Für die Erteilung/Verlängerung eines Führerscheins sind je nach Klassen eine ärztliche Untersuchung, eine Untersuchung des Sehvermögens und teilweise ein Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) erforderlich:
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E benötigen:
→ eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
→ eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen D, D1, DE, D1E benötigen:
→ eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
→ eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
→ Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) nach Anlage 5.2 FeV
» Der Reaktionstest ist erforderlich für
→ Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis
→ Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis ab Vollendung des 50. Lebensjahres
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen:
→ eine ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
→ eine Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
→ Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest) nach Anlage 5.2 FeV
» Der Reaktionstest ist erforderlich für
→ Bewerber um die Erteilung
→ Bewerber um die Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit
→ ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
→ Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) falls vorhanden/ nötig
Besonderheiten bei Erkrankungen (Vorerkrankungen allgemein)
Beim Auftreten bestimmter Erkrankungen z. B. Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck, schwere Nierenerkrankungen, Herzrhythmusstörungen, etc. ist umgehend durch eine vorzeitige Begutachtung sicherzustellen, dass keine Bedenken vorliegen, bzw. alle Auflagen erfüllt werden, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zur FeV genannt sind.
Im Falle einer möglicherweise die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung (s.o.) bringen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes mit, aus welcher hervorgeht, dass die Erkrankung gut unter Kontrolle ist (z.B. Diabetes, Herzerkrankungen).
Spezielle Anforderungen bei Diabetes
Hier wird die Bescheinigung des behandelnden Arztes benötigt, dass
→ die Erkrankung gut eingestellt ist,
→ bisher keine Unterzuckerungen (Hypoglykämien) aufgetreten sind und
→ der Proband an einer strukturierten Diabetikerschulung zur Erkennung und Behandlung von Unterzuckerungssituationen teilgenommen hat.
Die Bescheinigung sollte diese Punkte beinhalten:
→ In den letzten 12 Monaten sollte keine schwere Hypoglykämie aufgetreten sein. (Eine Hypoglykämie wird als schwer eingestuft, wenn Hilfe durch andere Personen benötigt wird!)
→ Es darf keine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung bestehen.
→ Eine angemessene Selbstüberwachung und Dokumentation der Stoffwechselsituation muss vorliegen. Diese muss mindestens zweimal täglich vorgenommen werden, sowie zu den für das Führen eines Fahrzeugs relevanten Zeiten.
→ Der Betroffene muss nachweisen, dass er die mit seiner Hypoglykämie verbundenen Risiken versteht.
→ Es dürfen keine anderen Komplikationen der Zuckerkrankheit vorliegen, die die Fahrsicherheit ausschließen (Augenleiden, Nierenleiden, Gefäßerkrankung)
Ohne die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann zur Fahrtauglichkeit bei Diabetikern nicht Stellung bezogen werden!
Wichtige Hinweise zum Psychometrischen Leistungstest (Reaktionstest)
Für den Psychometrischen Leistungstest wird ein Testverfahren und -gerät eingesetzt, welchem die Eignung nach §71a FeV von einer unabhängigen Stelle bestätigt wurde.
Der Test dauert etwa 45 Minuten. Bitte erscheinen Sie ausgeruht zum Termin.
Zu jedem Test werden Ihnen Instruktionen auf dem Bildschirm angezeigt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch. Im Anschluss an die Instruktionen wird ein Probelauf durchgeführt, in dem Sie bei falscher Durchführung Hinweise zum korrekten Ablauf erhalten.
Arbeiten Sie so genau wie möglich.