Wegeunfälle

Ein Wegeunfall beschreibt einen Unfall, der sich auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte oder umgekehrt ereignet. In der Regel ist dieser Weg der kürzeste und direkteste zwischen den beiden Orten. Ein Wegeunfall liegt dagegen nicht vor, wenn der Weg aufgrund privater Gegebenheiten unterbrochen wird oder bei Abwegen, die ein anderes Ziel verfolgen, als den Ort der Tätigkeit oder das Zuhause. Damit der Unfall gesetzlich versichert ist, kann er sich auf einem Umweg ereignen, solange dieser im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg steht.

Wie unterscheiden sich Arbeitsunfall und Wegeunfall?

Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sind zwei verschiedene Arten von Unfällen, die unterschiedlich behandelt werden. Ein Arbeitsunfall ereignet sich direkt am Arbeitsplatz, während ein Wegeunfall außerhalb des Arbeitsplatzes passiert. Arbeitsunfälle passieren im Arbeitsumfeld und oft aufgrund von Fehlern oder unsachgemäßem Verhalten. Wegeunfälle hingegen passieren außerhalb der Arbeitsstelle und sind oft das Ergebnis von Unaufmerksamkeit oder falschem Verhalten. Arbeitsunfälle werden normalerweise wie Wegeunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Arbeitsunfälle haben jedoch andere Regeln und Verfahren, die für die Behandlung und Entschädigung gelten.

Die häufigsten Ursachen von Wegeunfällen

Wegeunfälle gehören zu den häufigsten Gründen von Verletzungen im Straßenverkehr. Sie entstehen auf die verschiedensten Weisen. Zu den meisten Ursachen zählen:

1. Fahrlässige Unachtsamkeit

Eine der häufigsten Ursachen von Wegeunfällen ist die Unachtsamkeit. Dazu gehört das Nichtbeachten von Verkehrszeichen, das Nichteinhalten des Sicherheitsabstands oder unaufmerksames Fahren. Viele Menschen sind unachtsam, wenn sie unterwegs sind und achten nicht auf ihre Umgebung. Sie schauen nicht, wo sie hintreten und achten nicht auf andere Menschen oder Fahrzeuge um sie herum, wodurch es schnell zu Unfällen kommen kann.

2. Nicht vorausschauendes Fahren

Fast die Hälfte aller verkehrsbedingten Unfälle passieren, wenn Menschen unterwegs zur oder von der Arbeit sind. Oft ist ein nicht vorausschauender Fahrstil die Ursache für solche Wegeunfälle. Vorausschauendes Fahren bedeutet, dass Autofahrer die Gefahren im Straßenverkehr frühzeitig erkennen und rechtzeitig reagieren. Viele Menschen sind abgelenkt, wenn sie Auto fahren und achten nicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Dadurch übersehen sie schnell Fußgänger oder andere Fahrzeuge, wodurch es schnell zum Unfall kommen kann.

3. Schlechte Wetterbedingungen

Wenn Menschen auf Gehwegen unterwegs sind, sollten sie auf die Wetterverhältnisse achten. Durch schlechte Sichtbedingungen oder rutschige Oberflächen können Personen leicht stürzen und sich verletzen. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten können herabfallende Äste gefährliche Situationen für Fußgänger verursachen. Unregelmäßiger Regen führt häufig dazu, dass Straßen rutschig werden und es zu Ablösungen der Fahrbahnoberfläche kommt. Auch Schneegriesel kann die Sichtverhältnisse stark beeinträchtigen und einen Unfall verursachen.

Wie kann man Wegeunfälle am besten vermeiden?

Wegeunfälle entstehen tagtäglich – teilweise mit schweren Folgen. Dabei ist es oft möglich, diese Unfälle zu vermeiden. Hilfreiche Hinweise für einen sicheren Arbeitsweg sind:

  • Auf die Umgebung achten und besonders vorsichtig sein, wenn es regnet oder dunkel ist.
  • Bei Nacht oder schlechtem Wetter helle und auffällige Kleidung tragen, die von anderen Verkehrsteilnehmern einfach gesehen werden kann.
  • Offizielle Fuß- und Radwege verwenden und die Straßen an den dafür vorgesehenen Stellen überqueren.
  • Abstand halten zu Fahrzeugen und aufmerksam bleiben, falls eines in die eigene Richtung kommt.

Wann ist ein Wegeunfall versichert?

Ein Wegeunfall ist versichert, solange sich die verunfallte Person auf direktem Wege von oder zur Arbeitsstätte befindet. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel verwendet wird. Auch im Homeoffice und in der Mittagspause liegt ein Arbeitsweg vor, wodurch die betroffenen Personen im Falle eines Unfalls über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind.

Auch wenn der Arbeitsweg nicht unterbrochen werden darf, um als versichert zu gelten, gibt es dennoch einige Ausnahmen. Der Weg gilt trotz Unterbrechung als direkter Arbeitsweg, wenn:

  • dieser über Kita oder Schule führt, um betreuungspflichtige Kinder abzuholen.
  • er durch die gemeinsame Nutzung eines Pkw mit anderen versicherten Berufstätigen zustande kommt.
  • er durch eine Besorgung, das Befördern oder Instandhalten von Arbeitsmitteln im Auftrag des Arbeitgebers geschieht.
  • dieser durch Baustellen oder Umleitungen verursacht wird.

Verhalten nach einem Wegeunfall

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangsarzt aufsuchen. Dies ist meistens ein Facharzt für Unfallchirurgie, der entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung durchgeführt werden kann oder ob eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGHW) und Durchgangsärzte kümmern sich gemeinsam um die optimale medizinische Versorgung der Patienten. Bei komplizierteren Verletzungen werden diese gegebenenfalls in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik oder ein anderes geeignetes Krankenhaus verlegt.

Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Wegeunfall

Ist ein Wegeunfall geschehen, so gilt dieselbe Vorgehensweise wie beim normalen Arbeitsunfall. Zunächst ist der Arbeitnehmer ärztlich zu versorgen. Soweit nicht die Einlieferung in ein Krankenhaus erforderlich ist, sollte er hierfür beim zuständigen Durchgangsarzt vorgestellt werden. Stellt dieser eine Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als drei Tagen fest, muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Unfallanzeige erstatten. In dem zugehörigen Formular müssen die Umstände des Wegeunfalls sowie der genaue Unfallhergang geschildert werden.

Wie hoch sind die Kosten für Wegeunfälle und wer zahlt sie?

In Deutschland gibt es jedes Jahr eine Vielzahl an Wegeunfällen, bei denen Personen zu Schaden kommen. Die entstandenen Verletzungen sind leider oft mit hohen Kosten verbunden. Die Behandlungskosten werden nicht von der Krankenkasse, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, wenn es auf dem Arbeitsweg zum Unfall kam. Daher sollten Sie auch den jeweiligen Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden und anschließend nicht Ihren Hausarzt, sondern einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Generell ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dafür verantwortlich, die Kosten für die Erstversorgung zu tragen. Zudem unterstützt sie Arbeitnehmer bei Kosten, die der Rehabilitation dienen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer durch seinen Unfall so sehr verletzt ist, dass er seiner Beschäftigung nicht oder nur eingeschränkt nachgehen kann. Sollte aufgrund einer schweren Verletzung keine vollständige Rehabilitation möglich sein, unterstützt die DGUV den Betroffenen oder Familienmitglieder in Form von Verletztengeld, Pflegegeld oder Unfallrente – einmalig oder als fortlaufende Zahlung. Um solche Unterstützungsleistungen zu bekommen, muss der Wegeunfall ordentlich gemeldet werden.

Professionelle Beratung bei Wegeunfällen durch Medic Assisstance GmbH Business Health

Medic Assistance GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die professionelle Beratung bei Wegeunfällen spezialisiert hat. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, sich für den Fall eines Wegeunfalls professionell beraten zu lassen. Durch die langjährige Erfahrung unserer Berater können wir Unternehmen die bestmögliche Beratung bieten. Melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.



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