Eine weitere wichtige Säule im Arbeitsschutz ist der sogenannte Arbeitsschutzausschuss (ASA). Der Arbeitsschutzausschuss, oder kurz ASA, ist ein zentrales betriebliches Gremium. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass in allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden ist. Dieser besitzt keine Entscheidungsbefugnis, sondern fungiert lediglich als Beratungsorgan und formuliert Empfehlungen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Sie individuell bei der Umsetzung des ASA.