28.02.2023
Es gibt viele Menschen, die in Umgebungen mit hohen Geräuschpegeln arbeiten, wo ohne angemessene Ausrüstung und Schutzmaßnahmen die Gefahr einer Schädigung des Gehörs besteht. Die G20-Untersuchung „Lärm“ ermöglicht es, potenzielle Schäden des Gehörs durch Lärm frühzeitig zu erkennen und es durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Eine solche Begutachtung ermittelt den Geräuschpegel am Arbeitsplatz und gibt Auskunft über die Art der Geräusche sowie deren Intensitätslevel. Anschließend können Maßnahmen ergriffen werden, um den Geräuschpegel so weit wie möglich zu senken oder die Arbeitnehmer vor negativen Auswirkungen der hohen Lautstärke zu schützen.
Richtlinien für Lärm an Arbeitsplätzen
Die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung stellt den Schutz vor Lautstärke in den Vordergrund und zielt dabei darauf ab, die Belastung durch die entstehenden Lärm, die auf Beschäftigte wirkt, zu minimieren. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Risiken durch Lärmeinwirkung mithilfe einer professionellen G20-Untersuchung zu ermitteln und bewerten zu lassen. Zu berücksichtigen sind unter anderem das Ausmaß, die Art und Dauer der Lärmbelastung sowie ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Sicherheit besonders gefährdeter Risikogruppen. Die Lautstärke wird dabei mit dem Tages-Lärmexpositionspegel ermittelt. Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der durchschnittliche Lärmpegel, dem eine Person über einen Zeitraum von acht Stunden am Arbeitsplatz ausgesetzt ist und umfasst alle Geräusche, die am Arbeitsplatz auftreten. Wenn die im Betrieb ermittelten Werte des Tages-Lärmexpositionspegels den Auslösewert von 80 dB erreichen oder überschreiten sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Ziele der G20-Untersuchung
Die G20-Untersuchung dient dem Zweck, frühzeitig Anzeichen von Hörverlust zu erkennen. Da Hörverlust oft schleichend auftritt, ist es wichtig, regelmäßige Begutachtungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine ernsthaften Schäden entstehen. Eine G20-Untersuchung ist generell eine Präventionsmaßnahme, die helfen soll, die Gefahrenlage am Arbeitsplatz zu ermitteln und somit das Auftreten von weiteren Gefährdungen mithilfe verschiedener Maßnahmen so weit wie möglich zu verhindern.
Inhalte der G20-Untersuchung
Eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Thema „Lärm“ folgt bestimmten Ablauf- und Inhaltsvorgaben. Der Ablauf einer solchen Untersuchung besteht aus drei Schritten: der Anamnese, der körperlichen Begutachtung sowie der Beratung für den Arbeitnehmer.
1. Anamnese:
Im ersten Teil der G20-Untersuchung ist es erforderlich, Einzelheiten des Arbeitnehmers, einschließlich des Alters, der Berufung, der Dauer der Beschäftigung und etwaiger vorheriger beruflicher Erfahrungen zu ermitteln. Ferner werden die Aufgaben, die dem Arbeitnehmer zugewiesen sind, festgestellt. Darüber hinaus wird auch nach möglichen akustischen Belastungssituationen in der Freizeit gefragt.
2. Begutachtung:
Bei der körperlichen Begutachtung erfolgen Messungen des Hörvermögens sowie eine Begutachtung des Gehörs mittels Hörtest (Audiometrie). Bei diesem Hörtest werden Töne in verschiedenen Frequenzen mit einer zunehmenden Lautstärke abgespielt. Wird ein Ton mit der entsprechenden Höhe und Lautstärke wahrgenommen, wird ein Knopf gedrückt, um dies zu markieren und eine Hörkurve zu erstellen. Das Hörvermögen wird dabei für jedes Ohr einzeln gemessen. Am Ende erhält man das so genannte Audiogramm, welches das Hörvermögen für jedes Ohr einzeln abbildet und eventuelle Hörverluste aufzeigt. Wenn ein Hörverlust festgestellt wurde, werden anschließend weitere, individuelle Begutachtungen am Patienten vorgenommen.
3. Beratung:
Abschließend folgt ein Gespräch zwischen Arzt und Arbeitnehmer, in dem Informationen über den Umgang mit Lautstärke am Arbeitsplatz erläutert sowie Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegeben werden. Die Ergebnisse der Begutachtung werden anschließend dokumentiert und an das betreuende Unternehmen weitergeleitet. Der untersuchende Arzt berät den Arbeitnehmer dabei umfassend und klärt alle aufkommenden Fragen des Arbeitnehmers.
Die G20-Untersuchung – Pflicht oder Angebot?
Eine arbeitsmedizinische Begutachtung zum Thema „Lärm“ ist für jeden Mitarbeiter in lauten Umgebungen ein notwendiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung und stellt sicher, dass die Mitarbeiter gesund bleiben und keinen Schaden an ihrem Gehör erleiden. Die arbeitsmedizinische G20-Untersuchung kann dabei entweder als Angebots- oder als Pflichtvorsorge durchgeführt werden. Hierbei ist entscheidend, welchem Lärmpegel die Beschäftigten in welchem Ausmaß ausgesetzt sind. Bei einer regelmäßigen Überschreitung der Lärmexposition von bis zu 80 dB handelt es sich um eine Angebotsuntersuchung. Werden dagegen Spitzenwerte von 85 dB bis 137 dB erreicht oder gar überschritten, so ist die G20-Untersuchung als Pflichtuntersuchung zu betrachten. Wichtig ist außerdem, dass die dämmende Wirkung mithilfe persönlicher Gehörschutzmittel bei der Messung dieser Werte nicht berücksichtigt wird.
Erste Symptome von Hörschäden
Die Symptome von Hörschäden können sehr unterschiedlich sein und von Mensch zu Mensch variieren. Die ersten Anzeichen für Hörprobleme treten bei vielen Menschen recht subtil auf. Zunächst werden nur leichte Veränderungen oder die zunehmende Schwierigkeit, bestimmte Dinge zu verstehen oder Gesprächen zu folgen, wahrgenommen. Andere stellen eher körperliche Symptome wie Kopfschmerzen oder Schwindel fest und beginnen zu vermuten, dass ihr Hörvermögen nachlässt. Ein weiteres Anzeichen für Hörprobleme, das durch Lärm verursacht werden kann, ist ein Tinnitus. Dieses Anzeichen äußert sich, wenn die betroffene Person ständig ein Piepen, Klingeln oder Pfeifen hört. Für Menschen, die sich beispielsweise bei der Arbeit regelmäßig in lauten Umgebungen aufhalten, besteht ein höheres Risiko, diese Symptome zu entwickeln. Daher ist es ratsam für diese Menschen, regelmäßige G20-Untersuchungen bei einem Arzt durchzuführen lassen, um eventuelle Anzeichen von Hörproblemen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Hörverlust
Ein wichtiger Aspekt, um das Risiko eines Hörverlustes zu verringern, ist der angemessene Umgang mit Lautstärke. Dazu gehört sowohl die Vermeidung von starken und anhaltenden Lärmbelastungen als auch die Verwendung von Gehörschutz bei potenziell gefährlichen Lärmquellen. Die wohl bedeutendste Maßnahme, einem Hörverlust vorzubeugen, ist das Tragen von passendem Gehörschutz. Der Gehörschutz muss dabei so ausgewählt werden, dass eine Gefährdung des Gehörs ausgeschlossen werden kann. Unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes dürfen die maximal zulässigen Expositionswerte von 85 dB für den Tages-Lärmexpositionspegel und 137 dB für den Spitzenschalldruckpegel nicht überschritten werden. Das bedeutet in der Praxis, dass der Arbeitgeber überall dort, wo noch keine ausreichenden technischen Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt wurden, dazu verpflichtet ist, die Tragepflicht des persönlichen Gehörschutzes konsequent durchzusetzen.
G20-Untersuchung bei Medic Assistance durchführen lassen
Lärm kann schnell gefährlich werden und Hörschäden werden meist erst festgestellt, wenn es schon zu spät ist und irreversible Schäden entstanden sind. Mit einer G20-Untersuchung kann der Entstehung dieser Schäden vorgebeugt werden. Wenn Sie Interesse haben, Vorsorgeuntersuchungen zum Thema Lärm für Ihre Mitarbeiter durchzuführen, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Medic Assistance Business Health GmbH übernimmt alle Tätigkeiten, die in den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fallen. Daher sind wir Ihr idealer Partner für Vorsorgeuntersuchungen und vereinbaren gerne einen Termin für Ihre Begutachtung. Erreichen können Sie uns über unser Kontaktformular oder unter der angegebenen Telefonnummer. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!