Sonnenschutz am Arbeitsplatz: UV-Strahlung und Hautgesundheit

Die Bedeutung eines angemessenen Sonnenschutzes am Arbeitsplatz wird oft unterschätzt. Mit zunehmenden Sonnenstunden und dem Einfluss des Klimawandels wird es immer wichtiger, auf einen angemessenen Sonnenschutz am Arbeitsplatz zu achten. Die längere Exposition gegenüber der Sonne birgt ein erhöhtes Risiko für Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und sogar Hautkrebs. Daher ist es unerlässlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung zu schützen.

Warum sind Sonnenstrahlen schädlich?

Sonnenstrahlen sind zwar lebenswichtig für die Produktion von Vitamin D und für das allgemeine Wohlbefinden, aber sie können auch schädliche Auswirkungen auf die Haut und den Körper haben. UV-Strahlen, die von der Sonne emittiert werden, sind die Hauptursache für Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs. UV-Strahlung kann die DNA in den Hautzellen schädigen, was zu Mutationen führen kann, die das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Insbesondere UV-B-Strahlen dringen tief in die Haut ein und können direkten Schaden anrichten. Die Langzeitfolgen der UV-Exposition können auch Pigmentierung, Faltenbildung, Altersflecken und eine geschwächte Immunität der Haut umfassen. Darüber hinaus kann eine übermäßige UV-Exposition auch die Augen schädigen und das Risiko für Katarakte und andere Augenkrankheiten erhöhen. Sonnenstrahlen sind auch für die Beschleunigung des Hautalterungsprozesses verantwortlich, was zu einer vorzeitigen Faltenbildung und einer beeinträchtigten Hautelastizität führen kann.

In den letzten Jahren ist eine zunehmende Intensität der Sonneneinstrahlung zu beobachten. Der Klimawandel und andere Umweltfaktoren haben dazu geführt, dass die Sonne immer stärker und intensiver scheint. Angesichts dieser Entwicklung ist es wichtiger denn je, sich angemessen vor der Sonne zu schützen, insbesondere während der Mittagsstunden, wenn die UV-Intensität am höchsten ist.

Welche Berufe sind hiervon besonders betroffen?

Bestimmte Berufe sind aufgrund ihrer Arbeitsumgebung besonders von Sonneneinstrahlung betroffen und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf den richtigen Sonnenschutz am Arbeitsplatz. Dazu gehören Berufe im Freien, wie Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Landwirte, Straßenarbeiter und Gärtner. Diese Arbeitnehmer verbringen oft lange Stunden im Freien, exponiert gegenüber den schädlichen UV-Strahlen der Sonne. Aber auch Berufe in Innenräumen mit großen Fensterfronten, wie Büroangestellte, können einer beträchtlichen Menge an UV-Strahlung ausgesetzt sein, insbesondere wenn sie nahe an Fenstern arbeiten oder viel Zeit im Freien verbringen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Berufen den richtigen Sonnenschutz am Arbeitsplatz ernst nehmen. Durch die Umsetzung angemessener Sonnenschutzmaßnahmen können Arbeitnehmer in diesen Berufen das Risiko für Sonnenschäden reduzieren und ihre langfristige Gesundheit schützen.

Maßnahmen zum Sonnenschutz am Arbeitsplatz

Es gibt verschiedene Maßnahmen zum Sonnenschutz am Arbeitsplatz, die dazu beitragen können, das Risiko für Sonnenschäden zu minimieren:

  • Das Tragen von Schutzkleidung am Arbeitsplatz ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Sonneneinstrahlung. Es ist entscheidend, die Haut vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, um Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und das Risiko von Hautkrebs zu minimieren. Schutzkleidung sollte aus dichtem Stoff bestehen und möglichst lange Ärmel und Hosenbeine haben, um eine maximale Abdeckung zu gewährleisten. Idealerweise sollte die Kleidung auch einen eingebauten UV-Schutz bieten, um den Schutz vor UV-Strahlen zu erhöhen. Durch das Tragen von Schutzkleidung können Arbeitnehmer sicherer arbeiten und gleichzeitig ihre langfristige Gesundheit schützen.
  • Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln am Arbeitsplatz ist eine effektive Maßnahme, um sich vor den schädlichen Auswirkungen der Sonneneinstrahlung zu schützen. Arbeitnehmer sollten regelmäßig einen breitbandigen Sonnenschutz mit einem hohen Lichtschutzfaktor (LSF) auf alle unbedeckten Hautpartien auftragen, etwa 30 Minuten bevor sie der Sonne ausgesetzt sind und alle zwei Stunden sowie nach dem Schwitzen oder Schwimmen erneut auftragen. Es ist wichtig, dass das Sonnenschutzmittel gegen UVA- und UVB-Strahlen schützt und wasserfest ist, um einen zuverlässigen Schutz zu gewährleisten. Durch die konsequente Anwendung von Sonnenschutzmitteln können Arbeitnehmer ihre Haut vor den schädlichen Auswirkungen der Sonneneinstrahlung schützen und ihre langfristige Gesundheit erhalten. Arbeitgeber sollten auch sicherstellen, dass ihren Mitarbeitern angemessene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um Sonnenschutzmittel während der Arbeitszeit anzuwenden.
  • Das Tragen von Hüten und Sonnenbrillen am Arbeitsplatz kann einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Sonneneinstrahlung leisten. Hüte mit breiter Krempe mit Nackenschutz sind ideal, um Gesicht, Kopfhaut und Nacken vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Sie bieten nicht nur Schutz vor Sonnenbrand, sondern können auch das Risiko von Hitzschlag und Sonnenstich verringern. Darüber hinaus sind Sonnenbrillen mit UV-Schutz ein wichtiger Bestandteil des Sonnenschutzes am Arbeitsplatz. Sie schützen die Augen vor Blendung und schädlicher UV-Strahlung und reduzieren das Risiko für Augenerkrankungen wie Katarakte und Makuladegeneration. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern die Bedeutung dieser Schutzmaßnahmen vermitteln und ihnen ermöglichen, Hüte und Sonnenbrillen während der Arbeitszeit zu tragen.
  • Pausen im Schatten während der Arbeitszeit können einen entscheidenden Beitrag zum Sonnenschutz am Arbeitsplatz leisten. Wenn möglich, sollten Arbeitnehmer während der Mittagsstunden, wenn die UV-Intensität am höchsten ist, Pausen im Schatten einlegen, um sich vor der direkten Sonneneinstrahlung zu schützen. Dies ermöglicht es ihnen, sich zu erholen, sich abzukühlen und den Körper vor Überhitzung zu schützen.
  • Eine ausreichende Hydratation ist ein wichtiger Aspekt des Sonnenschutzes am Arbeitsplatz, insbesondere in Berufen, die im Freien ausgeübt werden. Bei hohen Temperaturen und intensiver Sonneneinstrahlung kann der Körper schnell dehydrieren, was zu Müdigkeit, Konzentrationsproblemen und sogar Hitzeerkrankungen führen kann. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer regelmäßig Wasser trinken, um ihren Flüssigkeitshaushalt aufrechtzuerhalten. Idealerweise sollten sie alle 15 bis 20 Minuten kleine Schlucke Wasser zu sich nehmen, auch wenn sie keinen Durst verspüren. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stellen, um Wasser zu trinken, sei es durch Wasserflaschen, Trinkbrunnen oder Wasserbehälter am Arbeitsplatz. Durch eine angemessene Hydratation können Arbeitnehmer die Risiken von Hitzeerkrankungen minimieren und ihre Leistungsfähigkeit und Konzentration aufrechterhalten. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen die Bedeutung der Hydratation am Arbeitsplatz verstehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter gut mit Flüssigkeit versorgt sind.

 

Wichtiger Hinweis für Unternehmer von der Medic Assistance

Seit Sommer 2019 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Beschäftigte “Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag” ausüben, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten – so schreibt es die geänderte Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vor.
Wann anzunehmen ist, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist durch die Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.3) klar definiert worden.
Danach ist Beschäftigten, die

  • im Zeitraum April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen
  • jeweils mindestens eine Stunde zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)

Tätigkeiten im Freien ausüben, eine solche Vorsorge anzubieten.

Besondere Regeln gelten für Tätigkeiten, die

  • im Schatten
  • auf verschneiten Flächen oberhalb von mehr als 1000 Metern und
  • außerhalb Deutschlands

stattfinden.

Persönliche Schutzmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die beschriebenen Kriterien. Das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge ist unabhängig davon. Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss den Beschäftigten schriftlich angeboten werden (AMR 5.1).

Die Medic Assistance Business Health GmbH ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen und Angelegenheiten rund um die Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen oder bei Fragen.

Falls Sie Interesse an der Durchführung von arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen für Ihre Beschäftigten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Medic Assistance Business Health GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir sind die ideale Wahl für Vorsorgeuntersuchungen und vereinbaren gerne einen Termin für Ihre persönliche Begutachtung. Sie können uns bequem über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer erreichen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen unsere Dienstleistungen anzubieten.



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