Leitern und Tritte

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die benötigt werden, um Arbeiten in höheren Bereichen durchführen zu können. Als beliebtes Arbeitsmittel sind sie in vielen Betrieben regelmäßig im Einsatz. Damit aber auch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Umgang gewährleistet wird, sind neben der Auswahl der richtigen Leitern und Tritte vor allem die Pflichten des Unternehmers bzw. des Arbeitgebers zu beachten. Das Team von Medic Assistance hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Leitern und Tritte sowie bei der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten.

Auswahl der richtigen Leitern und Tritte

Bei der Auswahl müssen grundlegende Faktoren berücksichtigt werden. So sollten Leitern und Tritte gemäß ihres Einsatzortes und möglicher potenzieller Gefahren ausgewählt werden. Dafür ist die Auswahl der passenden Bauart, Größe und Werkstoffe sowie des passenden Zubehörs wichtig.

 

Darüber hinaus sind weitere Aspekte, wie die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsweise, die ergonomischen Bedingungen, die Bodenbeschaffenheit sowie die zulässige Traglast der Leitern und Tritte entscheidend bei der endgültigen Auswahl.

Zusätzlich können potenzielle Gefahren ausgehen von:

  • Innerbetrieblichem Verkehr
  • Elektrischen Anlagen sowie Anlagen mit Explosionsgefahr
  • Rohrleitungen und Behältern
  • Schächten und Kanälen
  • Maschinellen Anlagen und Einrichtungen
  • Kran- und Förderanlagen
  • Absturzkanten

Prüfung der Leitern und Tritte

Nach der DGUV Vorschrift 208-016 sind diese regelmäßig auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Dabei sind Art, Umfang sowie spezielle Fristen für die erforderlichen Prüfungen festzulegen. Des Weiteren spielt bei der Festlegung auch die Benutzungshäufigkeit, die einhergehende Beanspruchung sowie die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei früheren Prüfungen eine Rolle. Nichtsdestotrotz ist eine Prüfung mindestens einmal jährlich anzusetzen. Die Durchführung sowie die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren. Neben der Prüfung sind auch alle Mitarbeiter*innen, die diese innerhalb des Betriebs benutzen, regelmäßig mit der sicheren Nutzung zu unterweisen.

Besondere Achtsamkeit bei Schäden

Doch nicht nur bei der Prüfung sind Leitern und Tritte bezüglich ihrer Funktionalität und möglicher Mängel zu begutachten. Es empfiehlt sich, die Leitern und Tritte auf Verschleiß, Verformung oder Zerstörung zu überprüfen. Außerdem sind fehlende Bauteile oder schadhafte Verbindungselemente direkt zu ergänzen bzw. auszutauschen. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus schadhafte Leitern und Tritte sofort aus dem Betrieb entfernen. Die Benutzung ist nur für kurzzeitige Arbeiten ausgelegt. Dabei sollten keine großen Gewichte auf der Leiter transportiert werden, so dass sich der Kraftaufwand in Grenzen hält. Sind schwerere Arbeiten mit höherem Kraftaufwand erforderlich, eignen sich Arbeitsmittel, wie Gerüste oder Hebebühnen besser.

Warum ist eine Prüfung notwendig?

Zum einen ist eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt an, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden sollen. Ein weiterer Grund, der eine regelmäßige Prüfung rechtfertigt, ist der Fakt, dass Abstürze nach wie vor sehr häufig vorkommen. Dabei sind 90% dieser Abstürze auf das Fehlverhalten der benutzenden Person zurückzuführen. Zu den häufigsten Unfallursachen zählen Stürze nach Gleichgewichtsverlusten, Fehltritten, Abrutschen sowie nicht bestimmungsgemäßes Benutzen oder auch Brüche von Bauteilen.

Die Pflichten des Unternehmers bzw. Arbeitgebers

Das sichere Arbeiten obliegt der Pflicht des Unternehmers bzw. Arbeitgebers. Vor dem Bereitstellen bzw. der Benutzung ist für die angedachte Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Mit Hilfe dieser Gefährdungsbeurteilung soll festgestellt werden, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die geplante Tätigkeit besser geeignet und somit auch sicherer wäre. Denn es gilt, dass die Benutzung nur auf bestimmte Umstände zu beschränken ist, bei denen anderweitige und sicherere Arbeitsmittel aufgrund einer geringen Gefährdung, einer geringen Benutzungsdauer oder baulichen Gegebenheiten nicht gerechtfertigt sind. Zu den sichereren Arbeitsmitteln zählen Gerüste, Hubarbeitsbühnen, hochziehbare Personenaufnahmemittel oder auch Arbeitskörbe in Verbindung mit Gabelstaplern.

Die Pflicht der Unterweisung

Eine weitere Pflicht des Unternehmers bzw. des Arbeitgebers ist die Durchführung einer regelmäßigen Unterweisung seiner Beschäftigten für den richtigen Umgang. Diese Unterweisung soll auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen und ist in angemessen Zeitabständen zu wiederholen. Dabei ist zu empfehlen, dass eine solche Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgt. Darüber hinaus sollte eine Unterweisung auch bei besonderen Anlässen, wie z.B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten, erfolgen. Allgemein dient die Unterweisung nicht nur zur Aufklärung für den richtigen Umgang, sondern soll den Beschäftigten auch das Gefahrpotenzial aufzeigen. Das Arbeiten gilt nämlich als weitaus gefährlicher als das Arbeiten von anderen Arbeitsmitteln. Bereits bei einem Absturz aus einer geringen Höhe können bleibende Beeinträchtigungen der Gesundheit entstehen. Trotz der Pflichten des Arbeitgebers trägt jeder Beschäftigte eine gewisse Mitwirkungspflicht für seine Sicherheit und seinen Gesundheitsschutz.

Anleitungen und Hinweise für Leitern und Tritte

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber zusätzlich zu einer Gefährdungsbeurteilung und einer regelmäßigen Prüfung Anleitungen und Hinweise für die Arbeitnehmer*innen bereitstellen.

 

Diese Anleitungen und Hinweise beschreiben den richtigen Umgang. Neben diesen Anleitungen und Hinweisen sind auch Benutzungsanleitungen anzubringen, die die richtigen Verhaltensmaßnahmen aufzeigen.

Wir sind Ihr Partner bei der Prüfung

Die Benutzung der Leitern und Tritte ist nicht frei von Gefahren. Damit Sie und Ihre Belegschaft bei der Nutzung alle Pflichten und Vorkehrungen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beachten können, ist eine gründliche Analyse der Begebenheiten und möglicher Gefahren sinnvoll. Wir helfen Ihnen bei den regelmäßigen Unterweisungs-, Prüfungs- und Beurteilungspflicht.

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