Medizinische Untersuchungen nach FeV für Berufskraftfahrer – Alle Infos

Um die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer Untersuchungen unterziehen, welche die körperliche und geistige Eignung für das Führen von Fahrzeugen bestätigen. Für den normalen Auto-Führerschein wird dabei lediglich ein Sehtest benötigt. Der Erwerb oder die Verlängerung eines LKW- oder Busführerscheins erfordert jedoch umfangreichere medizinische Untersuchungen. Die entsprechenden Regelungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung FeV definiert. Im nachfolgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der medizinischen Untersuchungen für Berufskraftfahrer beantworten.

 

Welche Führerscheinklassen benötigen eine spezielle Fahrerlaubnis und wie lange gilt sie?

Der Erwerb einer speziellen Fahrerlaubnis ist Grundvoraussetzung für Berufskraftfahrer und Inhaber der Führerscheinklassen C, CE, C1 oder C1E (LKW-Führerschein) und D, D1, DE oder D1E (Bus-Führerschein). Die ausgestellte Fahrerlaubnis gilt danach fünf Jahre lang und muss nach Ablauf der Zeit verlängert werden. Die Verlängerung ist für alle Führerscheinbesitzer der genannten Klasse verpflichtend, auch wenn diese nicht als Berufskraftfahrer tätig sind.

Wo kann ich eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. verlängern?

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen oder verlängern möchten, müssen Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem eingetragenen Wohnort wenden. Beachten Sie bei der Verlängerung, dass diese frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf der jetzigen Erlaubnis beantragt werden kann. Falls der Antrag auf Verlängerung zu spät eingereicht wird und die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist, wird sie nicht mehr verlängert, sondern neu ausgestellt.

Welche Unterlagen sind für Beantragung bzw. Verlängerung erforderlich?

Grundsätzlich unterscheidet sich die Verlängerung einer Fahrerlaubnis von einer Beantragung nur im Einreichen der benötigten Unterlagen. Während Sie für die Verlängerung lediglich Ihren bisherigen Führerschein vorlegen müssen, erfordert ein Erstantrag zusätzliche Unterlagen. Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Aktueller Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Nachweis über Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis als Nachweis für körperliche und geistige Eignung nach FeV 5 (nicht älter als ein Jahr)

Für den Erstantrag einer Fahrerlaubnis werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular (z.B. erhältlich bei Ihrer Fahrschule)
  • Nachweis über Teilnahme an Erster Hilfe Schulung (mindestens neun Unterrichtseinheiten)
  • Berufskraftfahrerqualifikation oder bei laufender Ausbildung einen Nachweis über die Teilnahme

 

Die bereits genannten Regelungen gelten auch für Menschen, die die Führerscheinprüfung abgelegt haben bzw. sich gerade in der Ausbildung befinden. Doch welche zusätzlichen Voraussetzungen gelten für Menschen, die einen Führerschein der Klasse C oder D von Grund auf erwerben möchten? Falls Sie das Ziel verfolgen, Berufskraftfahrer zu werden, benötigen Sie zunächst einen Führerschein der Klasse B (Auto-Führerschein). Des Weiteren darf der Führerschein grundsätzlich erst ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden. Im Zusammenhang mit einer qualifizierten Berufsausbildung ist der Erwerb des Führerscheins bereits ab 18 Jahren erlaubt.

Gibt es noch besondere Regelungen?

Eine zusätzliche Regelung gibt es noch für Führerscheinbesitzer der D-Klassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres muss bei jeder Verlängerung ein Nachweis über die Durchführung einer leistungspsychologischen Untersuchung vorgelegt werden. Die Untersuchung darf dabei nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Medizinische Untersuchungen nach FeV

Für den Erwerb oder die Verlängerung des LKW- und Bus-Führerscheins ist eine ärztliche Untersuchung nach FeV Paragraph 11 Absatz 9 und Anlage 5 Nummer 1 erforderlich. Im Rahmen dieser Untersuchung wird der körperliche und gesundheitliche Zustand des Kraftfahrers überprüft. Dabei soll festgestellt werden, ob möglicherweise Beeinträchtigungen vorliegen, die die Fahreignung einschränken. Falls keine gesundheitlichen Bedenken diagnostiziert werden, stellt der Arzt eine Bescheinigung aus, die dann der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss.

Für den Führerschein der Klasse D sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, welche beispielsweise Taxifahrer benötigen, werden die Bewerber noch auf zusätzliche Anforderungen überprüft. Dabei wird die Eignung bezüglich folgender Aspekte kontrolliert:

  • Belastbarkeit
  • Reaktionsvermögen
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Aufmerksamkeitsfähigkeit
  • Orientierungsfähigkeit

Welche medizinischen Untersuchungen nach FeV werden für die Fahrerlaubnis benötigt?

Grundsätzlich unterteilt sich die medizinische Untersuchung in mehrere Teilbereiche: eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, eine labordiagnostische Untersuchung und eine Gesichtsfelduntersuchung. Zusätzlich ist ein Sehtest erforderlich. Dieser ist jedoch für sämtliche Führerscheinklassen verpflichtend.

Im Rahmen der Anamnese stellt der untersuchende Arzt gezielte Fragen, um Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Bewerbers zu erhalten. Dabei fragt er nicht nur nach aktuellen Beschwerden, sondern auch nach der gesundheitlichen Vorgeschichte. Während der Anamnese erkundigt sich der Arzt oder die Ärztin beispielsweise nach Allergien, dem Medikamentengebrauch oder Vorerkrankungen. Weiterhin versucht das medizinische Fachpersonal auch Informationen über die Ess- und Schlafgewohnheiten sowie über psychosoziale Faktoren zu gewinnen.

Im Anschluss an die Anamnese beginnt dann die Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung. Dazu werden zunächst grundlegende Daten wie Größe, Gewicht und Blutdruck erhoben. Des Weiteren wird der Patient auf mögliche Herz-Kreislaufstörungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen untersucht. Auch die Hörfähigkeit wird im Rahmen der körperlichen Eignungsuntersuchung überprüft.

Für die labordiagnostische Untersuchung wird eine Urinprobe des Patienten genommen, wodurch das medizinische Personal einen umfassenden Einblick in das Blutbild erhält. So können sie feststellen, ob möglicherweise Blutzuckerkrankheiten wie Diabetes vorliegen. Auch die Funktionstüchtigkeit der Schilddrüse und der Nieren kann durch eine Urinprobe überprüft werden.

Bei der Gesichtsfelduntersuchung, auch Perimetrie genannt, wird das Gesichtsfeld sowie die Empfindlichkeit und Schärfe des Auges überprüft. Das Gesichtsfeld ist der Sichtbereich, den das unbewegte Auge wahrnimmt. Während der Untersuchung werden die Grenzen des Gesichtsfeld gemessen, also der Sichtbereich auf den das Auge nicht fokussiert ist. Dieser Bereich ist wichtig für unsere Orientierung und Wahrnehmung, weshalb speziell LKW- und Busfahrer über ausreichende Sehschärfe in diesem Bereich verfügen müssen.

Falls während der Untersuchungen körperliche oder geistige Einschränkungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Epilepsie oder andere Erkrankungen festgestellt werden, werden weitere fachärztliche Untersuchungen erforderlich, um diese Einschränkungen näher zu ergründen.

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Ein Personenbeförderungsschein wird vorausgesetzt, wenn jemand im gewerblichen Rahmen Personen befördern möchte. Dies betrifft unter anderem Taxifahrer, Limousinenfahrer sowie Menschen im Behindertentransport und im Freiwilligendienst. Wer im Besitz eines Führerscheins der Klasse D ist, benötigt hingegen keinen Personenbeförderungsschein.

Wo kann ich eine medizinische Untersuchung nach FeV durchführen lassen?

Falls Sie einen Führerschein der Klassen C oder D erwerben oder verlängern möchten, müssen Sie sich den medizinischen Untersuchungen nach FeV unterziehen. Medic Assistance ist ein erfahrener Full-Service Anbieter für sämtliche arbeitsmedizinische Untersuchungen wie den verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchungen. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie einfach unser  Kontaktformular nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.



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