BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Unfälle und schwerwiegende Krankheiten können Mitarbeitern auch nach der Genesung die Wiedereingliederung an ihren alten Arbeitsplatz erschweren oder die Arbeit in der bisherigen Art sogar unmöglich machen. Das gilt nicht nur für körperliche Erkrankungen wie Herzinfarkte oder Krebs und Unfälle, sondern auch für psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout sowie Suchterkrankungen.

 

In solchen Situationen dient das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dazu, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederherzustellen und so den Verlust des Arbeitsplatzes zu vermeiden.

Sie haben Fragen zum BEM? Gerne beraten wir Sie!

Katharina Kießling unterstützt als Gesundheitskoordinatorin auch BEM-Gespräche und BEM-Maßnahmen, insbesondere bei psychologischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen.

Die Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, die Stärke Ihres Unternehmens zu steigern.

Kathrin Kießling | Gesundheitskoordinatorin

Welche gesetzliche Pflicht zum BEM besteht?

Spätestens wenn ein Arbeitnehmer 6 Wochen lang krank ist – egal ob am Stück oder immer wieder im Laufe eines Jahres – ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements ein BEM-Gespräch anzubieten. Rechtliche Grundlage dafür ist § 167 (2) SGB IX. Ziel ist es dabei herauszufinden, wie:

  • Die Arbeitsunfähigkeit überwunden
  • Erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert
  • Der Arbeitsplatz erhalten werden kann

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, am BEM-Gespräch oder allgemein am betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement teilzunehmen. Das Gesetz sieht auch keine direkte Pflicht für den Arbeitgeber vor, nach dem BEM-Gespräch die Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung umzusetzen.

 

Allerdings haben beide Seiten ein Interesse daran, sich im betrieblichen Eingliederungsmanagement einzubringen und ihr
Möglichstes für die Wiedereingliederung zu tun:

  • Das BEM kann dem Arbeitnehmer helfen, seinen Arbeitsplatz zu erhalten.
  • Die Verweigerung des BEM-Gesprächs kann dem Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage negativ ausgelegt werden.
  • Ist das betriebliche Eingliederungsmanagement erfolgreich, behält der Arbeitgeber einen bereits eingearbeiteten Mitarbeiter und kann weiter von seiner Erfahrung profitieren.
  • Im deutschen Arbeitsrecht ist die Entlassung eines Mitarbeiters nur als letzte Option zulässig, wenn alle weniger einschneidenden Mittel ausgeschöpft sind. Verweigert der Arbeitgeber zielführende BEM-Maßnahmen, kann ihm das bei einer Kündigungsschutzklage negativ ausgelegt werden.
  • Viele der BEM-Maßnahmen müssen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bezahlen, da sie Sozialleistungen, z. B. von der Rentenversicherung, oder Versicherungsleistungen, z. B. von der Unfallversicherung, darstellen.

So unterstützt die MABH Sie in der Umsetzung Ihres BEM-Angebotes:

 

Das erfahrene, CDMP-zertifierte BEM-Team der MABH bieten Ihrem Unternehmen zielgerichtet an den Punkten Unterstützung, an denen Sie es benötigen. Für den einfachen Einstieg haben wir für unsere Dienstleistungen ein Baukastensystem entwickelt: Ob Sie sich für das Rund-um-Sorglos-Paket “BEM complete” entscheiden oder lediglich für Einzelleistungen unser Angebot buchen möchten – Sie erhalten passgenau die richtige Dienstleistung.

Wir führen unsere Gespräche in aller Regel in Online-Sitzungen. Das ermöglicht für Sie eine meist rasche Terminfindung für Ihre Mitarbeiter und eine kostengünstige Betreuung für das Unternehmen.

BEM starter

 

Das Rund-um-Paket für Neustarter

 

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) neu implementieren, empfehlen wir neben der eigentlichen BEM-Beratung auch eine umfassende Vorabinformation Ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter.

 

Je nach Unternehmensgröße können dazu gezielte Informationsveranstaltungen für einzelne Abteilungen bzw. die gesamte Mitarbeiterschaft durchgeführt werden. Darüber hinaus stellen wir BEM- Informationsmaterial für das firmeneigene Intranet zu Verfügung und unterstützen bei der Erstellung einer Unternehmensvereinbarung.

 

Auf diese Weise werden alle Mitarbeiter sowie verantwortliche Führungskräfte bereits vor Beginn eines möglichen BEM-Verfahrens sensibilisiert und über die wichtgsten Aspekte dieses Angebotes informiert. Bedenken oder Unsicherheiten können so im Vorfeld minimiert werden.

 

 

BEM one

 

Anlaufstelle VOR der BEM-Betreuung

 

Nicht jeder Mitarbeiter, der ein Anrecht auf eine BEM-Beratung hat, möchte ein solches Angebot auch annehmen.

 

Damit jeder Betroffene für sich eruieren kann, wie eine individuelle BEM-Beratung aussehen könnte, welcher Verlauf auf ihn zukommen kann und ob er das Angebot annehmen möchte , führen wir vor jeder neuen BEM-Beratung ein Informationsgespräch durch. In diesem Rahmen können bereits die wichtigsten Vorabfragen geklärt werden, auch ohne auf die gesundheitliche Situation des Mitarbeiters einzugehen.

 

Zusätzlich bietet die MABH eine BEM-Hotline an, über die sich alle Mitarbeiter und Führungskräfte zu Fragen rund um das BEM beraten lassen können – auch ohne einen Anspruch auf ein BEM.

 

Auf Wunsch übernimmt die MABH die Erstellung und den Versand der Einladungsschreiben.

 

Sorgen Sie mit uns für eine frühzeitige Kommunikation und bieten Sie Ihren Mitarbeitern Unterstützung von Beginn an – je früher eine BEM-Beratung starten kann, desto früher sind alle Beteiligten in den Lösungsprozessen involviert – ein Gewinn für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.

BEM psych

 

Psychologische Begleitberatung

 

Psychologische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Suchterkrankungen sind immer öfter der Grund für lange Krankheitszeiten von Mitarbeitern. In diesen Fällen kann das BEM besonders wichtig sein, da der Grund für die Erkrankung häufig im Betrieb zu finden ist. Mit oder ohne Bezug zum BEM bietet die MABH daher eine beratende Erstgesprächsmöglichkeit für Mitarbeiter in Krankheitsphasen mit psychischer Beanspruchung.

 

Auch wenn dieses Angebot keine Therapie ersetzt, wird es von Mitarbeitern mit erhöhten Belastungen gern angenommen. Wir nehmen die persönliche Situation der Betroffenen ernst und bieten Unterstützung, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

 

Einfach einmal vertraulich reden – dies ist im Rahmen einer separaten Sitzung während des BEM möglich, aber auch über unsere digitale Beratungsstelle „Offenes Ohr“ – für alle Mitarbeiter im Unternehmen.

 

 

BEM two

 

Beratung pur

 

Sie versenden Ihre Einladungsschreiben bevorzugt selbst an die Mitarbeiter und wünschen lediglich eine Unterstützung bei der Beratung?

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite – genau dort, wo Sie es benötigen.

 

Mitarbeiter, die sich bereits für ein BEM entschieden haben, können sich direkt in unsere Beratung begeben. Zum Kennenlernen des Falls beginnen unsere CDMP-zertifizierten Fallmanager mit einer Situationsanalyse. In Absprache mit dem BEM-berechtigtem Mitarbeiter werden erste Lösungsideen entwicklelt, die nach Rücksprache mit den jeweiligen Führungskräften weiterentwickelt und ggf. umgesetzt werden.

 

Das BEM-Kernteam besteht dabei aus dem Mitarbeiter selbst und dem BEM-Fallmanager. Häufig wird dieses Kernteam im Verlauf des BEM erweitert. Gerade bei Wiedereingliederungsmaßnahmen kann der Arbeitsmediziner konkrete, auf den Arbeitsplatz bezogene Empfehlungen aussprechen. Bei Bedarf unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den BEM-Prozess, beispielsweise durch Begehungen.

 

Bei uns kommen alle Beteiligten an einen Tisch: vom Personalmanagement bis zur Schwerbehindertenvertretung werden bei Bedarf alle nötigen Entscheidungsträger eingeladen.

 

Die Dauer einer BEM-Beratung richtet sich nach dem Bedarf des BEM-Berechtigten und wird individuell festgelegt.

 

Alle Prozesse während des gesamten Beratungsvorgangs erfolgen streng vertraulich. Die Dokumenation erfolgt in gesicherten BEM-Akten bei der MABH. Wir richten uns im gesamten Prozess nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

BEM complete

 

Von Beginn an

 

Bei BEM complete sind alle Leistungen von BEM one, BEM psych und BEM two verankert.

 

Profitieren Sie vom Rund-um-Paket bei der MABH und seien Sie sicher, dass alle Fäden zur BEM-Begleitung bei uns sicher zusammenlaufen.

 

Ihre Mitarbeiter werden ab den ersten Fragen vor einer BEM-Situation, über das Informationsgespräch bis hin zu der persönlichen Beratung individuell begleitet. Unser Team unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter durch die Beteiligung an BEM-relevanten Mitarbeitergesprächen, führt alle notwendigen Dokumentationen durch und steht Ihnen bei Fragen zu allgemeinen Prozessen zur Verfügung.

 

Als Erweiterung des BEM-Kernteams können Sie auf Wunsch auch auf unser Know-how im Bereich der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zurückgreifen – so haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner für Ihr Unternehmen.

 

Lassen Sie sich gerne beraten, welche Teilbereiche für Sie hilfreich sind.

Schneller Kontakt, individuelle Begleitung
und jederzeit flexibel: Medic Assitance.

 

Diese und weitere BGM-Maßnahmen bieten wir Ihnen in Form von Kursen
oder Einzel-Coachings bzw. als begleitende Dienstleistung online, bei Ihnen
vor Ort oder an unseren Standorten in Nürnberg, Berlin, Ulm oder Bergen
auf Rügen
an.

Gut zu wissen:

Auch wenn es noch nicht zu längeren Ausfallzeiten gekommen ist, können präventive Maßnahmen aus dem „Werkzeugkasten“ des BEM ergriffen werden. Zur weiteren Verringerung von krankheitsbedingten Ausfällen können die Beratungen von Medic Assistance auch auf ein Prä-BEM ausgeweitet werden. Das heißt, dass sich die Mitarbeiter auch ohne rechtlichen Anspruch an das BEM-Team wenden können, um Beratung oder Unterstützung zu erhalten. So lassen sich Ausfallzeiten bereits im Voraus vermeiden.

Ihr Vorteil ist unser Know-How

 

Medic Assistance steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern im gesamten Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements mit seiner Erfahrung zur Seite. Arbeitgeber mit entsprechenden eigenen Kapazitäten können wir auch bei einzelnen Aspekten des BEM unterstützen, sodass sie sich parallel auf andere Aspekte konzentrieren können.

Kommunikation: Wir sorgen für eine frühzeitige Kommunikation

Beginnen Sie den Prozess der Wiedereingliederung frühzeitig. Eine offene Kommunikation zwischen dem Mitarbeiter, dem Vorgesetzten und den relevanten Stakeholdern ist entscheidend, um die Bedürfnisse und Erwartungen zu verstehen.

Begleitung des BEM-Gesprächs und Unterstützung durch Betriebsarzt

Wenn beide Seiten das wünschen, begleiten wir das BEM-Gespräch als neutraler und sachverständiger Dritter. Bei Bedarf stehen unsere betriebsärztlichen Zentren auch für Untersuchungen oder Beratung zur Verfügung.

Erstellung von Vorlagen z.B. für Leitfäden & Protokolle

Obwohl das betriebliche Eingliederungsmanagement immer individuell ist, gibt es bestimmte Mindeststandards. Mit spezifisch angepassten Vorlagen und durch Prüfung der erstellten Unterlagen sorgen wir dafür, dass keine wichtigen Punkte vergessen werden.

Individuelle Bedarfsanalyse für die Wiedereingliederung

Wir führen eine detaillierte Analyse der individuellen Bedürfnisse des Mitarbeiters durch und berücksichtigen dabei sowohl die physischen als auch die psychischen Aspekte, um ein maßgeschneidertes Wiedereingliederungsprogramm zu entwickeln oder individuelle Unterstützungsmöglichkeiten darzulegen.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Ein erfolgreiches Wiedereingliederungsmanagement erfordert Flexibilität. Wir passen den Prozess an die spezifischen Umstände des Mitarbeiters und des Betriebs an und berücksichtigen mögliche Änderungen im Verlauf des Programms.

Zusammenarbeit aller Beteiligten

Wir koordinieren die Zusammenarbeit zwischen dem Mitarbeiter, dem Personalmanagement sowie dem Vorgesetzten und anderen relevanten Parteien wie Betriebsarzt, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Rentenversicherung, um eine reibungslose Wiedereingliederung zu gewährleisten.

Schulung und Sensibilisierung

Wir sensibilisieren das gesamte Team für die Bedeutung des Wiedereingliederungsprozesses. Schulungen können dazu beitragen, Verständnis und Unterstützung im gesamten Unternehmen zu fördern.

Gesetzliche Vorgaben beachten

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung. Dies umfasst unter anderem die Regelungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in Deutschland.

Berücksichtigung psychischer Belastungen

Besonders bei Krankheitsphasen mit psychischen Belastungen ist es wichtig, diese ernst zu nehmen und angemessene Maßnahmen zur Unterstützung zu ergreifen. Dies kann auch die Einbeziehung von psychologischer Unterstützung umfassen. Das gilt erst recht, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn Out entstanden ist.

Realistische Zielsetzungen

Gemeinsam setzen wir realistische und erreichbare Ziele für die Wiedereingliederung. Dies fördert die Motivation des Mitarbeiters und minimiert das Risiko von Überforderung

Nachhaltige Integration

Wir fokussieren uns nicht nur auf die unmittelbare Wiedereingliederung, sondern arbeiten (auf Wunsch) daran, langfristige Maßnahmen zu implementieren, um die Integration des Mitarbeiters dauerhaft zu gewährleisten.

Kontinuierliche Evaluation und Anpassung

Regelmäßige Überprüfungen des Wiedereingliederungsprozesses sind entscheidend. Durch kontinuierliche Evaluation können etwaige Herausforderungen identifiziert und Anpassungen vorgenommen werden, um den Erfolg des Programms sicherzustellen.

Fragen zum BEM?


Ist das BEM-Gespräch für Arbeitnehmer Pflicht?

Arbeitnehmer müssen nicht am BEM-Gespräch teilnehmen. Allerdings dient das gesamte betriebliche Wiedereingliederungsmanagement dazu, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und zu erhalten. Bleibt ein Mitarbeiter dauerhaft oder wiederholt krank, kann dies eine rechtmäßige Kündigung begünstigen. Lehnt ein Mitarbeiter ein BEM-Angebot ab, kann er sich in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren nicht darauf berufen, dass er keine BEM-Begleitung erhalten hat. Eine Zielsetzung im BEM ist es, die krankheitsbedingte Kündigung zu verhindern, indem in einem gemeinsamen Suchprozess Maßnahmen gefunden werden sollen, die eine gesundheitliche Stabilisierung beim Mitarbeiter herbeiruft. Auch wenn es keine Mitwirkungspflicht im BEM gibt, stellt die aktive Beteiligung des Mitarbeiters eine Notwendigkeit dar, ohne die ein BEM nur schwer gelingen kann.


Ist das BEM-Gespräch für Arbeitgeber Pflicht?

Ist ein Mitarbeiter mindestens 6 Wochen am Stück oder immer wieder im Laufe eines Jahres arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihm ein BEM-Gespräch anbieten. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht zur Teilnahme am BEM verpflichtet. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten muss der Arbeitgeber prüfen, ob Maßnahmen umgesetzt werden können, die den Erhalt des Arbeitsplatzes gewährleisten.
Spricht ein Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aus, ohne ein BEM angeboten zu haben oder die ihm zur Verfügung stehenden und angemessenen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, können Kündigungsschutzverfahren zugunsten des gekündigten Mitarbeiters verhandelt werden.


Kann ich Vorlagen für das BEM (z.B. Protokolle, Leitfäden) irgendwo herunterladen?

Unsere Leitfäden, Protokolle und anderen Unterlagen für das betriebliche Eingliederungsmanagement werden jeweils individuell erstellt und stehen daher nur unseren Kunden zur Verfügung.


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