08.02.2022
Die sogenannte G37-Untersuchung ist eine vom Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelte Vorsorgeuntersuchung, um mögliche gesundheitliche Schäden, die beim Arbeiten an Bildschirmen z.B. im Büro auftreten können, frühzeitig zu erkennen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern diese Untersuchung anzubieten. Mitarbeiter können diese hingegen auf freiwilliger Basis durchführen lassen.
Welches Ziel verfolgt die G37-Untersuchung?
Die ärztliche Begutachtung beginnt durch eine generelle Angabe zur Dauer der Bildschirm-Tätigkeit und eventuell anliegenden Beschwerden. In der Regel wird durch einen Facharzt die Sehkraft der Person untersucht. Liegt eine Einschränkung des Sehvermögens für die Ferne und/oder Nähe vor, empfehlen wir einen (Kassen-) Augenarzt Ihrer Wahl aufzusuchen. Die Kosten hierfür trägt nicht der Arbeitgeber.
Die beschäftigte Person wird von einem Arzt auf Beschwerden untersucht.
Anschließend werden klassischerweise Nachuntersuchungen in Abständen von 3 Jahren veranlasst, welche allerdings auch im Einzelfall durch besondere Umstände in kürzeren Abständen erfolgen müssen. Die Vorsorgeuntersuchung besteht aus einem allgemeinen und einem spezifischen Teil. Im allgemeinen Teil nimmt der Arzt die gesundheitliche Vorgeschichte Ihrer Mitarbeiter/-innen auf, außerdem fragt er die Gegebenheiten der Bildschirmarbeit ab, zum Beispiel die Ergonomie des Arbeitsplatzes und unternimmt eine Arbeitsplatzanamnese. Die Arbeitsplatzanamnese umfasst die Arbeitsplatzergonomie mit den verwendeten Geräten, den Arbeitsaufgaben, der Arbeitszeit und den Arbeitsumfang. Der spezielle Teil deckt die Überprüfung der Anforderungen an das visuelle System (Sinnessystem der Augen) ab und überprüft, inwieweit diese überlastet sind. Bei Arbeitsaufgaben mit besonderen Anforderungen können noch zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Wer führt die G37-Untersuchung durch?
Die Vorsorgeuntersuchung kann durch einen Arzt oder alternativ durch uns, Medic Assistance, erfolgen. Die Kosten werden dabei vom Arbeitgeber getragen. Wichtig zu beachten ist, dass der Beschäftigte das Recht hat, eine freie Arztwahl zu treffen. Allerdings muss dieser die Kosten für die Begutachtung selber tragen – dies gilt auch für Begutachtungen bei einem Augenarzt.
Wann muss diese G37-Untersuchung erfolgen?
Die Begutachtung sollte zunächst vor Beginn der Tätigkeit erfolgen (Erstuntersuchung). Anschließend werden in regelmäßigen Abständen Nachuntersuchungen getätigt, welche die Beschwerden des Beschäftigten untersuchen und die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.
G37-Untersuchung: Pflicht oder freiwillig?
Eine generelle Pflicht besteht nicht. Vielmehr wird vom „Recht“ des Arbeitnehmers gesprochen, welchem empfohlen wird, das Angebot anzunehmen. Dies hat den Grund, dass sich die Untersuchungen um das Wohlbefinden und die Gesundheit des Einzelnen gehen. Ein weiterer Grund, weshalb Arbeitnehmer dieses Angebot annehmen sollten, ist, dass geeignete Maßnahmen für den einzelnen erfolgen können, sollten Beschwerden festgestellt werden. Leidet der betroffene etwa unterbewusst an Rückenschmerzen, so liegt eine Anschaffung eines ergonomischen Stuhls nahe. Aber auch eine eingeschränkte Sehstärke wird von den Betroffenen meistens nicht ohne ärztliche Untersuchung erkannt. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es sich bei der Untersuchung nicht um eine Pflicht, sondern um ein wohlgewolltes Angebot handelt.
Typische körperliche Belastungen durch Bildschirmarbeit und dessen Maßnahmen
- Belastung der Sehstärke
Die Augen spielen bei der G37-Begutachtung von Bildschirmarbeitsplätzen eine enorme Rolle, da diese häufig betroffen sind. Augen werden in der Berufswelt täglich stark beansprucht, beispielsweise durch: Arbeiten am Bildschirm, trockene Raumluft, hoher Leseanteil im Alltag und das Arbeiten unter künstlicher Belüftung. Diese Faktoren begünstigen das Auftreten typischer Symptome des trockenen Auges am Arbeitsplatz. Bei der G37-Untersuchung stellt der untersuchende Arzt bei einem Patienten fest, ob die Sehschärfe, die Stellung der Augen und das Gesichtsfeld sowie der Farbsinn im normalen Bereich liegen. Bei Beschäftigten im Arbeitsbereich mit Bildschirmarbeit sind diese Bereiche oft eingeschränkt. Das liegt dem zugrunde, dass das menschliche Auge sich an die geringe Distanz des Bildschirmes gewöhnt und sich so die Sichtweite des Auges im längeren Zeitraum verschlechtert. Im Ergebnis der Begutachtung kann der Arzt daraufhin eine Sehhilfe verordnen oder technische und organisatorische Maßnahmen empfehlen. Dies könnten unter anderem Anpassungen von visuellen Darstellungen und der Einsatz von Hilfsmitteln sein, damit sich das individuelle Wahrnehmungsvermögen den Anforderungen der Tätigkeit anpassen lässt. - Belastung der Wirbelsäule/Haltungsbeschwerden
Dass viele Menschen nicht aufrecht an Ihrem Arbeitsplatz sitzen, ist ja schon länger bekannt. Doch wie stark die Beschäftigten von den Folgen Ihrer Fehlhaltung betroffen sind, ist den meisten Menschen nicht bewusst. Eine krumme Haltung hat die Folge, dass sich die Wirbelsäule verbiegt und die Muskulatur somit überlastet wird: Es kommt zu schmerzhaften Verspannungen.
Bei der G37-Untersuchung analysiert der Arzt die Person nach einer verkrümmten Haltung. Sollte diese festgestellt werden, können auch hier Hilfen und Maßnahmen erfolgen, die das Leid des Mitarbeiters lindern soll. Wichtig für eine korrekte Haltung ist sowohl ein ergonomischer Stuhl, aber vor allem der Winkel, wie auf den Bildschirm geschaut wird. Dieser sollte nämlich weder zu weit unten noch zu weit oben sein. Ansonsten wird die Nackenmuskulatur überbeansprucht. Maßnahmen wie ein höhenverstellbarer Bildschirm oder Tisch helfen dem Individuum die Anforderungen seiner Tätigkeiten ohne Schmerzen zu erfüllen.
Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
Die arbeitsmedizinische G37-Untersuchung ist nicht in den Leistungen der Krankenkassen inkludiert. Demnach muss der Arbeitgeber folgende Kosten für seine Mitarbeiter übernehmen:
- Kosten für die Erstuntersuchung und die folgenden Nachuntersuchungen beim Arzt
- Kosten für die Begutachtung beim Augenarzt
- Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz
Deshalb profitieren auch Arbeitgeber von der Vorsorgeuntersuchung
Die meisten Arbeitnehmer geben an, dass die häufigsten Ursachen von Krankschreibungen im Unternehmen von muskulären Verspannungen oder Skelett-Erkrankungen liegen. Ständig erkrankte Mitarbeiter sind selbstverständlich für niemand angenehm. Daher kann der Arbeitgeber durch Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel durch höhenverstellbare Tische oder angepasste Bildschirmsehhilfen, positiv auf die Mitarbeitergesundheit einwirken. Zudem ist der Aspekt der Gesundheit ein immer größer werdender Faktor in der Gesellschaft, weshalb Sie derartige Angebote Ihren Mitarbeitern und Bewerbern unbedingt mitteilen. Viele Arbeitgeber versuchen derartige Möglichkeiten zu verschweigen, um Kosten zu sparen. Sollten Sie transparent mit derartigen Angeboten umgehen, gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter.
G37-Untersuchung von Medic Assistance durchführen lassen
Wenn Sie Interesse an der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter haben oder Sie im Zuge eines Bewerbungsverfahrens eigenständig auf der Suche nach einer Untersuchungsmöglichkeit sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir können daraufhin umgehend entsprechende Termine für die Begutachtungen festlegen. Erreichen können Sie uns über unser Kontaktformular oder unter der angegebenen Telefonnummer. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.