14.07.2025
Die arbeitsmedizinische Grundversorgung bildet die Basis für den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Sie umfasst wichtige präventive Maßnahmen, die dazu beitragen, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Für Unternehmen ist die Grundversorgung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Leistungen zur arbeitsmedizinischen Grundversorgung gehören und warum sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig ist.
Grundversorgung und Grundbetreuung
Die arbeitsmedizinische Grundversorgung, auch als Grundbetreuung bezeichnet, bildet das Fundament des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die insbesondere in Firmen mit Beschäftigten verpflichtend umzusetzen ist. Ziel der arbeitsmedizinischen Grundversorgung ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen vorzubeugen und langfristig die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu sichern.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Grundversorgung beraten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte. Die Betreuung umfasst neben regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen auch eine umfassende Beratung zu Themen wie Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitszeitmodellen oder psychischer Gesundheit. So trägt die arbeitsmedizinische Grundversorgung wesentlich dazu bei, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Geregelt ist die arbeitsmedizinische Grundversorgung in der DGUV Vorschrift 2. Diese Vorschrift legt fest, welche Inhalte dieser Service abdecken muss und wie sie organisatorisch im Unternehmen verankert sein soll. Unternehmen, die die arbeitsmedizinische Grundversorgung professionell umsetzen, erfüllen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern investieren auch aktiv in die Gesundheit ihrer Belegschaft und in die Qualität ihrer Arbeitsprozesse.
Aufgaben der Grundbetreuung
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung ist ein fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Ziel ist es, Betriebe dauerhaft darin zu unterstützen, Arbeitsplätze gesundheitlich sicher zu gestalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.
Ein zentrales Aufgabenfeld ist die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bewerten arbeitsbedingte Belastungen – zum Beispiel durch Lärm, Gefahrstoffe, körperliche Einseitigkeit oder psychische Beanspruchung – und bringen ihre medizinische Perspektive in die Risikoanalyse ein. Ihre Einschätzungen fließen in die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und organisatorischen Abläufen ein.
Darüber hinaus gehört die Beratung zu einer Vielzahl von Themen zum Kern der Betreuung. Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte können sich zu Fragen rund um Ergonomie, Schutzausrüstung, Haut- und Lärmschutz, Impfungen, Mutterschutz oder die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit beraten lassen. Auch bei betrieblichen Veränderungen wie Umstrukturierungen oder Neueinführungen technischer Systeme spielt die arbeitsmedizinische Begleitung eine wichtige Rolle, um gesundheitliche Aspekte frühzeitig zu berücksichtigen.
Ein weiteres Element sind regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten. Dabei verschaffen sich Betriebsärztinnen und -ärzte ein Bild von den realen Arbeitsbedingungen, identifizieren mögliche Gefährdungen und dokumentieren Verbesserungspotenziale. Diese Begehungen sind auch Anlass für den direkten Austausch mit Mitarbeitenden vor Ort – eine wichtige Grundlage für praxisnahe Empfehlungen.
Ergänzt wird diese Gesundheitsvorsorge durch Mitwirkung bei Schulungen und Unterweisungen. Dies kann die Unterstützung bei der inhaltlichen Planung betreffen, aber auch die aktive Teilnahme, etwa bei Themen wie ergonomischem Arbeiten, Schutzmaßnahmen oder allgemeiner Gesundheitsvorsorge. Die arbeitsmedizinische Perspektive hilft dabei, Inhalte verständlich und praxisnah zu vermitteln.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Innerhalb der Grundbetreuung besteht die Aufgabe des Betriebsarztes vor allem darin, zu diesen Untersuchungen zu beraten und ihren Bedarf anhand der konkreten Arbeitsbedingungen zu beurteilen.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Formen: Pflichtuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn besondere Gefährdungen vorliegen – etwa bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder unter Atemschutz. Angebotsuntersuchungen muss der Arbeitgeber bei bestimmten Belastungen wie Bildschirmarbeit oder Lärm anbieten; die Teilnahme bleibt freiwillig. Wunschuntersuchungen können Beschäftigte eigeninitiativ in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Unsicherheiten über die gesundheitliche Eignung für bestimmte Aufgaben.
Die Grundbetreuung selbst beinhaltet in der Regel nicht die Durchführung dieser Untersuchungen, sondern deren Organisation, Beratung und Einbindung in den betrieblichen Ablauf. In der Praxis ergänzen sich Grund- und Anlassbetreuung häufig – insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben mit regelmäßigen Arztbesuchen vor Ort.
DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt verbindlich, wie Unternehmen in Deutschland ihrer Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachkommen müssen. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen und in definierter Weise in betriebliche Abläufe einbinden – mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken nachhaltig zu minimieren.
Kern der Vorschrift ist die Unterscheidung zwischen Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung. Die Grundbetreuung und Versorgung beinhalten regelmäßige Leistungen wie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen sowie Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen im Unternehmen. Die anlassbezogene Betreuung greift zusätzlich bei besonderen betrieblichen Ereignissen, etwa bei Umstrukturierungen oder erhöhten Gefährdungen.
Besonders praxisnah ist die Vorgabe von sogenannten Einsatzzeiten: Je nach Betriebsart und Gefährdungspotenzial sind feste Stundenkontingente vorgesehen, die sicherstellen sollen, dass die Betreuung nicht nur formal besteht, sondern auch wirksam umgesetzt wird. Für kleinere Geschäftsstellen sind in bestimmten Fällen vereinfachte Modelle möglich.
Mit der DGUV Vorschrift 2 liegt ein klar strukturierter Rahmen vor, der Betrieben hilft, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit planbar, wirksam und gesetzeskonform umzusetzen – unabhängig davon, ob es sich um einen Handwerksbetrieb oder ein größeres Industrieunternehmen handelt.
Vorteile Grundbetreuung
Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung bietet Firmen wie Beschäftigten eine Reihe konkreter Vorteile. Sie hilft, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern – noch bevor es zu Ausfällen oder dauerhaften Belastungen kommt. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern um echten Nutzen im Betriebsalltag.
Ein zentraler Vorteil ist die kontinuierliche Beratung durch den Betriebsarzt. Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze, bei Vorsorgemaßnahmen und bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit. Diese fachliche Begleitung schafft Sicherheit und hilft, Maßnahmen praxisnah umzusetzen.
Beschäftigte profitieren direkt: Sie erleben, dass ihre Gesundheit ernst genommen wird – etwa durch individuelle Beratung, Impfempfehlungen oder Hinweise zur Belastungsreduktion. Das stärkt das Vertrauen und kann die Zufriedenheit am Arbeitsplatz erhöhen.
Auch wirtschaftlich wirkt sich diese Leistung positiv aus. Sie trägt dazu bei, Fehlzeiten zu verringern, Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Folgekosten zu senken. Prävention zahlt sich langfristig aus – für die Mitarbeitenden und für den Betrieb.
Fazit
Die arbeitsmedizinische Grundversorgung bildet die zentrale Grundlage für einen wirksamen Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie verbindet gesetzliche Anforderungen mit praktischer Umsetzung und trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Durch regelmäßige Begehungen, Beratung und medizinische Einschätzungen wird nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz gestärkt, sondern auch die Gesundheitskompetenz im Betrieb gefördert. Eine solide Grundversorgung schafft Vertrauen, unterstützt die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und leistet einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der Arbeitsfähigkeit.