Technische Regeln für Betriebssicherheit 2121

Anfang des Jahres wurden die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 2121 überarbeitet und mit einer wesentlichen Änderung bedacht: Ein Arbeiten ohne Absturzsicherung ist nicht mehr erlaubt – so soll die hohe Anzahl an Abstürzen und Arbeitsunfällen minimiert werden. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche relevanten Schutzmaßnahmen und Vorgaben im Umgang mit Leitern und Gerüsten nun zu beachten sind.

Was sind Technische Regeln für Betriebssicherheit?

Hinter dem Kürzel TRBS verstecken sich die Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Technische Regeln für Betriebssicherheit thematisieren die Verwendung von Arbeitsmitteln. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass auch die Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind.

Als Teilgebiet dieser Regeln fungieren die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz“. Diese setzen den Fokus auf die sichere Verwendung von Leitern und Gerüsten im Hinblick eines angemessenen Absturzschutzes. Mit Hilfe der TRBS 2121 sollen Absturzgefährdungen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entstehen können, ermittelt und bewertet werden. Außerdem ist in den Technischen Regeln die Vorgehensweise bei der Ermittlung und Bewertung dieser Gefährdungen zu finden. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit umfassen darüber hinaus noch weitere Teile, die je nach Beschäftigungsart herangezogen werden sollten:

  • Erster Teil: Verwendung von Gerüsten
  • Zweiter Teil: Anforderungen an die Verwendung von Leitern
  • Dritter Teil: Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
  • Vierter Teil: Heben von Beschäftigten mit Arbeitsmitteln

Warum sind die TRBS 2121 so wichtig?

Ein Absturz von einer Leiter oder einem Gerüst hat oft schlimme Folgen. Ferner kann dieser nicht nur gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sowohl die Abstürze von Leitern als auch von Gerüsten bilden zusammen mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle in der Bauwirtschaft und in baunahen Dienstleistungen. Die Dringlichkeit einer Prävention von Gefährdungen von Beschäftigten durch Abstürze zeigt sich noch viel mehr in dem Fakt, dass 50% der tödlichen Arbeitsunfälle Absturzunfälle sind.

Die Änderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121

Am 11. Februar 2019 sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz“ überarbeitet worden. Indem erhöhte Anforderungen an den Arbeitsschutz gestellt wurden, ist damit auch die Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf Arbeiten mit Leitern und Gerüsten konkretisiert worden.

Die wesentliche Änderung der Überarbeitung der Technischen Regeln ist aber, dass ohne eine Absturzsicherung keine Arbeit mehr auszuführen ist. Somit muss immer eine wirksame Schutzmaßnahme gegen den Absturz eingesetzt werden, um möglichen Absturzunfällen präventiv entgegenwirken zu können. Dabei ist eine solche Absturzsicherung für alle Bauprozesse zu berücksichtigen – sowohl für die Gerüsterstellung (Auf-, Um- und Abbau) als auch für die Gerüstnutzung (Arbeiten auf Gerüsten).

Welche Schutzmaßnahmen sind nun relevant?

Im Zuge der Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 ist nun auch ein Nachweis der Brauchbarkeit notwendig. Damit soll ein Aufbau eines Gerüsts nach allgemein anerkannter Regelausführung sowie eine gültige und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gewährleistet werden. Außerdem ist eine Montageanweisung, ein Plan für den Auf-, Um-, und Abbau, und eine Gebrauchsanleitung zu erstellen. Weiterhin von großer Wichtigkeit sind die Absturzsicherungen.

Im Bezug auf die einzusetzenden Schutzmaßnahmen ist eine weitere Neuerung zu beachten. Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA), Auffangeinrichtungen und Persönliche Schutzmaßnahmen gegen Absturz (PSAgA) sind somit nun nur noch in Ausnahmefällen erlaubt und im Vergleich zu technischen und organisatorischen Lösungen nachrangig einzusetzen. Eine Durchführung von persönlichen Schutzmaßnahmen ist somit nur noch gestattet, wenn der Einsatz technischer Absturzsicherungen nicht möglich ist.

Welche Vorgaben enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit?

Technische Regeln für Betriebssicherheit 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Abstürze“ sehen einige Vorgaben für die Nutzung von Leitern und Gerüsten als notwendig an.

Vorgaben bei der Benutzung von Leitern

  • Prüfen der Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels (z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen)
  • Wahl einer Leiterbauart, die das geringste Unfallrisiko mit sich bringt (z.B. Plattformleitern)
  • Verwendung von Leitern unter Beachtung des maximalen Höhenunterschieds von 5 Metern
  • Verwendung von Leitern mit Stufen (Leitern mit Sprossen sind nicht mehr zulässig)
  • Keine Zulässigkeit einer Arbeit von der Leiterstufe aus – beide Füße müssen auf der Plattform oder der Stufe stehen
  • Zulässigkeit der dauerhaften Arbeit auf einer Leiterstufe oder Plattform nur bei einer Arbeitshöhe von 2 Metern und niedriger
  • Dauer der Arbeit in einer Höhe zwischen 2 und 5 Metern nicht länger als 2 Stunden pro Arbeitsschicht
  • Fachkundige Inaugenscheinnahme einer Leiter vor jeder Verwendung sowie regelmäßige Überprüfung (Dokumentation notwendig)

Vorgaben bei der Benutzung von Gerüsten

  • Prüfen der Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels (z.B. Aufzüge, Transportbühnen und Treppen)
  • Benutzung einer Treppe, eines Aufzugs oder einer Transportbühne für das Besteigen eines Gerüsts, sofern dieses höher als 5 Meter ist oder der Zugang besondere Gefahren birgt
  • Verbot von innenliegenden Leitern
  • Benutzung von Leitergängen für die Erstellung eines Gerüsts
  • Verwendung eines einteiligen Seitenschutzes oder eines Montagesicherungsgeländers bei durchgehender Gerüstflucht auf der obersten Gerüstlage
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur wenn technische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind
  • Inaugenscheinnahme des Gerüsts auf offensichtliche Mängel durch eine qualifizierte Person (nach der Montage und vor der erstmaligen Verwendung)
  • Notwendige Materialien bei der Verwendung von PSAgA sind geeignete Anschlagpunkte, eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung und eine gesonderte Unterweisung der Beschäftigten, wie sie die Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden müssen. Außerdem sind ein Rettungskonzept, praktische Rettungsübungen, die Verletzungsgefahren durch Anprallen am Gerüst und Hängetrauma aufzeigen sowie ein Schutzhelm mit Kinnriemen wichtig.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit als Chance sehen

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz“ sollen Arbeitgeber als Chance für ein effektives Arbeitsschutzsystem sehen. Eine Einhaltung der Anforderungen ist äußert wichtig und zu empfehlen, weil gerade auch Arbeitsschutzbehörden bei der Wahrnehmung ihres Präventionsauftrages auf die TRBS 2121 zurückgreifen. Die Neufassung der TRBS 2121 nimmt den Gerüstnutzer nun deutlich mehr in die Pflicht und räumt dem Arbeitsschutz allgemein einen höheren Stellenwert ein.



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