Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei Medic Assistance

Bei der Fahrerlaubnisverordnung, abgekürzt FeV, handelt es sich um eine in Deutschland geltende Bundesrechtsverordnung, die reguliert, welche Personen befugt sind am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie regelt genaustens wer unter welchen Voraussetzungen berechtigt ist ein Fahrzeug zu führen. Für die Erteilung oder Verlängerung von Führerscheinen verschiedener Klassen sind unterschiedliche ärztliche Untersuchungen erforderlich, welche die Eignung bestätigen. Bei Medic Assistance führen wir diese Untersuchungen durch. Diese sind vor allem für Menschen interessant, die im beruflichen Umfeld einen LKW, Bus oder ein Taxi führen.

Die Fahrerlaubnisverordnung ist aus dem Teil A der damals geltenden Straßenverkehrszulassung (StVZO) entstanden und ist demnach seit 1998 ein elementarer Teil des deutschen Verkehrsrecht. Dadurch sollte damals das gesamte Fahrerlaubnisrecht deutschlandweit vereinheitlicht werden. Durch die Zusammenfassung verschiedener Verordnungen wurde sie außerdem übersichtlicher und leichter verständlich für Laien. Des Weiteren wurden neue Regelungen hinzugefügt, die unter anderem das zentrale Fahrerlaubnisregister, die sogenannte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und die Fahrerlaubnisprüfung betrafen.

Welche Vorschriften sind in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt?

Die Fahrerlaubnisverordnung ist entstanden als Nachfolgeregelung der damals geltenden Straßenverkehrszulassungsordnung aufgrund der neu eingeführten Führerscheinklassen, die in der gesamten Europäischen Gemeinschaft gelten. Insgesamt ist die FeV in fünf Abschnitte gegliedert, die inhaltlich voneinander abgegrenzt sind.

Im ersten Abschnitt der FeV wird eine allgemeine Aussage zur Berechtigung der Teilnahme am Straßenverkehr getroffen. Diese besagt, dass jede Person, die nicht so weit körperlich und geistig eingeschränkt ist, dass sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, die Erlaubnis besitzt, am Verkehr teilzunehmen.

Im zweiten Abschnitt der Fahrerlaubnisverordnung werden die geltenden Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen thematisiert. Die inhaltlichen Punkte reichen von den Voraussetzungen und Regelungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis wie der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung bis hin zum Fahrerlaubnisregister, den berüchtigten Punkten in Flensburg, und dem Führerscheinentzug. Auch die Probezeit und die einzelnen Führerscheinklassen sind umfangreiche Themen im zweiten Inhaltsblock der FeV.

Der dritte Teil der Fahrerlaubnisverordnung behandelt nochmals genauer das in Flensburg sitzende Fahrerlaubnisregister. Dabei geht es vor allem, um datenschutzrechtliche Aspekte. Es wird geregelt, welche Daten gespeichert und weitergegeben werden dürfen und welche Datenschutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Im vierten Teil der FeV sind hingegen alle Regelungen zu ärztlichen Untersuchungen und Bescheinigungen aufgeführt, die für den Erwerb einer bestimmten Führerscheinklasse benötigt werden. Bestimmte Führerscheinklassen setzen gewisse körperliche oder geistige Eignungen voraus, die innerhalb ärztlicher Untersuchung geprüft und mit einer Bescheinigung darlegt werden können.

Im fünften Abschnitt der FeV werden alle Ordnungswidrigkeiten aufgeführt und nach welchen Regelungen diese durch die zuständigen Behörden bestraft werden. Die Maßnahmen reichen hier von Bußgeldern, über der Vergabe von Punkten für das Fahrerlaubnisregister bis hin zum Entzug des Führerscheins.

Zusätzlich zu den fünf umfangreichen Abschnitten gibt es noch verschiedene Anhänge in der Fahrerlaubnisverordnung, in denen spezifischere Regelungen definiert und genauer beschrieben sind.

Für welche Führerscheinklassen wird eine Untersuchung nach FeV benötigt?

Für den Erwerb von Führerscheinen der Klasse C, C1, CE, C1E und der Klasse D, D1, DE, D1E wird eine Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung benötigt. Die Klasse C ist die Erlaubnis für die Führung von LKWs bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen, die Führerscheinklasse D ist die Berechtigung für das Fahren von Bussen. Darüber hinaus wird in vielen Berufen auch ein sogenannter Fahrgastbeförderungsschein vorausgesetzt. Für die Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung wird ein Personalausweis oder ein anderes Personaldokument zum Feststellen der Daten benötigt. Falls vorhanden sollte die Sehhilfe ebenfalls mit zum Termin gebracht werden.

Für den Erwerb aller Scheine ist eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 der FeV erforderlich. Während der Untersuchung wird die oder der Untersuchte auf mögliche Erkrankungen geprüft, die eine Tätigkeit in diesem Bereich ausschließen. Untersuchungen der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung haben bei der Antragsstellung für den Erwerb des Führerscheins eine Gültigkeit von einem Jahr.

Eine weitere Voraussetzung für die genannten Führerscheinklassen ist die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2 der FeV. Innerhalb der Tests wird die Sehkraft beider Augen, das Farben-, Kontrast- und Dämmerungssehen sowie die Blendeempfindlichkeit überprüft. Erweist sich die Sehstärke als zu niedrig, kann der Test mit verbesserter Sehhilfe wiederholt werden. Die Überprüfung des Sehvermögens wird auch für den Erwerb der Führerscheinklassen A, B und L vorausgesetzt.

Für die Führerscheinklasse D und den Fahrgastbeförderungsschein wird außerdem noch ein psychometrischer Leistungstest nach Anlage 5.2 FeV vorausgesetzt. In diesem wird die mentale Eignung mittels psychologischen Testverfahren überprüft. Dabei wird neben der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit natürlich auch die Reaktionsfähigkeit getestet. Eine gute Reaktionsfähigkeit ist essenziell für das Führen von schweren Fahrzeugen im Straßenverkehr, speziell bei der Beförderung von Personen, deren Sicherheit von der Eignung des Fahrzeugführers abhängt. Für den Test innerhalb der Untersuchungen nach der FeV ist es außerdem sinnvoll ausgeruht zum Termin zu erscheinen.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Viele Berufstätige, die im öffentlichen Verkehr tätig sind, benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Sie gibt diesen die Befugnis, Personen im öffentlichen Raum zu transportieren. Grundvoraussetzungen für den Erwerb dieses Scheins, ist eine gültige Fahrerlaubnis nach europäischem Recht. Diese muss außerdem mindestens zwei Jahre im benannten Land ausgestellt und gültig gewesen sein. Des Weiteren muss die Person das 21. Lebensjahr erreicht haben.

Zusätzlich sind vorab weitere Nachweise zu erbringen, die eine Eignung für den Erwerb des Fahrgastbeförderungsschein darstellen. Zum einen wird ein Führungszeugnis vorausgesetzt, welcher vom Bundeszentralregister ausgestellt wurde sowie eine Auskunft des Fahreignungsregisters, die beide beweisen, dass die Person verantwortungsbewusst mit der Aufgabe des Personentransports umgeht. Weitere Nachweise, die vorab zu erbringen sind, müssen die psychische und physische Eignung sowie die nötigen Anforderung an das Sehvermögen bestätigen.

Krankenwagenfahrer im öffentlichen Einsatz müssen zusätzlich eine Teilnahmebestätigung einer Erste Hilfe Schulung nachweisen. Taxi- oder Busfahrer müssen einen Nachweis über Fachkunde ihres Berufszweiges erbringen. Dieser kann an den zuständigen Landesbehörden erbracht werden.

Nicht benötigt wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Krankenkraftwagen, die zur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei oder zum Katastrophenschutz gehören. Hierfür ist lediglich ein Führerschein der Klasse D oder D1 erforderlich.

Medic Assistance – Ihr Partner im Bereich der Arbeitsmedizin

Wenn Sie beruflich oder aus privaten Gründen eine Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung durchführen lassen möchten, ist Medic Assistance der richtige Ansprechpartner. Falls Sie Fragen zur Untersuchung haben, zusätzliche Informationen benötigen oder vielleicht sogar schon einen Termin vereinbaren möchten, können Sie uns sowohl telefonisch als auch über unser Kontaktformular erreichen. Über die genannten Wege können Sie ganz unverbindlich und kostenlos anfragen. Wir freuen darauf, Sie kennenzulernen.



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