Arbeitsmedizinische Vorsorge

Als Teil des präventiven Arbeitsschutzes bietet die arbeitsmedizinische Vorsorge Beratungs- und Aufklärungsmaßnahmen hinsichtlich potenzieller Gesundheitsrisiken. So stehen den Mitarbeitern*innen ärztliche Beratungen als auch eine Reihe von Untersuchungen zur Verfügung. Dabei ist zwischen der Pflicht-, der Angebots- sowie der Wunschvorsorge zu unterscheiden. Diese Untersuchungen liefern dem Betriebsarzt wichtige Erkenntnisse für weitere Arbeitsschutzmaßnahmen. Das Team von Medic Assistance unterstützt sie bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient den Mitarbeitern*innen zur persönlichen Aufklärung und Beratung. Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung. Davon leitet der Betriebsarzt dann die erforderlichen Maßnahmen ab. Dazu zählt unter anderem die Begutachtung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit jedes Einzelnen sowie die Aufklärung und Beratung dieser. Daneben gehört auch die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen sowie die allgemeine Beratung der Arbeitgeber. Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen liefern dem Betriebsarzt wichtige Erkenntnisse, welche wiederum für zukünftige Gefährdungsbeurteilungen bzw. weitere Arbeitsschutzmaßnahmen verwendet werden können.

 

Als wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb sind diese Untersuchungen allerdings nicht dafür zuständig, um die Eignung oder Tauglichkeit der Beschäftigten festzustellen. Das ist wiederum Thema der Eignungsuntersuchungen. Bestandteile der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind neben einem ärztlichen Beratungsgespräch mit Anamnese, Empfehlungen zur individuellen Prävention sowie gegebenenfalls körperliche und klinische Untersuchungen. Diese Untersuchungen kann der Beschäftigte aber auch ablehnen.

 

Jeder Beschäftigte hat das Recht, sich gemäß seinem Wunsch arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Neben einer solchen Wunschvorsorge gibt es auch noch Untersuchungen, die der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungssituation am Arbeitsplatz der Beschäftigten anbieten muss.

Die Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört zu den präventiven Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dabei kommt diese meist bei Arbeitsaufgaben oder -plätzen zum Einsatz, bei denen Gefährdungen durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen vorliegen bzw. Beschäftigte Tätigkeiten mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren durchführen. Insofern wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge umgesetzt, wenn die allgemeinen technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die persönliche Schutzausrüstung nicht mehr ausreichen. Mit Hilfe dieser soll im Hinblick auf potenzielle Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden sowie daraus resultierenden Beeinträchtigungen vorgebeugt werden. Wichtig ist die frühzeitige Begegnung mit möglichen Auswirkungen sowie das Schaffen eines verbesserten Gesundheitsschutzes.

Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • Vorbeugung oder frühzeitige Erkennung möglicher arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb
  • Leistet Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
  • Leistet Beitrag zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Schafft Rechtssicherheit
  • Prüfung und Erkennung der Gefährdungssituation bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit

Mittel der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind

  1. Termin zur persönlichen Aufklärung und Beratung der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsgefährdungen sowie die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen
  2. Erfassung und Bewertung der Ergebnisse und Befunde
  3. Vorschläge an den Arbeitgeber für zukünftige arbeitsschutztechnische Maßnahmen im Betrieb

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Die drei Formen

  • Pflichtvorsorge: Diese muss veranlasst werden, wenn Beschäftigte besonders gefährdende Tätigkeiten ausüben. Sie ist also eine Voraussetzung für die Beschäftigung. Damit ist der Beschäftigte gezwungen, an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilzunehmen.
  • Angebotsvorsorge: Diese muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vom Arbeitgeber angeboten werden. Eine Teilnahme der Beschäftigten ist allerdings nicht vorgeschrieben.
  • Wunschvorsorge: Eine Wunschvorsorge muss der Arbeitgeber ermöglichen, wenn der Beschäftigte danach verlangt. Der Anspruch besteht nicht, wenn nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung mit keinen Gesundheitsschäden durch die Arbeit zu rechnen ist.

Wie oft muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden?

Der normale Wiederholungszyklus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sieht folgendermaßen aus: die zweite Untersuchung tritt innerhalb der nächsten zwölf Monate auf, während jede weitere spätestens nach 36 Monaten anzubieten ist. Ausnahmen gegenüber diesem Wiederholungszyklus bilden sowohl Betätigungen mit Expositionen gegenüber atemwegs- oder hautsensibilisierend wirkenden Gefahr- oder Arbeitsstoffen sowie Tätigkeiten in Tropen, Subtropen oder sonstigen Auslandsstationen mit besonderen klimatischen Bedingungen. Bei erstgenannten Tätigkeiten sollte eine zweite Untersuchung spätestens nach 6 Monaten erfolgen, bei den anderen Tätigkeiten nach spätestens 24 Monaten. Weitere Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten mit mehreren Vorsorgeanlässen bzw. bei Vorsorgen, die lediglich Impfungen umfassen. Während bei Betätigungen mit mehreren Anlässen immer die kürzeste festgelegte Frist für das erneute Vorsorgeangebot gilt, orientiert sich der nächste Termin bei Impfungen am Termin der Nachimpfung.

 

Die Beschäftigten sollen während ihrer Arbeitszeit die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen können. Kosten entstehen den Mitarbeitern*innen dabei nicht. Der Arbeitgeber erhält für eine arbeitsmedizinische Untersuchung eines Beschäftigten eine Bescheinigung. Im Regelfall enthält diese Bescheinigung allerdings keine Diagnose, außer der Beschäftigte hat den Arzt von dessen Schweigepflicht befreit. Darüber hinaus ist der Arzt dazu verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, falls die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen sollten.

Die rechtliche Basis der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese legt fest, dass Unternehmen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für ihre Belegschaft anbieten müssen. Dabei liegt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschrift beim Arbeitgeber. Außerdem muss dieser neben sämtlichen staatlichen Vorschriften auch das Regelwerk der Unfallversicherungsträger erfüllen.

Die Audiometrie

Die Audiometrie ist ein Verfahren zur Untersuchung des Hörvermögens. Mit Hilfe unserer Hörkabine kann das Hörvermögen von Patienten analysiert und diagnostiziert werden.

 

Ein Audiometrie-Test stellt fest, ob ein normales Hörvermögen vorliegt oder ob eine Schwerhörigkeit besteht. Bei einer Diagnostizierung von einer Schwerhörigkeit kann die Audiometrie quantifizieren, welche Art der Schwerhörigkeit vorliegt.

 

Bei der Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten-Untersuchung (G25) ist die Audiometrie neben der Perimetrie ein weiterer Bestandteil.

Was sind G-Untersuchungen?

Die G-Untersuchungen basieren auf den G-Grundsätzen. Dadurch sind diese die Handlungsanleitungen der DGUV für den Betriebsarzt. Eine verbindliche Rechtsgrundlage stellen diese aber nicht mehr da. Sie werden aber weiterhin als Orientierung genutzt. Somit ist die verbindliche Rechtsvorschrift für den Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung.

 

G-Grundsatz zu Grunde liegender Gefährdungsfaktor Untersuchungsinhalt medizinisch-technisch Beratung Nachuntersuchs-Intervall (NU)
ab 3. NU gemäß AMR 1.2 von 5/16
G 1.1 Silikogener Staub ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 1.3 künstliche mineralischer Staub der Kat 1 oder 2 ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 1.4 allgemeiner Staub ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 2 Blei oder seine verbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Biomonitoring zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 3 Bleialkyle ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen hervorrufen ärztl. Gespräch und Untersuchung Urinuntersuchung, ggf. Biomonitoring zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 5 Glykoldinitrat oder Glycerinnitrat ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Schellong-Test, Belastungs-EKG, Langzeitblutdruckmessung zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 6 Schwefelkohlenstoff ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Belastungs-EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 7 Kohlenmonoxid ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Lungenfunktion, Belastungs-EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 8 Benzol ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 9 Quecksilber oder seine verbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Urinuntersuchung zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 10 Methanol ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Sehtest zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 11 Schwefelwasserstoff ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 12 Phosphor (weiß) ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen) ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 15 Chrom-VI-Verbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Lungenfunktion, Röntgen Lunge und Nasennebenhöhlen zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 16 Arsen oder seine Verbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 17 Tetrachlorethen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 18 1,1,2,2-Tetrachlorethan oder Perchlorethan ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 19 Dimethylformamid ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 20 Lärm ärztl. Gespräch und Untersuchung Hörtest zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 21 Kälte ärztl. Gespräch und Untersuchung Urinuntersuchung zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 22 Säureschäden der Zähne ärztl. Gespräch und Untersuchung   zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 23 obstruktive Atemwegserkrankungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, ggf. Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) ärztl. Gespräch und Untersuchung   zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ärztl. Gespräch und Untersuchung ggf. Blutentnahme, Hörtest, Sehtest, ggf. Perimetrie zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 26 Atemschutzgeräte ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Lungenfunktion, ggf. Röntgen Lunge, ggf.EKG oder Belastungs-EKG, Hörtest, Sehtest zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 27 Isocyanate ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Lungenfunktion, Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 28 Monochlormethan (Chlormehan, Methylchlorid) ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, EKG zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 29 Xylol / Toluol ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Biomonitoring zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 30 Hitze ärztl. Gespräch und Untersuchung Belastungs-EKG, ggf. Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 31 Überdruck ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, ggf. Röntgen Lunge, Belastungs-EKG, Hörtest, Sehtest zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 32 Cadmium und seine Verbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Lungenfunktion, ggf. Röntgen Lunge zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 33 aromatische Nitro- und Aminoverbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 34 Fluor und seine anorganische Verbindungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, ggf. Röntgen zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme Impf- und Reiseberatung 3 Jahre
G 36 Vinylchlorid ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, Ultraschall Oberbauch zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 37 Bildschirmarbeit ärztl. Gespräch und Untersuchung Sehtest Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz 3 Jahre
G 38 Nickelstäube ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Lungenfunktion, Röntgen Lunge und Nasennebenhöhlen zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 39 Schweißrauche ärztl. Gespräch und Untersuchung Lungenfunktion, Röntgen Lunge, ggf. Biomonitoring zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 40 Krebs erzeugende und Erbgut verändernde Gefahrstoffe ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Röntgen Lunge, ggf. Ultraschall Oberbauch zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 41 Absturzgefahren ärztl. Gespräch und Untersuchung EKG oder Belastungs-EKG, Hörtest, Sehtest, Perimetrie zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 42 Infektionsgefahren ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien, Impfberatung 3 Jahre
G 43 Biotechnologie ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 44 Hartholzstäube ärztl. Gespräch und Untersuchung Nasenendoskopie zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 45 Styrol ärztl. Gespräch und Untersuchung Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Lungenfunktion zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien 3 Jahre
G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl Vibrationen ärztl. Gespräch und Untersuchung – entfällt – zu Gefahrenaspekt u. Vermeidungsstrategien, Arbeitsergonomie 3 Jahre

Wir kümmern uns um die arbeitsmedizinische Vorsorge

Wir bei Medic Assistance unterstützen Sie, die richtigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen zur richtigen Zeit durchzuführen. Somit halten wir für Sie den Überblick, welche Mitarbeiter*innen wann an welchen Maßnahmen teilnehmen muss oder kann. Außerdem erhalten Sie Antworten auf alle Fragen rund um die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

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