Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen oder auch Tauglichkeitsuntersuchungen genannt sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen wird festgestellt, ob dritte Parteien in der täglichen Arbeit im Betrieb gefährdet werden können. Außerdem ist eine Überprüfung der Beschäftigten auf die Tauglichkeit für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehen. Wir unterstützen Sie bei Eignungsuntersuchungen und assistieren bei der frühzeitigen Behebung von Gesundheitsgefährdungen für Ihre Mitarbeiter*innen.

Was sind Eignungsuntersuchungen/Tauglichkeitsuntersuchungen?

Eignungsuntersuchungen oder auch Tauglichkeitsuntersuchungen genannt sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Mit Hilfe einer Eignungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob dritte Parteien in der täglichen Arbeit im Betrieb gefährdet werden können. Außerdem ist eine Überprüfung der Beschäftigten auf die Tauglichkeit für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehen. Diese findet im Normalfall während des laufenden Arbeitsverhältnisses statt und ist erforderlich, wenn Zweifel an der fortdauernden Eignung der Arbeitnehmer*innen bestehen bzw. wenn diese die Tätigkeit oder den Arbeitsplatz wechseln. Eine Eignungsuntersuchung ersetzt keinesfalls die arbeitsmedizinische Vorsorge und ist getrennt davon zu betrachten.

 

In einer Eignungsuntersuchung werden die gesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter*innen an die jeweilige Tätigkeit geprüft. Dabei muss der Beschäftigte einen Nachweis über seine gesundheitliche Eignung erbringen. Nur wenn er eine Eignung für die Anforderungen der Position erhält, kann dieser die Tätigkeit aufnehmen. Erfolgt keine Eignung, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der dazu führt, dass der Beschäftigte den Arbeitsplatz aufgeben muss.

 

Es soll außerdem festgestellt werden, ob der Beschäftigte eine Gefahr für die Allgemeinheit, für Kollegen, Kunden oder Sachmittel darstellt. Dabei steht das Interesse des Arbeitgebers im Zentrum. Da es sich hierbei um eine Untersuchung und Bewertung einer speziellen Person handelt, ist es von großer Wichtigkeit, die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen in den Vordergrund zu stellen sowie die Fragestellungen rechtlich zu begründen.

Warum gibt es Eignungsuntersuchungen?

Jeder Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für seine Mitarbeiter*innen eine sichere und gesunde Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Durch eine Eignungsuntersuchung sollen Arbeitsunfälle vermieden und Fremdgefährdungen verhindert werden.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Für die Durchführung müssen spezielle Rechtsgrundlagen erfüllt sein. So sind zum Beispiel einfache Vorschriften zur Vorbeugung von Unfällen kein Grund für eine Eignungsuntersuchung, dafür braucht es beispielsweise spezielle Rechtsvorschriften wie eine Fahrerlaubnisverordnung. Eine arbeitsrechtliche Vereinbarung, die Regelungen für Eignungsuntersuchungen beinhaltet, muss also sowohl die Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten als auch den ausführlichen Schutz der Allgemeinheit berücksichtigen.

Eignungsuntersuchungen im Betrieb

In jedem Unternehmen ist der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter*innen bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten die Bestimmungen hinsichtlich ihrer Sicherheit und ihres Gesundheitsschutzes einhalten können. Ist das nicht der Fall, ist der Arbeitgeber ebenso dazu angehalten, dass Mitarbeiter*innen die Tätigkeit nicht mehr ausführen. In manchen Berufen, wie zum Beispiel bei einem Piloten oder einem Busfahrer, ist eine Eignungsuntersuchung verpflichtend. Wichtig ist dabei immer nur, dass die Eignungsuntersuchungen auch verhältnismäßig durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht verletzt werden dürfen. Gibt es bei Beschäftigten im Unternehmen deutliche Anzeichen, dass diese für die ausführende Tätigkeit nicht mehr geeignet sind, kann der Arbeitgeber eine Eignungsuntersuchung fordern. In diesem Fall muss sich der Beschäftigte dann an die Mitwirkungspflicht halten.

Informationen zur Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Für die Erteilung/Verlängerung eines Führerscheins sind je nach Klassen eine ärztliche Untersuchung, eine Untersuchung des Sehvermögens und teilweise ein Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) erforderlich:

 

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E benötigen:

→ eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
→ eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV

 

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen D, D1, DE, D1E benötigen:

→ eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
→ eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
→ Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) nach Anlage 5.2 FeV

» Der Reaktionstest ist erforderlich für

→ Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis
→ Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis ab Vollendung des 50. Lebensjahres

 

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen:

→ eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
→ eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
→ Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) nach Anlage 5.2 FeV

» Der Reaktionstest ist erforderlich für

→ Bewerber um die Erteilung
→ Bewerber um die Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres

 

Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit

→ ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
→ Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) falls vorhanden/ nötig

 

Besonderheiten bei Erkrankungen (Vorerkrankungen allgemein)

Beim Auftreten bestimmter Erkrankungen z. B. Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck, schwere Nierenerkrankungen, Herzrhythmusstörungen, etc. ist umgehend durch eine vorzeitige Begutachtung sicherzustellen, dass keine Bedenken vorliegen, bzw. alle Auflagen erfüllt werden, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zur FeV genannt sind.

 

Im Falle einer möglicherweise die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung (s.o.) bringen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes mit, aus welcher hervorgeht, dass die Erkrankung gut unter Kontrolle ist (z.B. Diabetes, Herzerkrankungen).

 

Spezielle Anforderungen bei Diabetes

Hier wird die Bescheinigung des behandelnden Arztes benötigt, dass

→ die Erkrankung gut eingestellt ist,
→ bisher keine Unterzuckerungen (Hypoglykämien) aufgetreten sind und
→ der Proband an einer strukturierten Diabetikerschulung zur Erkennung und Behandlung von Unterzuckerungssituationen teilgenommen hat.

 

Die Bescheinigung sollte diese Punkte beinhalten:

→ In den letzten 12 Monaten sollte keine schwere Hypoglykämie aufgetreten sein. (Eine Hypoglykämie wird als schwer eingestuft, wenn Hilfe durch andere Personen benötigt wird!)
→ Es darf keine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung bestehen.
→ Eine angemessene Selbstüberwachung und Dokumentation der Stoffwechselsituation muss vorliegen. Diese muss mindestens zweimal täglich vorgenommen werden, sowie zu den für das Führen eines Fahrzeugs relevanten Zeiten.
→ Der Betroffene muss nachweisen, dass er die mit seiner Hypoglykämie verbundenen Risiken versteht.
→ Es dürfen keine anderen Komplikationen der Zuckerkrankheit vorliegen, die die Fahrsicherheit ausschließen (Augenleiden, Nierenleiden, Gefäßerkrankung)

 

Ohne die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann zur Fahrtauglichkeit bei Diabetikern nicht Stellung bezogen werden!

 

Wichtige Hinweise zum Psychometrischen Leistungstest (Reaktionstest)

Für den Psychometrischen Leistungstest wird ein Testverfahren und -gerät eingesetzt, welchem die Eignung nach §71a FeV von einer unabhängigen Stelle bestätigt wurde.

Der Test dauert etwa 45 Minuten. Bitte erscheinen Sie ausgeruht zum Termin.

 

Zu jedem Test werden Ihnen Instruktionen auf dem Bildschirm angezeigt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch. Im Anschluss an die Instruktionen wird ein Probelauf durchgeführt, in dem Sie bei falscher Durchführung Hinweise zum korrekten Ablauf erhalten.

 

Arbeiten Sie so genau wie möglich.

Informationen zur Untersuchung für Triebfahrzeugführer nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Ärztliche Untersuchung (Dauer: 1,5 Stunden)

Triebfahrzeug- und Zweiwegefahrzeugführer müssen über einen guten allgemeinen Gesundheitszustand verfügen und dürfen keine schweren gesundheitlichen Störungen aufweisen. Außerdem dürfen sie keine tauglichkeitseinschränkenden Medikamente und Stoffe einnehmen. Weitere Grundvoraussetzung ist ein gutes Seh- und Hörvermögen.

Nach der bestandenen Untersuchung sind Triebfahrzeugführer dazu verpflichtet, sich regelmäßig medizinisch auf ihre Tauglichkeit hin untersuchen zu lassen.

 

Anamnese und allgemeine körperliche Untersuchung:
  • Untersuchung des Hör- und Sehvermögens
  • Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm)
  • Blutuntersuchung/Laboranalyse
  • Drogenscreening

 

Psychologische Eignung (Dauer: 2-3 Stunden)

Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, eine gute Wahrnehmungsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Konzentration sowie gutes Erinnerungs- und Urteilsvermögen – das sind wichtige psychologische Eigenschaften eines Triebfahrzeugführers. Hinzu kommen gute kommunikative Fähigkeiten sowie eine gute Koordination der Handbewegungen.

Die psychologische Eignungsuntersuchung für Triebfahrzeugführer teilt sich in zwei grundlegende Bestandteile: in die Untersuchung am PC (ca. 2 Stunden) sowie ein psychologisches Gespräch im Anschluss.

 

Bestandteile der computergestützten Untersuchung:

Die meisten Eigenschaften werden am PC mithilfe des Wiener Testsystems von Schuhfried abgefragt. Hier werden unter anderem Konzentration, Merkfähigkeit, Schnelligkeit und Genauigkeit des Handelns sowie das Verhalten in Stresssituationen geprüft. Anschließend wird das psychologische Tauglichkeitsprofil durch Fragen zu persönlichen Eigenschaften und Einstellungen ergänzt.

 

Bestandteile des psychologischen Gesprächs:
  • Tätigkeitsbezogene Persönlichkeits- und Einstellungsfaktoren
  • Kommunikative Fähigkeiten

 

Eignungsuntersuchungen im bestehenden Beschäftigungsverhältnis

Die Durchführung einer Eignungsuntersuchung bzw. das Verlangen einer Eignung während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ist nur mittels eines Nachweises gestattet. Gründe dafür können sein:

  • Durch Rechtsvorschriften regelmäßig vorgeschriebene Erbringung eines Nachweises (z.B. bei der Fahrerlaubnisverordnung oder der Druckluftverordnung)
  • Zweifel am Bestehen der Eignung der Mitarbeiter*innen
  • Wechsel der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes

Unterschied zwischen Eignungsuntersuchung und der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Eignungsuntersuchung

  • Fokus liegt auf Klärung der gesundheitlichen Anforderung an die jeweilige Tätigkeit
  • Durchführung vorrangig im Interesse des Arbeitgebers
  • Schutzziel: Allgemeinheit bzw. Fremdschutz
  • Untersuchung basiert auf folgender Fragestellung: Geht von dem Beschäftigten eine Gefahr für Kollegen, Kunden, Dritte oder Sachmittel aus?
  • Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte notwendig und Beachtung der rechtlichen Begründungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Fokus liegt auf frühzeitigem Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Durchführung im Interesse der Beschäftigten
  • Schutzziel: Beschäftigte bzw. Selbstschutz
  • Untersuchung basiert auf folgender Fragestellung: Geht von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit des Beschäftigten aus?

Eignungsuntersuchungen professionell durchführen

Damit eine Eignungsuntersuchung reibungs- und problemlos vonstattengehen kann, sollte man in jedem Fall den Rat eines Spezialisten einholen. Da diverse Vorschriften und Anforderungen zu erfüllen sind, ist eine Eignungsuntersuchung ohne ausgiebige Vorkenntnisse oftmals nicht möglich. Hier bei uns bündelt sich langjährige Erfahrung in allen Bereichen der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit. Die persönliche Beratung steht bei uns im Vordergrund. Medic Assistance hilft bei der Eignungsuntersuchung und assistiert Ihnen bei der Analyse und frühzeitigen Behebung von Gesundheitsgefährdungen für Ihre Mitarbeiter*innen.
Sollten Sie eine Beratung zum Thema Eignungsuntersuchung bei Medic Assistance suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei der Planung einer umfassenden Eignungsuntersuchung.

Newsletter-Anmeldung

Mit unseren #mabhnews erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen und spannende Neuigkeiten rund um die Themen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Psychologischer Dienst. Abonnieren Sie jetzt ganz einfach unseren Newsletter – #mabhnews.

Unser Blogbereich

Wir geben gerne unsere Expertise und Erfahrung aus dem Bereich Arbeitsschutz weiter. In regelmäßigen Blogbeiträgen beleuchten wir verschiedene Aspekte, aktuelle Änderungen und Entwicklungen zu sämtlichen Themen aus der Welt der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit.

+49 8000 115 116
Kontakt aufnehmen
Betriebsarztkalender
Newsletter