Unterweisung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen sollen jeden Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterrichten. Damit sollen die Mitarbeiter*innen etwaige Gesundheitsgefährdungen besser erkennen können, infolgedessen sachgerecht darauf reagieren können und ein Verständnis für sicheres und unfallfreies Arbeiten erhalten. Eine Unterweisung beinhaltet Anweisungen und Erläuterungen, die sich auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten fokussieren. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der Unterweisungspflicht.

Was ist eine Unterweisung?

Eine Unterweisung beinhaltet Anweisungen und Erläuterungen, die sich auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten fokussieren. Dabei ist es essenziell wichtig, dass die Unterweisung mündlich durch den Arbeitgeber vonstattengeht und direkt am Arbeitsplatz bzw. -bereich stattfindet. Nichtsdestotrotz gibt es auch eine elektronische Version. Mit Hilfe von Online-Modulen können allerdings nur allgemein gehaltene Informationen wiedergegeben werden. Die individuelle und auf den Aufgabenbereich bzw. den Arbeitsplatz des Beschäftigten angepasste Unterweisung kann nur vor Ort erbracht werden.

 

Des Weiteren bezieht eine gute Arbeitsschutzunterweisung die Mitarbeiter*innen aktiv mit ein und lässt genügend Zeit für die ausführliche Erklärung der zu beachtenden und getroffenen Schutzmaßnahmen sowie für die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen. Im Fokus stehen Informationen rund um ein sicheres und menschengerechtes Arbeiten im Unternehmen.
Neben der Unterweisungspflicht des Arbeitgebers haben auch die Mitarbeiter*innen eine Mitwirkungspflicht. Dabei haben diese die Pflicht, bei der Arbeit für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit Sorge zu tragen. So sollen die Maßnahmen und Informationen aufgenommen und umgesetzt werden. Diesen Grundsatz regelt auch die DGUV-Vorschrift 1.

Warum wird eine Unterweisung benötigt?

Das Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei und während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Darüber hinaus gibt auch das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass die Mitarbeiter*innen über die anfallenden Arbeitsaufgaben, möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen unterrichtet werden müssen.

 

Außerdem wird in der Arbeitsstättenverordnung, im Jugendarbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung sowie in der DGUV-Vorschrift 1 die Unterweisungspflicht für spezielle Bereiche konkretisiert. Für werdende Mütter gibt das Mutterschutzgesetz Besonderheiten vor.

Ziel der Unterweisung

Das Ziel ist immer, dass die Beschäftigten etwaige Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen können und infolgedessen sachgerecht darauf reagieren können. Dafür soll den Mitarbeitern*innen Wissen und Motivation zur sicheren und risikoarmen Arbeitsgestaltung vermittelt werden. Dabei ist es immer wichtig, Gegenmaßnahmen aufzuzeigen.

Nutzen der Unterweisung

Der Nutzen liegt darin, dass die Belegschaft erkennt und vermittelt bekommt, wie ein sicheres, menschengerechtes und unfallfreies Arbeiten möglich ist. Dazu zählen dann Kenntnisse und Fertigkeiten über Schutzmaßnahmen sowie das allgemeine Wissen in Bezug auf das vorherrschende Gefährdungspotenzial.

Anforderungen an Unterweisungen

  • Information über gesundheits- und sicherheitsrelevante Fragen des Arbeitsplatzes und des Aufgabenbereiches
  • Verbreitung von praxis- und tätigkeitsbezogenen Informationen
  • Information über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen
  • Anweisungen zu Schutzmaßnahmen
  • Informationen und Übungen zum individuellen gesundheitsfördernden Verhalten (zum Beispiel ergonomisches Sitzen oder Tipps zur Stressvermeidung)
  • Durchführung in einer ungestörten und entspannten Atmosphäre.

Was ist bei einer Unterweisung zu beachten?

Bevor die Mitarbeiter*innen eine Unterweisung erhalten, muss diese auf die jeweilige Arbeitssituation im Betrieb angepasst werden sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung miteinfließen. Dadurch können die Beschäftigten auf konkrete arbeitsplatzbezogene Gefährdungen hingewiesen werden und auf Grundlage dessen ein sicherheitsgerechtes Verhalten an den Tag legen. Eine Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und von allen Teilnehmern per Unterschrift zu bestätigen.

 

Eine regelmäßige Wiederholung der Unterweisung, mindestens einmal im Jahr, ist gesetzlich vorgeschrieben. Greifen spezielle Gesetze, wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz, ist eine kürze Wiederholungsfrist von 6 Monaten möglich.

Anlässe für Unterweisungen

  • Einstellung neuer Mitarbeiter*innen
  • Inbetriebnahme neuer Arbeitsmittel und Maschinen
  • Änderung der Arbeitsaufgaben und -verfahren
  • Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential
  • Fragen der Mitarbeiter*innen zu weiteren Unterweisungen
  • Beobachtung von Fehlverhalten der Beschäftigten
  • Auftreten von Unfällen oder Beinaheunfällen

Der Sonderfall: Die Erstunterweisung

Bevor die Arbeitnehmer*innen den Tätigkeiten nachgehen bzw. den neuen Arbeitsplatz beziehen, ist eine Erstunterweisung vorzunehmen. Diese dient als Fundament für alle folgenden Unterweisungen und informiert den Teilnehmer über die grundlegenden Regeln und Gesetze des Arbeitsschutzes. Eine solche Erstunterweisung erfolgt bei einer Einstellung, einer Veränderung im Aufgabenbereich oder auch bei der Einführung einer neuen Technologie bzw. neuer Arbeitsmittel. Im Fokus steht die Vermittlung allgemeiner, aber auch arbeitsplatzbezogener Arbeitsschutzhinweise. Dazu zählen unter anderem Hinweise zum Arbeitsverfahren, zu den benutzenden Arbeitsmitteln sowie zu den Umgebungseinflüssen und auftretenden Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Des Weiteren müssen Informationen zur Ersten Hilfe, zu Rettungswegen und zum Brandschutz vermittelt werden.

Themen der Unterweisung

Einen Überblick über mögliche Themen der Unterweisung erhalten Sie hier:

  • Unterrichtung über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit und über Maßnahmen zu deren Abwendung
  • Organisation der Ersten Hilfe (ASIG § 3)
  • Ergonomisch günstige Handhabung von Lasten
  • Rückengerechtes Verhalten
  • Tätigkeiten mit Hautgefährdungen
  • Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
  • Psychische Belastungen und Beanspruchungsreaktionen
  • Auswirkungen von Suchtmittelkonsum
  • Richtiges Verhalten bei Unfällen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Richtiger Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Richtiger Umgang mit Maschinen

Erfolgskontrolle bei Unterweisungen

Bei Unterweisungen ist es außerdem wichtig, zu prüfen, ob die vereinbarten und wiedergegebenen Verhaltensweisen und Maßnahmen umgesetzt werden oder nicht. Durch einfache Beobachtungen, gezieltes Nachfragen sowie einem Vorher-nachher-Vergleich kann dies überprüft werden. Wird dabei festgestellt, dass die Inhalte nicht umgesetzt werden, folgen Konsequenzen in Form von Einzelansprachen, erneuten Unterweisungen sowie persönlichen Anweisungen.

Vorteile für Unternehmen

Für Ihr Unternehmen bietet eine Unterweisung zahlreiche Vorteile:

  • störungsfreie Betriebsabläufe
  • größere Arbeitszufriedenheit
  • verantwortungsvoller Umgang mit Arbeitsmitteln und Maschinen
  • dauerhafte Qualitätssicherung
  • Sicherere Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Kostensenkung aufgrund geringerer Ausfallzeiten der Mitarbeiter*innen
  • Sicherstellung der Compliance-Richtlinien

Klärung wichtiger Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit der Unterweisung

Betriebsanweisungen und Unterrichtung

Betriebsanweisungen sind schriftliche Informationen und Anweisungen, die für bestimmte Arbeitsplatzgefahren erstellt werden müssen und dort bzw. an den Arbeitsgeräten ausgehängt werden müssen. Somit können die Arbeitnehmer*innen jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen. Solche Betriebsanweisungen sind häufig Teil einer Unterweisung und bauen auf den Gefährdungsbeurteilungen auf. Bei der Verwendung von Maschinen, elektrischen Geräten sowie dem Einsatz von Biostoffen und Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung vorgeschrieben. Eine Unterrichtung ist die allgemeine Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern*innen. Als Teil dessen fungiert zum Beispiel auch die Unterweisung. Neben der allgemeinen Information hinsichtlich potenzieller Gefahren und dem richtigen Verhalten bzw. sinnvollen Schutzmaßnahmen ist ein aufgabenbezogenes Training ebenso Teil der Unterrichtung.

Unterschied Unterweisung und Einweisung

Eine Einweisung gehört zur Unterweisung. Dabei werden mit Hilfe einer Einweisung die Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz, betriebliche Besonderheiten sowie die genauen Arbeitsabläufe thematisiert. Allerdings ist die Durchführung einer reinen Einweisung nicht ausreichend für die Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter*innen. Ebenso wenig reicht auch eine Unterweisung ohne arbeitsplatzbezogene Einweisung aus.

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