tätigkeiten des Berufes besteht.

Welche Aufgabe hat ein Betriebsarzt?

Der Arbeitsmediziner bzw. Betriebsarzt führt Maßnahmen aus zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung. Im Unterschied zu vielen anderen Arztgruppen benötigt er ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse und der sozialmedizinischen sowie sozialrechtlichen Grundlagen unseres Gesundheitssystems.

Ab wann wird ein Betriebsarzt benötigt?

Jedes Unternehmen kommt ab einem gewissen Punkt zu der Fragestellung, ab wann ein Betriebsarzt bereitgestellt werden muss. Die Antwort dazu ist recht simpel, da es schon ab einem einzelnen Mitarbeiter der Fall ist. Der Umfang der betriebsärztlichen Betreuung durch einen Arzt hängt von der Größe eines Unternehmens ab. Je größer der Betrieb und je gefährlicher die Arbeitsplätze, desto intensiver sollte die Betreuung des Betriebsarztes erfolgen.
Selbstverständlich muss nun nicht jeder Betrieb einen eignen Arzt einstellen, es gibt die Möglichkeit einen Arzt über einen externen Dienstleister zu engagieren.

Begehungen im Betrieb

Begehungen im Betrieb dienen zur Bewertung von Arbeitsbedingungen und von Arbeitsplätzen, damit diese so sicher wie möglich gestaltet werden können. Auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen alle getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft und kontinuierlich verbessert werden. Damit der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Angestellten gesichert wird, ist jedes Unternehmen verpflichtet, regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Wie oft eine Betriebsbegehung erfolgen sollte, hängt ab von der Größe und dem Gefährdungspotenzial im Betrieb.

Eine vollumfängliche, betriebsärztliche Betreung gehört zu den Dienstleistungen von Medic Assistance. Bei Fragen oder Interesse an unseren Leistungen, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.



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