Gehörschutz

Am 31. Mai wird weltweit mit dem Tag des Gehörschutzes auf Gefahren von Lärm und dem Umgang damit aufmerksam gemacht. Zu diesem Anlass möchten wir Ihnen das Thema Lärm aus Sicht der arbeitsmedizinischen Vorsorge kurz vorstellen. Wir informieren Sie über Arbeitgeberpflichten zum Schutz betroffener Mitarbeiter und geben Ihnen praktische Tipps zum Gehörschutz und Umgang mit Lärmexpositionen.

Lärm ist ganz alltäglich

Unsere Ohren sind jeden Tag den verschiedensten Geräuschen ausgesetzt. Nicht alle diese Geräusche sind leise oder kaum wahrnehmbar. So gehören ein musikalischer Abend oder Tätigkeiten in lauter Umgebung für viele fast schon zum Alltag. Aufgrund dieser ständigen Beschallung können Geräusche zu Lärm und der Alltag zu einem Stressfaktor werden. Indem wir unsere Ohren regelmäßig einer zu hohen Lautstärke aussetzen, schädigen wir damit unser Gehör. Doch nicht nur hohe und regelmäßige Lautstärke birgt Risiken. Auch geringere, aber dafür über einen längeren Zeitraum erfolgte Schallpegel haben negative Auswirkungen auf das Gehör. Dem entgegenwirken kann ein Gehörschutz.

Warum ist Gehörschutz wichtig?

Lärmexpositionen werden oft unterschätzt und somit auch einhergehende Gefahren gar nicht realisiert. Eine Lärmschwerhörigkeit entsteht meist unbemerkt mit einer langen Vorlaufzeit und ist völlig schmerzlos. Infolgedessen werden sich Betroffene immer häufiger nicht mehr vollends an Gesprächen beteiligen oder auftretende Gefahren im Straßenverkehr bzw. am Arbeitsplatz nicht richtig wahrnehmen können. Wenn eine Lärmschwerhörigkeit erstmal besteht, dann bleibt diese auch – Lärmschwerhörigkeit ist nämlich unheilbar.

Ab wann wird Lärm ohne Gehörschutz gefährlich?

Die Lautstärke von Lärm wird in Dezibel (dB) gemessen. Dabei werden Schallwerte bis 30 dB als angenehm empfunden. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Atemgeräusche oder auch sehr geringer Straßenverkehr. Gefährlich wird es dagegen bei regelmäßigen Lärmeinflüsse ab etwa 75dB. Darunter fallen beispielsweise ein vorbeifahrender Zug, welcher etwa 80 dB erreicht, oder auch ein Aufenthalt in der Disko, bei welchem wir 100 dB ausgesetzt sind. Vorbeifliegende Düsenflugzeuge fallen mit etwa 120 dB ins Gewicht.

Welche Arbeitgeberpflichten gibt es in Bezug auf Lärm?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze müssen Arbeitgeber auch auf mögliche Gefährdungen durch Lärmexpositionen achten. Je nach Stärke der Lärmexpositionen müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die spezielle Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ anbieten oder diese gar veranlassen. Während die Arbeitgeber ab einer Lärmexposition von 80dB den Arbeitnehmern die Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ anbieten können, ist diese ab einer Exposition von 85 dB Pflicht. Einem Wert von 85 dB entspricht eine stark befahrene Straße. So eine Lautstärke ist in vielen Betrieben, vor allem in Betrieben des Metallhandwerkes, in Steinverarbeitungsbetrieben, in Putzereien oder in der Abfallwirtschaft zu erwarten.

Während der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ werden bei den Arbeitnehmern durch einen, vom Arbeitgeber beauftragten Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, unterschiedliche Test durchgeführt. So kann die Hörleistung der Arbeitnehmer festgestellt werden und gegebenenfalls Veränderungen frühzeitig erkannt werden. Dadurch können Auswirkungen von Lärmexpositionen frühzeitig entgegengewirkt werden und spezielle Schutzmaßnahmen besprochen und eingeleitet werden. Dabei werden alle Ergebnisse dokumentiert und die Eignung für bestimmte Tätigkeiten festgestellt.

Gehörschutz als Präventivmaßnahme

Ab einer regelmäßigen Lärmexposition von über 80db stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen speziellen Gehörschutz als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung. Spätestens ab 85 dB muss der Arbeitnehmer diese auch zwingend anwenden. Doch nicht nur in der Arbeit werden wir mit Lärm konfrontiert, auch im Alltag ist der Lärm gegenwärtig. Wir geben Ihnen eine Reihe von Tipps mit an die Hand, wodurch Sie den Gehörschutz als arbeitsmedizinische Vorsorge für Lärmexpositionen auch im privaten Alltag nutzen können.

1. Lautstärke herunterdrehen

Dieser Tipp dürfte vor allem im privaten Alltag die leichteste Methode sein, um das Gehör zu schützen. So können Sie beim Musik hören oder Fernsehen die Lautstärke herunterdrehen. Dahingehend können Sie bei öffentlichen Veranstaltungen einen Platz wählen, der möglichst weit entfernt von den Lautsprechern ist.

2. Geräte mit geringem Dezibelwert

Wenn Sie geplant haben, ein neues Gerät anzuschaffen, sollten Sie unbedingt auf den angegebenen Dezibelwert achten. Damit schützen Sie gleich präventiv Ihr Gehör. Aufgrunddessen sind Geräte, wie etwa Kühlschränke, Staubsauger oder auch Waschmaschinen dann geeignet bzw. „gesund“ für das Gehör, wenn bei diesen ein niedriger dB-Wert angegeben ist.

3. Geräuschquellen minimieren

Ein weiterer Tipp, um den Gehörschutz einzusetzen, ist die allgemeine Maßname, alle möglichen Geräuschquellen zu minimieren. Somit sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht zu vielen Geräuschquellen auf einmal aussetzen. Denn je mehr Geräusche parallel wahrgenommen werden, desto belastender wird die Situation für das Gehör.

4. Ohren zuhalten

Neben den bisher genannten Tipps zählt auch das altbewährte Ohren zuhalten zu den präventiven Maßnahmen des Gehörschutzes. So ist es zu empfehlen, dass bei plötzlichen oder unvorhersehbaren lauten Geräuschen die Ohren zugehalten werden sollten. Was Kinder noch reflexhaft machen, sollten sich auch die Erwachsenen zum Vorbild nehmen.

5. Einen Gehörschutz tragen

Wenn Sie regelmäßigen Geräuschen ausgesetzt sind, tragen Sie immer einen Gehörschutz. Während am Arbeitsplatz ein entsprechender Gehörschutz vorgeschrieben ist, müssen Sie bei privaten Angelegenheiten selbst die Verantwortung übernehmen und einen geeigneten Gehörschutz aufsetzen.

Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema Gehörschutz oder Lärm? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter. Darüber hinaus erhalten Sie nähere Informationen zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ bei Ihrer Unfallkasse.



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