Untersuchung nach Triebfahrzeugführerverordnung (TfV)

Die Triebfahrzeugführerverordnung ist eine Verordnung, welche die Regelungen für die allgemeinen Angaben in der Thematik Triebfahrzeuge und Triebfahrzeugführern regelt. Inhalte dieser Verordnung sind unter anderem die Sicherheitsgenehmigungen, die Regelungen der Ausbildung von Triebfahrzeugführer*innen, sowie die Erteilung der Führerscheine, die Erteilung von Zusatzbescheinigungen und die Registeraufführung der jeweiligen Fahrer*innen.

Die Triebfahrzeugführerverordnung ist in sechs Abschnitte unterteilt, welche von den allgemeinen Angaben, der Erteilung des Führerscheins, den Regelungen zum Einsatz als Triebfahrzeugführer*in, die Ausbildungs-,Prüfungs- und Überwachungsorganisation, sowie die Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten und den allgemeinen Schlussbestimmungen reicht.

Die Vorschriften der Triebfahrzeugführerverordnung sind von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Haltern von derartigen Fahrzeugen einzuhalten. Bei Medic Assistance können Sie alle für die TfV benötigten Untersuchungen durchführen lassen.

Wer stellt den Triebfahrzeugführerschein aus?

Die Triebfahrzeugführenden müssen selbstverständlich nach den Regelungen der Triebfahrzeugführerverordnung im Besitz eines Führerscheins für Triebfahrzeuge sein. Dieser wird in drei Kategorien ausgestellt:

  • 1. Klasse 1 – hier erfolgt lediglich der Rangierdienst
  • 2. Klasse 2 – dieser ist nur für bestimmte Streckennetze, z. B. das einer S-Bahn, vorgesehen
  • 3. Klasse 3 – mit diesem Führerschein dürfen alle öffentlichen Streckennetze befahren werden. Klasse 3 schließt Klasse 1 und 2 ein.

Der Führerschein ist in Form einer Plastikscheckkarte, wie man es von einem klassischen Führerschein oder einem Personalausweis kennt. Wie bei den genannten Formaten sind auch hier Name, Lichtbild und Geburtsdatum des Inhabers bzw. Inhaberin abgebildet. Die triebfahrzeugführende Person ist dazu verpflichtet, diesen Führerschein stets mit sich zu führen. Der Triebfahrzeugführerschein wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ausgestellt und ist anschließend Eigentum der jeweiligen Person. Der Führerschein ist ab dem Erstellungsdatum 10 Jahre gültig und kann gegebenenfalls auch verlängert werden.

Welche Aufgaben erfüllen Triebfahrzeugführer*innen?

Die Triebfahrzeugführerverordnung bezeichnet Triebfahrzeugführer*in als den Beruf, in welchem Menschen Triebfahrzeuge, also Schienenfahrzeuge, bedienen. Im regulären Sprachgebrauch wird dieser Job auch als Lokführer*in oder Eisenbahnfahrzeugführer*in bezeichnet. Alle steuern diese Arten von Fahrzeugen im Güter- oder Personenverkehr.

Die Voraussetzungen für Triebfahrzeugführer*innen

Laut Triebfahrzeugführerverordnung müssen Triebfahrzeugführer*innen einige Kriterien erfüllen, um ihrer Berufung nachgehen zu können. Zunächst müssen alle tätigen Personen der Berufsgruppe ein Mindestalter von 20 Jahren erreicht haben und einen Schulabschluss der Sekundarstufe I oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens ein Niveau von B1) muss ebenfalls erfüllt sein. Zudem müssen einige Eignungen nach TfV erfüllt sein. Dazu gehört zum einen der Nachweis der Tauglichkeit durch einen zugelassenen Arzt, sowie die psychologische Eignung durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Psychologen.

Sollte der/die Anwärter*in jünger als 20 Jahre sein, gelten laut Triebfahrzeugführerverordnung noch einige spezielle Sonderregelungen. Die Regelarbeitszeiten für Lokführer*innen unter 20 Jahren betragen 8-9 Stunden und dürfen nicht überschritten werden. Lokführer*innen, die noch nicht 20 Jahre alt sind, dürfen nur unter einfachen Betriebsverhältnissen eingesetzt werden. Derartige, einfache Betriebsverhältnisse liegen in folgenden Fällen vor:

  • Im Rangierdienst liegen einfache Betriebsverhältnisse vor. Hierbei muss der oder die Fahrzeugführer*in das Fahrzeug im Bahnbetrieb und in Baugleisen zu bewegen. Auch die Aufgabe als Zugbereitsteller, also die Zugfahrten zwischen Abstellbahnhof und Einsatzhof gehören dazu.
  • Zusätzlich ist zu beachten, dass die Streckenverhältnisse stets einfach zu befahren sein müssen. Um dies zu erfüllen, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Dazu zählt unter anderem, dass die befahrenden Strecken nur ein geringes Aufkommen an weiteren Zügen aufweisen. Ob einfache Betriebsverhältnisse vorliegen, obliegt der Beurteilung des jeweiligen Eisenbahnunternehmens.

Das Aufgabenprofil der Eisenbahnfahrzeugführer*innen

Das Aufgabengebiet der fahrzeugführenden Person umfasst im weitesten Sinne drei Abschnitte: Die Vorbereitungen vor Abfahrt, die Aufgaben während der Fahrt und die Nachbereitung der Schicht.

Die Lokomotivführer*innen sind im Allgemeinen für einen reibungslosen und sicheren Fahrtablauf zuständig. Klassische Aufgabenbereiche sind unter anderem das Durchführen von Zug- und Rangierfahrten und die Vorbereitung und Nachbereitung einer Schicht.

Vor jeder Schicht muss der Triebfahrzeugführer einige Vorbereitungen treffen. Diese umfassen unter anderem das Prüfen der Langsamfahrstellen, die Kenntnisnahme neuer Weisungen oder das Eintragen von Besonderheiten. Auch die Fahrzeugübergabe wird von ihm bei einem Schichtwechsel bzw. einer Ablösung entgegengenommen.

Bei der Übergabe lässt er sich über Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten in einem Ablösegespräch unterrichten. Beginnt die Schicht nicht durch eine Ablöse, sondern durch Inbetriebnahme eines abgestellten Fahrzeugs, muss zunächst das Übergabebuch gesichtet werden. Auch das Prüfen der Kühlwasserstände, technischer Einrichtungen und Sicherheitsfunktionen fällt bei der Inbetriebnahme eines abgestellten Triebfahrzeugs in das Aufgabengebiet des Triebfahrzeugführers.

Bei der Durchführung der Fahrschicht ist der jeweilige Fahrzeugführer verantwortlich für den reibungslosen Betrieb, wozu er sich mit der oder dem Weichenwärter*in und Fahrdienstleiter*in absprechen muss. Zur Betriebsbereitschaft gehört der technisch einwandfreie Status des Zuges, das Vorhandensein der Fahrpläne, der abgeschlossene Umstieg der Reisenden sowie das Abfahrtsignal des Zugführers.

Auf der Fahrt überwacht der Triebfahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie den technischen und betrieblichen Zustand des Zuges. Bei Störungen oder Defekten führt der oder die Fahrzeugführer*in im Rahmen seiner oder ihrer Kompetenz selbst Reparaturen durch und vermerkt Defekte in einer entsprechenden Störliste.

Am Zielort fährt der/die Triebfahrzeugführer*in den Zug in die Abstellung, wo er außer Betrieb genommen und gesichert werden muss. Dabei prüft er das Schienenfahrzeug auf Beschädigungen bei einem Rundgang sowie die Füllmengen nötiger Betriebsstoffe. Folgt eine Ablöse, führt er das Ablösegespräch mit dem nachfolgenden Kollegen.

Die Triebfahrzeugführer*innen Prüfung laut Triebfahrzeugführerverordnung

Um die Ausbildung des /der Triebfahrzeugführer*in zu beenden, muss laut Triebfahrzeugführerverordnung, zum Ende der Ausbildung eine praktische, schriftliche und mündliche Prüfung abgehalten werden. Diese wird von der vom Eisenbahnbundesamt zugelassenen Prüfungskommission nach der Triebfahrzeugführerverordnung abgenommen. Die Prüfungen können durch einen oder mehreren anerkannten Prüfern abgenommen werden.

Laut der Triebfahrzeugführerverordnung besteht die abzulegende Prüfung aus zwei Teilen; der theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung. Der theoretische Test enthält einen schriftlichen sowie mündlichen Teil. Da die theoretische Prüfung Voraussetzung für den Antritt der praktischen Prüfung ist, muss diese auch bestanden sein. Sie gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 70% der Punktzahlen erreicht worden sind.

Die beiden, also die theoretische und praktische, Prüfungsaufgaben müssen innerhalb von maximal sechs Monaten aufeinander folgen.

Die praktische Prüfung wird mit einer Prüfungsfahrt abgelegt. Aber auch Simulationsfahrten, Präsentationen oder Lernerfolgskontrollen sind möglich. Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der möglichen Punktzahl erreicht wurden und keine Mängel im sicherheitsrelevanten Bereich festgestellt worden sind.

Medic Assistance: Ihr Partner für die arbeitsmedizinische Untersuchung

Die Verordnungen der Triebfahrzeugführerverordnung (TfV) sind sehr breit gefächert und nicht immer leicht zu verstehen. Sie können bei Medic Assistance alle Untersuchungen und Nachweise, welche Sie für den Erwerb der TfV benötigen, durchführen lassen. Dafür können Sie auch sofort einen Termin bei uns vereinbaren.
Falls Sie Fragen zur Verordnung haben oder zusätzliche Informationen benötigen, können Sie uns sowohl telefonisch als auch über unser Kontaktformular erreichen. Über die genannten Wege können Sie ganz unverbindlich und kostenlos anfragen. Wir freuen darauf, Sie kennenzulernen.



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