Arbeitsschutzausschuss

Eine weitere wichtige Säule im Arbeitsschutz ist der sogenannte Arbeitsschutzausschuss (ASA). Der Arbeitsschutzausschuss, oder kurz ASA, ist ein zentrales betriebliches Gremium. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass in allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden ist. Dieser besitzt keine Entscheidungsbefugnis, sondern fungiert lediglich als Beratungsorgan und formuliert Empfehlungen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Sie individuell bei der Umsetzung des ASA.

Was ist ein Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss, oder kurz ASA, ist ein zentrales betriebliches Gremium. Das Arbeitssicherheitsgesetz (§11 ASiG) schreibt vor, dass in allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden ist. Somit wird der Arbeitgeber verpflichtet, einen solchen Arbeitsschutzausschuss zu bilden und im Nachhinein auch weiterzuführen.

 

Zu den weiteren Pflichten eines Unternehmers gehören die Bereitstellung der Ausschussordnung, die Einladung aller Teilnehmer*innen zu den Sitzungsterminen sowie die Eröffnung der Sitzungen. Der Arbeitgeber kann bestimmen, wer für die Organisation und Kommunikation des ASA verantwortlich ist. Als Entscheidungsträger fungiert allerdings lediglich der Arbeitgeber selbst oder ein vorher festgelegter Vertreter.

Der Arbeitsschutzausschuss kommt in der Regel mindestens vierteljährlich zusammen. Die ständige Protokollierung der Sitzungsergebnisse ist empfehlenswert. Der Arbeitsschutzausschuss besitzt keine Entscheidungsbefugnis, sondern fungiert lediglich als Beratungsorgan und nicht als Beschlussorgan. Somit obliegt dem Arbeitsschutzausschuss die Formulierung von Empfehlungen. Um die Umsetzung muss sich dann der Unternehmer in Abstimmung mit dem Betriebsrat kümmern.

 

Die Entscheidungen, die der Arbeitgeber trifft, sind verbindlich und können die Arbeit der Betriebsärzte und die der Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen. In großen Unternehmen ist es zu empfehlen, mehrere regionale Arbeitsschutzausschüsse zu gründen, um auf die jeweiligen betriebsspezifischen Anforderungen reagieren zu können.

Die Aufgaben des ASA

Der Arbeitsschutzausschuss berät über aktuelle Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dabei steht vor allem das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Arbeitssicherheit im Fokus. Zentrale Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind:

  • Erarbeitung von Sicherheitslösungen und Regelungen
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutzprogramms für ein menschengerechtes Arbeiten
  • Beratung zu sicherheitstechnischen Aspekten bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe
  • Beratung über zukünftige Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
  • Erörterung der Unfälle und aufgetretenen Berufskrankheiten im abgelaufenen Zeitabschnitt
  • Vorschläge für die Beteiligung an überbetrieblichen Arbeitsschutzkampagnen
  • Erarbeitung von innerbetrieblichen Maßnahmen und Anweisungen
  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen bzw. Auswertung der Arbeit des vergangenen Jahres
  • Durchführung und Auswertung von Betriebsbegehungen sowie Beratung zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung
  • Bildung von Schwerpunkten im Betrieb (z.B. Ordnung und Sauberkeit, Hautschutz, Erste Hilfe)
  • Beratung über Verteilung von Belobigungen und Gewährung von Prämien an Mitarbeiter*innen, die sich besonders um den Arbeits- und Gesundheitsschutz gekümmert haben
  • Erarbeitung von Maßnahmen für besondere Personengruppen z.B. geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, neue Mitarbeiter*innen, Schwerbehinderte, ausländische Arbeitnehmer*innen
  • Festlegung von Baumaßnahmen innerhalb der Arbeitsstätte (Barrierefreiheit, Geländer, Treppen)
  • Beratung zur Einführung von Online Tools zur Selbstbewertung oder eines Arbeitsmanagementsystems

Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses

Ein Arbeitsschutzausschuss besteht aus mehreren Mitgliedern. Folgende Personen sind Teil des ASA:

  • Unternehmens-/Betriebsleiter bzw. ein von ihm Beauftragter
  • Zwei Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragter

Darüber hinaus ist es möglich, dass weitere Fachkräfte zu den jeweiligen Sitzungen hinzugezogen werden. Zu diesen Fachkräften zählen zum Beispiel Fachleute aus dem innerbetrieblichen Bereich, wie der Personalverwaltung, der Instandhaltung oder der Technik.

Aber auch Fachleute aus dem außerbetrieblichen Bereich, wie der Berufsgenossenschaft oder der staatlichen Arbeitsschutzstelle werden mit einbezogen. Außerdem hat die Schwerbehindertenvertretung ebenfalls ein Recht auf die Teilnahme an den Sitzungen.

Die Bestimmung der einzelnen Mitglieder des ASA

  • Arbeitgeber/Beauftragter: Übernimmt ein Beauftragter des Arbeitgebers, welcher ein Arbeitnehmer des Unternehmens sein muss, dessen Aufgaben, muss dieser über Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügen
  • Zwei Betriebsratsmitglieder: Die Mitglieder des Betriebsrats werden durch einen Betriebsratsbeschluss bestimmt. Sind die ausgewählten Mitglieder bei einem oder mehreren ASA-Sitzungen verhindert, können diese durch andere Mitglieder vertreten werden
  • Betriebsarzt: Bei der Anzahl an teilnehmenden Betriebsärzten ist keine Höchstzahl festgelegt. Bei mehreren Betriebsärzten im Unternehmen entscheidet der Arbeitnehmer, wer einberufen wird
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Auch hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim Betriebsarzt
  • Sicherheitsbeauftragter: Auch hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim Betriebsarzt

Nutzen des ASA

Mit Hilfe des Arbeitsschutzausschusses soll sichergestellt werden, dass alle für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung relevanten Funktionsträger zusammenkommen, um sich über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes austauschen zu können. Dadurch wird dem Ausschuss die Möglichkeit gegeben, dass die Betrachtung und der Austausch zu den Themen aus verschiedenen Blickwinkeln erfolgt und so ein verbessertes Konfliktmanagement betrieben werden kann.

 

So agiert der Arbeitsschutzausschuss als wichtiges Instrument, um einen Informations- und Gedankenaustausch zwischen wichtigen Funktionären sicherzustellen. Mit Hilfe eines Arbeitsschutzausschusses sollen wichtige Arbeitsschutzziele erreicht werden und präventive Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.

Dadurch lässt sich der betriebliche Arbeitsschutz konsequent verbessern und weiterentwickeln sowie ein möglichst ungestörter Betriebsablauf ermöglichen.
Durch den Arbeitsschutzausschuss können notwendige Dienstvereinbarungen erarbeitet werden. So lässt sich innerhalb des ASA, beispielsweise bei Suchterkrankungen oder beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, der Grundstein für etwaige Vereinbarungen treffen. Ferner stellt der Ausschuss ein wichtiges Instrument für die Implementierung von verbindlichen Handlungsmaximen dar. Damit kann das Unternehmen die entschiedenen Aufgaben schnell im Unternehmen umsetzen.

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